Einfamilienhaus in der Landwirtschaftszone

Raphael001

New member
30. Mai 2014
1
0
0
Mein Elternhaus wurde im Jahre 1972 erstellt auf einem Grundstück das sich in der Landwirtschaftszone befindet. Es handelt sich nicht um ein Landwirtschaftliches Gebäude. Nun möchte ich das Elternhaus übernehmen und für die Mutter eine Alterswohnung bauen. Die besehende Haus ist für 2 Generationen jedoch zu klein. Kennt sich jemand aus oder hat damit Erfahrungen ob sich die Kantone auf Verhandlungen einlassen? Auch wenn das nach RPG und RPV eigentlich definiert ist.

Besten Dank.

 
Lieber Raphael

Einleitend muss ich sagen, dass die Schweiz - wie wir alle wissen - föderalistisch aufgebaut ist. Jeder Kanton hat demzufolge sein eigenes Planungs- und Baugesetz (PBG). Daher wäre zuerst einmal massgebend, in welchem Kanton sich das Objekt befindet.

Generell kann man sagen, dass der Kanton und nicht die Gemeinde vorgibt, was grundsätzlich möglich ist. Eine massvolle Mehrnutzung sollte möglich sein, falls die Liegenschaft seit 1972 nich weiter ausgebaut wurde. Leider ist es im übrigen Gemeindegebiet aber nicht möglich, grosszügig Wohnflächen zu vergrössern. Das kantonale Amt für Raumlanung sollte Ihnen aber relativ genau angeben können, was Ihre Möglichkeiten sind.

Ich bedaure, keine konkreteren Angaben machen zu können.

Mit freundlichen Grüssen

Urs Tischhauser

 
Ich würde hier auch direkt mit dem Problem auf das zuständige Raumplanungsamtes des Kantons zugehen.

Entweder du machst das selbst oder du suchst dir einen Architekten mit Erfahrung für Bauten ausserhalb der Bauzone. Dieser hat allenfalls einen Besseren Kontakt zum Raumplanungsamt.

Gruss Baumanger

 
Lieber Raphael

Da sich die Liegenschaft ausserhalb des Baugebiets befindet, kommt grundsätzlich weder kommunales, noch kantonales Recht zur Abwendung. Nichts mit Föderalismus bei dieser Frage. Es gilt die bundesrechtliche Bestandesgarantie nach RPG und RPV. Das Thema ist rechtlich sehr anspruchsvoll und hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen erfahren.

Ich kenne viele Fälle, in denen sich Verhandlungen mit den kantonalen Behörden gelohnt haben. Dazu musst Du Dir aber fundierte Kenntnisse der Materie aneignen (Literatur, aktuelle Gerichtspraxis etc.) oder Dich entsprechend beraten und vertreten lassen.

Ich wünsche Dir ganz viel Erfolg.

Liebe Grüsse

Baurechtler

 

Statistik des Forums

Themen
27.497
Beiträge
257.738
Mitglieder
31.783
Neuestes Mitglied
Christian77