Eigenheim finanzieren (Konkubinat) danach Heirat. Tipps?

Groli72

New member
09. Aug. 2014
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Hallo zusammen.

Ich und meine Konkubine wollen diese Jahr eine Eigentumswohnung kaufen (Bezahlung der Wohnung erst ca Juni 2015).

Folgendes: Meine Konkubine kann kein Eigenmittel zum Kauf beitragen, würde sich aber allenfalls mit einer Säule 3a (Bank/wird beim Vertragsabschluss mit der Bank noch erstellt) indirekt an der zukünftigen Amortisation beteiligen, falls das Sinn macht. So würde sie später auch was zur Finanzierung beitragen.

Zu erwähnen ist, dass wir zwingend beide Jahreseinkommen im Bankvertrag (für die Hypothek) aufführen müssen, also gemeinsam die Wohnung (vertraglich) kaufen, ich alleine jedoch die nötigen (alle) Eigenmittel / Anzahlung einbringe.

So gesehen zahle ich ca 30% des Kaufpreises, meine Konkubine nichts, ist aber im Bankvertrag erwähnt mit ihrem Jahreseinkommen.

Nun haben wir vor, 2015 zu heiraten (voraussichtlich NACH Kauf der Wohnung, der Vertrag mit der Bank würde aber definitiv vor der Heirat abgeschlossen).

Was muss ich beachten, damit ich bei einer allfällig späteren Scheidung meinen Anteil zurückbekomme? Also den Teil an Eigenmittel, welchen ich VOR der Eheschliessung in die (vorehelich gemeinsame Wohnung) eingebracht habe.

Mir ist es wichtig, dass ich bei einer Scheidung nicht meinen prozentualen Anteil, welchen ich ins Eigenheim investiert habe, verliere oder eben an meine Partnerin abgeben muss ("halbe/halbe" macht für mich keinen Sinn, da ich am meisten in die Wohnung investierte).

Was muss ich beachten, resp. Wie kann ich mich absichern? Macht es in meinem Fall Sinn, zuerst die Wohnung zu kaufen (obwohl beide Personen im Vertrag erwähnt sind) und erst danach zu heiraten?

Vielen Dank!

 
Alles was du in eine Ehe mitbringst kann dir niemand nehmen. Nach der Ehe wird alles geteilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Wenn man schon vor der Hochzeit so konkret an die Scheidung denkt, würde ich die Hochzeitspläne nochmal überdenken. Oder einen Ehevertrag ausarbeiten und deine Angebetete überzeugen diesen zu unterschreiben

 
da in der ch jede zweite ehe geschieden wird ist es voellig richtig sich auch fuer eine moegliche scheidung abzusichern. die ehe ist schon lange nicht mehr _nur_ romantisch..

 
nachtrag: und ja, ich bin sehr gluecklich verheiratet /emoticons/default_smile.png.

 
Ja schon... Aber einfach die Wohnung vor der Hochzeit kaufen... Gut dokumentieren, wer was dazugesteuert hat.

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Danke für die schnellen Antworten!

Also heisst das, dass wenn wir zusammen auf dem Kaufvertrag der Bank fungieren, ich jedoch alle Mittel bereitstelle und meine Konkubine "nur" mit ihrem Jahreseinkommen mithaftet, dieses anfänglich investierte Geld auch nach der Heirat/Scheidung mir gehört?

Muss der jeweilige Anteil der Investition (ich 100% und sie 0%) zwingend in einem separaten Vertrag ersichtlich sein, oder genügt ein Vermerkt im Bankvertrag, dass ich alleine die nötige Anzahlung gemacht habe? Ich denke, dass man das bei der Bank so vermerken kann, oder nicht?

Ich möchte mich lediglich absichern. Der gemeinsame Kauf der Wohnung (meine Konkubine ist ja im Vertrag erwähnt, auch wenn sie nichts dazubezahlt in der Anfangsphase) gibt ja schlussendlich beiden eine Haftung und somit auch Ansprüche bei einer eventuellen Veräusserung durch die Bank.

