Hallo zusammen.
Ich und meine Konkubine wollen diese Jahr eine Eigentumswohnung kaufen (Bezahlung der Wohnung erst ca Juni 2015).
Folgendes: Meine Konkubine kann kein Eigenmittel zum Kauf beitragen, würde sich aber allenfalls mit einer Säule 3a (Bank/wird beim Vertragsabschluss mit der Bank noch erstellt) indirekt an der zukünftigen Amortisation beteiligen, falls das Sinn macht. So würde sie später auch was zur Finanzierung beitragen.
Zu erwähnen ist, dass wir zwingend beide Jahreseinkommen im Bankvertrag (für die Hypothek) aufführen müssen, also gemeinsam die Wohnung (vertraglich) kaufen, ich alleine jedoch die nötigen (alle) Eigenmittel / Anzahlung einbringe.
So gesehen zahle ich ca 30% des Kaufpreises, meine Konkubine nichts, ist aber im Bankvertrag erwähnt mit ihrem Jahreseinkommen.
Nun haben wir vor, 2015 zu heiraten (voraussichtlich NACH Kauf der Wohnung, der Vertrag mit der Bank würde aber definitiv vor der Heirat abgeschlossen).
Was muss ich beachten, damit ich bei einer allfällig späteren Scheidung meinen Anteil zurückbekomme? Also den Teil an Eigenmittel, welchen ich VOR der Eheschliessung in die (vorehelich gemeinsame Wohnung) eingebracht habe.
Mir ist es wichtig, dass ich bei einer Scheidung nicht meinen prozentualen Anteil, welchen ich ins Eigenheim investiert habe, verliere oder eben an meine Partnerin abgeben muss ("halbe/halbe" macht für mich keinen Sinn, da ich am meisten in die Wohnung investierte).
Was muss ich beachten, resp. Wie kann ich mich absichern? Macht es in meinem Fall Sinn, zuerst die Wohnung zu kaufen (obwohl beide Personen im Vertrag erwähnt sind) und erst danach zu heiraten?
Vielen Dank!
Ich und meine Konkubine wollen diese Jahr eine Eigentumswohnung kaufen (Bezahlung der Wohnung erst ca Juni 2015).
Folgendes: Meine Konkubine kann kein Eigenmittel zum Kauf beitragen, würde sich aber allenfalls mit einer Säule 3a (Bank/wird beim Vertragsabschluss mit der Bank noch erstellt) indirekt an der zukünftigen Amortisation beteiligen, falls das Sinn macht. So würde sie später auch was zur Finanzierung beitragen.
Zu erwähnen ist, dass wir zwingend beide Jahreseinkommen im Bankvertrag (für die Hypothek) aufführen müssen, also gemeinsam die Wohnung (vertraglich) kaufen, ich alleine jedoch die nötigen (alle) Eigenmittel / Anzahlung einbringe.
So gesehen zahle ich ca 30% des Kaufpreises, meine Konkubine nichts, ist aber im Bankvertrag erwähnt mit ihrem Jahreseinkommen.
Nun haben wir vor, 2015 zu heiraten (voraussichtlich NACH Kauf der Wohnung, der Vertrag mit der Bank würde aber definitiv vor der Heirat abgeschlossen).
Was muss ich beachten, damit ich bei einer allfällig späteren Scheidung meinen Anteil zurückbekomme? Also den Teil an Eigenmittel, welchen ich VOR der Eheschliessung in die (vorehelich gemeinsame Wohnung) eingebracht habe.
Mir ist es wichtig, dass ich bei einer Scheidung nicht meinen prozentualen Anteil, welchen ich ins Eigenheim investiert habe, verliere oder eben an meine Partnerin abgeben muss ("halbe/halbe" macht für mich keinen Sinn, da ich am meisten in die Wohnung investierte).
Was muss ich beachten, resp. Wie kann ich mich absichern? Macht es in meinem Fall Sinn, zuerst die Wohnung zu kaufen (obwohl beide Personen im Vertrag erwähnt sind) und erst danach zu heiraten?
Vielen Dank!