Einfamilienhaus vermieten - Reparaturen

bergi

Mitglied
07. Aug. 2009
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Guten Tag, wenn ich unser Einfamilienhaus vermiete, muss dann der Mieter auch nur kleine Reparaturen bis ca. CHF 200.00 bezahlen, oder ist dies bei einem Haus nicht gleich wie bei einer Wohnung? Ich hatte mal was von einem bestimmten Prozentsatz der Jahresmiete gehört.

 
Grundsätzlich muss der Vermieter die Mietsache in benutzungsbereitem Zustand halten, und darf die hierbei anfallenden Kosten nicht extra auf den Mieter überwälzen, egal wie hoch die Miete ist.

Dazu gehört, dass die Haustechnik funktioniert, dass die Fenster ganz sind, dass der Nachbar nicht den mitvermieteten Parkplatz blockiert und so weiter. Betriebsmittel (Heizöl usw.) gehen aber zu Lasten des Mieters und sind, wenn sie nicht pauschal in der Meite enthalten sind, extra und transparent abzurechnen.

Kleine Dinge wie kaputte Glühbirnen muss der Mieter selber wechseln, kaputte Lichtschalter gehören aber nicht dazu, auch wenn das Austauschen weniger als 200.- kosten sollte.

Weil das ein oft diskutiertes Thema ist, fragst du am besten den Hausbesitzerverein deines Vertrauens oder/und suchst einen Standardmietvertrag aus deinem Kanton. In diesem sind solche Dinge geregelt.

 

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