Somit ist es doch nur fair, dass jeder seine Anteile erhält, welcher er/sie investiert hat, meiner Ansicht nach.

Ist schon unromantisch, aber bei einer Scheidung (niemand weiss, wie sich ein Leben entwickelt) spielt die Romantik auch keine Rolle mehr.

 
Hallo Grolie72

Ob ein Vermerk im Bankvertrag reicht, weis ich nicht... Wir haben das Thema über einen separaten Ehevertrag geregelt. Insbesondere wenn Kinder ein Thema werden, wacht das extrem viel Sinn ( Stichwort Meistbegünstigung des Ehepartners )

Etwas was du auch noch beachten solltest. Falls Ihr den Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung annehmen werdet, so gehört ein allfälliger Gewinn beim Verkauf zur Hälfte deiner Partnerin, obwohl sie nichts zur Finanzierung beigetragen hat.

Das kann man als selbstverständlich oder aber auch als total daneben ansehen. Wenn du ein Gewinn nicht teilen willst, dann müsstet ihr das auch noch regeln.

Gruss

lka

 
@Ika

Vielen Dank,

Deine Gedanken habe ich mir auch schon gemacht und finde ich ebenfalls sehr wichtig. Der Güterstand der Gütertrennung wäre demnach besser geeignet für meine Haltung.

Einen Ehevertrag finde ich auch eine gute Idee!

Kann man diesen Vertrag vor der zivilen Trauung abschliessen?

 
Alles was du in eine Ehe mitbringst kann dir niemand nehmen. Nach der Ehe wird alles geteilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Wenn man schon vor der Hochzeit so konkret an die Scheidung denkt, würde ich die Hochzeitspläne nochmal überdenken. Oder einen Ehevertrag ausarbeiten und deine Angebetete überzeugen diesen zu unterschreiben ...

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im gegenteil: sich vor der ehe über solche sachen machen ist sogar äussert schlau, finde ich.

 
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Wenn du es wirklich wissen möchtest, frag den Notar, welcher ohnehin den Kaufvertrag öffentlich beurkunden muss, was notwendig ist. Das Forum ist gut für eine gewisse Auslegeordnung, aber wenn es um rechtliche Angelegenheiten geht, nützt es dich nichts, wenn du beim Eintretensfall sagst: "Aber User xy vom Forum hat geschrieben, dass..."

Mein Tipp: Mach einen Termin bei einem Notar deines Vertrauens und klär es ab.

Gruss

Tom

 
Ich stand oder stehe vor der gleichen Situation. Die Bank verlangte allerdings, dass meine Parterin einen Anteil Miteigentum hat. Wie hoch der ist, ist der Bank egal. Wir haben nun 80 / 20 gewählt. Die Eigenmittel kommen alle von mir. Nun haben wir einen Darlehensvertrag gemacht. Darin habe ich ihr ein zinsloses Darlehen gegeben für 20 % der Eigenmittel.

Eigentlich wollten wir 50 / 50 machen. Doch das ging aus anderen Gründen nicht.

Noch eine andere Überlegung. WIe wollt ihr einen allfälligen Gewinn teilen, wenn ihr verkauft? 50/50 oder sollst alles Du bezahlen? Wir haben uns auf 50 / 50 geeinigt, auch wenn alle Eigenmittel von mir kommen. Denn ohne ihr Einkommen wäre der Hauskauf gar nicht möglich gewesen.

 
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Wenn man schon vor der Hochzeit so konkret an die Scheidung denkt, würde ich die Hochzeitspläne nochmal überdenken.
Das finde ich schon etwas naiv. Man weiss nie, was die Zukunft bringt. Nicht umsonst gibt es so viele Scheidungen. Deshalb sollte man sich diese Gedanken machen.

 
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Wir waren gerade beim Notar. Die Beratung war super, empfehle ich euch dringend.

