Eigenleistungen Stockwerkeigentum

Daniel_Gygax

Mitglied
12. Juli 2009
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Kennt sich jemand bezüglich Eigenleistung bei Stockwerkeigentum aus?

Wie werden die Eigenleistungen dem Kaufpreis abgezogen?

Zum Beispiel mein Vater besitzt eine Schreiner/Zimmerei, nun möchte ich natürlich den Boden über Ihn beziehen und gemeinsam verlegen.(ausser Küche Platten).

Werden mir nun der Materialpreis und die Arbeit des Bodenlegers dem Gesamtpreis abgezogen? Denn das ist ja im Kaufpreis enthalten sehe ich das richtig?

Das gleiche bei Steckdosen und Schalter, möchte ich selber machen da ich aus diesem Bereich komme und mal Elektromonteur gelernt habe.

Dort wird mir auch der Verkaufpreis der Schalter/Steckdosen fertig montiert abgezogen? Denn das zahle ich ja schlussendlich.

Z.B Einkaufspreis einer Steckdose 20.- Verkaufspreis an Kunden 35.- (nicht montiert) Verkaufspreis montiert 80.- dan müssten mir theoretisch 80.- gutgeschrieben werden nicht?

Greez

 
müssten mir theoretisch 80.- gutgeschrieben werden nicht?

Greez
Hallo Greez,

im Prinzip ist dies der richtige Denkansatz. Diesen Nachlass kannst Du gerne fordern, aber die Wahrscheinlichkeit diesen auch zu erhalten, ist sehr gering. Ein GU/TU rechnet mit Vollpreis und bei Minderung, also hier z.B. das Weglassen eines Gewerkes, max. 70-80% oder gar weniger, was er Dir echt nachlassen würde.

Dies würde bedeuten, dass er Dir vermutlich nur den EK, oder weniger, nachlässt, sein Zuschlag für Gewinn und Wagnis aber voll drin bleiben wird.

 
Das heisst 70-80% des Preises (Material und Arbeitsstunden) richtig?

Was heisst EK (Einkaufpreis)?

Das kann ja nicht sein, das er die Arbeitsstunden die gar nie geleistet wurden

schlussendlich mir verrechnen wird, besser gesagt schon berechnet sind im Wohnungspreis.

Ich muss ja das Material auch einkaufen. Ich bekomme es zu Grosshandelpreisen, schlussendlich muss für mich die Wohnung ja günstiger werden und sollte kein Nullsummenspiel sein.

 
Ja richtig erkannt, so ist die Denk- und Handlungsweise bei einer GU. Die wollen doch Geld verdienen und nicht ausgeben.

Am liebsten damit, dass man Leistungen aus Standard, gegen einen Mininachlass aus dem Umfang nimmt. Entweder Du machst es, dann ist er happy, denn er bekommt Geld dafür, dass er nichts machen musste und auf diese Leistung auch keine Garantie hat!

Oder Du lässt es dann sein, dann passt der Gewinn wie kalkuliert auch wieder.

Nun kannst Du Dich drehen wie Du willst, Du bekommst nie den eigentlichen Verkaufspreis (also den, welchen Du zahlen müsstest) wieder heraus.

Dies kannst Du am ehesten noch versuchen, etwas pokern, wenn Du noch nicht den Kaufvertrag/Werkvertrag unterschrieben hast. Dann bekommst Du auch mehr als üblich als Nachlass angeboten. Hast Du bereits unterschrieben, dann ist dies zu spät.

 
Nein, ich habe noch nichts unterschrieben dadurch will ich auch Druck machen können.

Habe am Donnerstag das Gespräch mit der Bauleitung, mal schauen.

Danach werden die Nachlässe errechnet denke ich.

Werde dem GU sagen das die Höhe des Nachlasses über den Wohnungskauf entscheidet.

Warst du auch mal in einer solchen Situation? Hast du evtl. Tipps/Vorschläge

wie man vorgehen sollte?

 
Hallo Daniel,

wenn Du auf die Website, steht unter meinem Gruß als letzte Zeile, gehst, dann kannst Du erkennen was ich für Tipps und Vorschläge machen kann.

In einer solchen Situation war ich schon sehr oft, aber nicht auf dieser Seite und auch nicht in dieser Konsequenz. Aber ich weiß wovon ich rede und schreibe....

Dass Du erst vor Vertragsunterzeichnung stehst, ist dann für Dich positiv. Hier kannst Du das meiste für Dich herausholen, wobei ich mir aber auch schon sehr gut die Argumente des GU vorstellen kann, weshalb dies nicht machbar wäre.... Hier musst Du nur passend argumentieren und dagegenhalten.

 
Das GU wird auch sonst noch genug an der Wohnung verdienen den im ganzen Rohbau werde ich keine Eigenleistungen erbringen, da das ganze zu kompliziert würde. Küche/Bad werde ich auch nicht anfassen, nur den Boden (Laminat/Parkett) und elektrisch Schalter/Steckdosen/Verteilung/Einbauspot und Anschluss Küche was alles bei Fertigmontage passiert.

Das GU macht ein Geschäft mit mir und jetzt will ich ein Geschäft mit dem GU machen.

Diese Wohnung wird uns später zum vermieten dienen darum sollte Sie jetzt auch günstig sein.

In 6-7 Jahren werden wir was grösseres kaufen/bauen und evtl. wieder auf das GU zurückgreifen wenn sie uns jetzt entgegenkommen das werde ich auch sagen.

 
Das GU wird auch sonst noch genug an der Wohnung verdienen

Das GU macht ein Geschäft mit mir und jetzt will ich ein Geschäft mit dem GU machen.

In 6-7 Jahren werden ...... evtl. wieder auf das GU zurückgreifen wenn sie uns jetzt entgegenkommen
Das ist durchaus verständlich, kann ich auch nachvollziehen.. aber um mit dem GU ein "Gegengeschäft" zu machen, gehören immer ZWEI!

Die Aussicht, wie Du sagst "evtl." nochmals mit ihm bauen bzw. etwas von ihm kaufen zu wollen, wird er gerne hören aber noch lange nicht als Grund für extremes, branchenunübliches Entgegenkommen herhalten.

Du kannst es aber gerne versuchen. Nur ob Du tatsächlich nochmals mit ihm etwas machen würdest, was zudem erst so spät wäre, darauf wird er nicht vertrauen.... wer weiß, ob er dann noch am Markt tätig ist...?

Den Gewinn wird er lieber jetzt, da vermutlich sicher, machen wollen.

 

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