Mein Elternhaus wurde im Jahre 1972 erstellt auf einem Grundstück das sich in der Landwirtschaftszone befindet. Es handelt sich nicht um ein Landwirtschaftliches Gebäude. Nun möchte ich das Elternhaus übernehmen und für die Mutter eine Alterswohnung bauen. Die besehende Haus ist für 2 Generationen jedoch zu klein. Kennt sich jemand aus oder hat damit Erfahrungen ob sich die Kantone auf Verhandlungen einlassen? Auch wenn das nach RPG und RPV eigentlich definiert ist.
Besten Dank.
Besten Dank.