Wir wählen Errungenschaftsbeteiligung mit Ehevertrag. Mir gehört das Haus 100% (natürlich jetzt schon), auch ein allfälliger Gewinnzuwachs wird nur mir gehören - auch falls wir zukünftig renovieren, oder erweitern würden. Dies, weil mein Einkommen einiges höher ist und weil ich jetzt schon eine grosse Reserve habe.

Achja, Testament und Ehegattenbegünstigung machen wir auch gleich.

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Tönt gut - für Dich. Ich als Deine Frau würde das so nicht akzeptieren...

Habe ich das richtig verstanden, dass sich Deine Frau an der Amortisation, Reparaturen, Renovationen usw. beteiligt, bei einer Trennung im Alter aber nichts davon haben wird? Das Thema hatten wir schon mal:

Was ich eigentlich sagen möchte beschreibt diese Aussage am besten:

Wenn Sie die Hälfte der Amortisationskosten trägt, hat sie je länger je mehr einen Anspruch auf einen Teil des Hauses. Errungenschaftsbeteiligung nennt sich das. Es sei denn, Du trägst sämtliche Kosten UND Risiken selber und sie bezahlt bei Dir Miete. Dann darfst Du das aber auch als Einkommen versteuern...
Versteh mich bitte nicht falsch. Ihr könnt machen was ihr wollt. Ich frage mich nur, ob bei einer Scheidung eine solche Vereinbarung vor dem Richter bestand hält. Ein Ehevertrag ist keine Garantie vor Gericht - auch wenn er von einem Notar aufgesetzt und beglaubigt wurde.

 
Tönt gut - für Dich. Ich als Deine Frau würde das so nicht akzeptieren...

Habe ich das richtig verstanden, dass sich Deine Frau an der Amortisation, Reparaturen, Renovationen usw. beteiligt, bei einer Trennung im Alter aber nichts davon haben wird? Das Thema hatten wir schon mal:

Was ich eigentlich sagen möchte beschreibt diese Aussage am besten:

Versteh mich bitte nicht falsch. Ihr könnt machen was ihr wollt. Ich frage mich nur, ob bei einer Scheidung eine solche Vereinbarung vor dem Richter bestand hält. Ein Ehevertrag ist keine Garantie vor Gericht - auch wenn er von einem Notar aufgesetzt und beglaubigt wurde.
Das sehe ich genau so. Für die Frau wäre die von Dir vorgesehene Variante ein Nachteil.

 
Wird die Amortisation und weitere Kosten mit der Errungenschaft bezahlt, würde ohne Ehevertrag ein Teil des Gewinns in die Errungenschaft fallen. So wie es im Vertrag geschrieben ist, bleibt die LS trotzdem vollständig im Eigengut. Offenbar ist dies zulässig, sonst hätte der Notar dies so nicht in den Vertrag genommen...

Die Frage ist nur, ob vorliegend beide das auch so verstanden haben. Dies ist aber in Unkenntnis der detaillierten Situation nicht zu beurteilen und auch immer eine sehr persönliche Angelegenheit.

Dies ist weder ein Angriff auf jemanden noch rechtlich verbindlich.

gruss

Tom

 
So wie es im Vertrag geschrieben ist, bleibt die LS trotzdem vollständig im Eigengut. Offenbar ist dies zulässig, sonst hätte der Notar dies so nicht in den Vertrag genommen...
Ich habe in der Familie ein Beispiel, bei dem der Ehevertrag nicht das Papier wert war auf wessen er geschrieben war. Man geht davon aus, dass alles 100% Hieb- und Stichfest ist, wenn der Notar seine Unterschrift darunter schreibt. Entscheidend ist das Recht und was der Richter daraus ableitet.

Entweder man hat Errungenschaftsbeteiligung oder eben Gütertrennung. Aber ein Mix ist wohl nicht möglich. Stell Dir vor, da ist ein Ehepartner hoch verschuldet und der andere nicht. Jetzt machst Du auf allen Schulden Gütertrennung und auf's Einkommen Errungenschaftsbeteiligung? Geht nicht. Warum also sollte man mit einem Ehevertrag Teile aus der Errungenschaftsbeteiligung ausschliessen können?

 

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