Ich habe im vergangenen Jahr eine Wohnung gekauft und den GU nach Vertragsunterzeichnung informiert, dass ich auf die im Baubeschrieb vorgesehene Küche verzichten möchte und die Küche von einem mir bekannten Küchenbauer liefern lasse.
Der GU teilte mir mit, dass vom im Baubeschrieb aufgeführten Basispreis für die Küche noch 20% abgezogen werden. Anstelle der im Baubeschrieb aufgeführten Fr. 20'000 will er mir also nach Abzug der MwSt lediglich Fr. 15'000 gutschreiben.
Dies obschon der Basispreis im Baubeschrieb als Nettopreis deklariert ist. Unter anderem wird dieser Abzug damit begründet, dass der Rabatt beim Küchenlieferanten aufgrund der geringeren Menge sinken würde. Dass der GU unter Umständen eine Minderung des Rabattes gegenüber dem Küchenlieferanten in Kauf nehmen muss leuchtet mir ein; aber doch nicht im Ausmass von 20%!
Bin ich auf dem Holzweg mit meiner Meinung und muss ich mir das gefallen lassen?
Der GU teilte mir mit, dass vom im Baubeschrieb aufgeführten Basispreis für die Küche noch 20% abgezogen werden. Anstelle der im Baubeschrieb aufgeführten Fr. 20'000 will er mir also nach Abzug der MwSt lediglich Fr. 15'000 gutschreiben.
Dies obschon der Basispreis im Baubeschrieb als Nettopreis deklariert ist. Unter anderem wird dieser Abzug damit begründet, dass der Rabatt beim Küchenlieferanten aufgrund der geringeren Menge sinken würde. Dass der GU unter Umständen eine Minderung des Rabattes gegenüber dem Küchenlieferanten in Kauf nehmen muss leuchtet mir ein; aber doch nicht im Ausmass von 20%!
Bin ich auf dem Holzweg mit meiner Meinung und muss ich mir das gefallen lassen?