Wie Domink richtig erwähnt ist die Vererbung ein wichtiger Aspekt. Es ist jedoch so, dass die eingebrachte Eigenleistung und der amortisierte Wert in die Erbmasse kommen. Wir haben dafür einen Notar konsultiert, welcher uns gegenseitig ein Testament aufgesetzt hat, in welchem die Vermögenswerte zugeschrieben werden.
Wichtig auch zu wissen, dass z.B. 100k aus der PK auch in Erbmasse gerechnet werden. Wenn nun die Eigenmittel beweisbar zu 50% von jedem Partner eingebracht wurden, dann liegt in der Erbmasse nur der Betrag des verstorbenen Partners worauf dann die Pflichteile geltend gemacht werden.
Bei uns ist es nun so, dass alles EK von der männlichen Rennmaus her kommt. Durch meine hervorragende PK würde die Konkubinatspartnerin nach 2 Jahren gleich wie eine Ehepartnerin behandelt und erhält bis zur ihrer Heirat oder Tod eine Rente, welche die Hypothek und Amortisation sehr gut abdecken würden. Ich lasse daher alles soweit möglich in der PK drinn, damit sie im Falle meines Ablebens nur sehr wenig Pflichtteil ausbezahlen und so nicht das Haus loswerden müsste.
Nun kenne ich meinen Vater nicht und der wollte auch nichts von mir wissen, was mich testamentarisch ermächtig ihn zu enterben. Natürlich kann er dies anfechten, doch hat er aufgrund der Beweise und eines Vaterschaftsurteils schlechte Karten. Somit bleibt nur noch der Pflichtteil der Mutter übrig, was im Konkubinat 1/8 ausmacht (Konkubinat : 1/4 Eltern, 3/4 gemäss Testament) Somit wäre der auszubezahlende Betrag in unserem Fall rund 23'000.- Dies wäre im Todesfall durchaus zahlbar.
Der Erbschaftssteuer bezieht sich dann ebenfalls auf die von mir eingebrachte Leistung.
Kompliziert, aber sehr wohl nötig zu verstehen. Es ist leichter und günstiger wenn man verheiratet ist, da man als Ehegatte keine Erbschaftssteuer bezahlen muss (alles bezieht sich nach unserem Wissen auf ZH)
Viele Grüsse, Roger (hurra, ich lebe noch)