T
tux
Guest
Hallo,
Wir haben einen Kaufvertrag unterschrieben und beurkundet, eine Anzahlung geleistet. Im Vertrag steht: "Die Anmeldung dieses Rechtsgeschäftes zur Eintragung im Grundbuch hat bis zum 1. Mai 2007 zu erfolgen."
Wir haben nun einen Termin beim Grundbuchamt einen Tag später (2. Mai) vereinbart. Die Person im Amt meinte, wenn der Verkäufer einverstanden sei, so sei das kein Problem. Der Verkäufer hat den Termin telefonisch bestätigt.
Nun fragen wir uns trotzdem: Was hat das schlimmstenfalls für Konsequenzen? Geraten wir damit bereits in Verzug?
Danke! tux
Wir haben einen Kaufvertrag unterschrieben und beurkundet, eine Anzahlung geleistet. Im Vertrag steht: "Die Anmeldung dieses Rechtsgeschäftes zur Eintragung im Grundbuch hat bis zum 1. Mai 2007 zu erfolgen."
Wir haben nun einen Termin beim Grundbuchamt einen Tag später (2. Mai) vereinbart. Die Person im Amt meinte, wenn der Verkäufer einverstanden sei, so sei das kein Problem. Der Verkäufer hat den Termin telefonisch bestätigt.
Nun fragen wir uns trotzdem: Was hat das schlimmstenfalls für Konsequenzen? Geraten wir damit bereits in Verzug?
Danke! tux