Guten Morgen zusammen.
Wir haben ein Haus von einem GU in einer Wohnüberbauung gekauft und sind im April eingezogen. Die Überbauung besteht aus 2x REFH mit 3 Hausteilen, 9xDEFH und 2x6 und 1x8 Eigentumswohnungen (STOWEG).
In unserem Verkaufsunterlagen hatten wir auch das Dossier der Baubewilligung sowie deren Auflagen erhalten.
Nun geht es um die Einhaltung dieser Baubewilligung:
1. In der Baubewilligung steht, dass der Bauherr 122 oberirdische gedecke Velounterstände zur Verfügung stellen muss.
Nun argumentiert unser GU damit, dass von diesen Velounterständen in unserem Baubeschrieb nicht geschrieben war und er diese Velounterstände nicht bauen muss. Dieser Baubeschrieb beinhaltet aber eigentlich nur unser Haus (Reihenhäuser- und DEFH) von der Umgebung steht nichts. Z. B. Allgemeinbeleuchtung ist im Baubeschrieb nicht erwähnt und trotzdem sind die allgemeinen Wege beleuchtet.
2. In der Baubewilligung steht auch, dass die Spielplätze entsprechend mit Spielgeräten auszustatten sind. Bei der Baueingabe musste unser GU auch einen Vorschlag für den Spielplatz eingeben. Dies wurde bewilligt. Nun will er auch hier nichts erstellen mit der gleichen Begründung wie bei den Velounterständen.
Gibt es da für uns eine Chance, dass wir diese beiden Punkte noch erhalten? Wie steht es mit der Einhaltung der Baubewilligungen? Wer kontrolliert das? Wie kann man vorgehen?
Besten Dank für eure Mithilfe und Antworten.
Matthias
Wir haben ein Haus von einem GU in einer Wohnüberbauung gekauft und sind im April eingezogen. Die Überbauung besteht aus 2x REFH mit 3 Hausteilen, 9xDEFH und 2x6 und 1x8 Eigentumswohnungen (STOWEG).
In unserem Verkaufsunterlagen hatten wir auch das Dossier der Baubewilligung sowie deren Auflagen erhalten.
Nun geht es um die Einhaltung dieser Baubewilligung:
1. In der Baubewilligung steht, dass der Bauherr 122 oberirdische gedecke Velounterstände zur Verfügung stellen muss.
Nun argumentiert unser GU damit, dass von diesen Velounterständen in unserem Baubeschrieb nicht geschrieben war und er diese Velounterstände nicht bauen muss. Dieser Baubeschrieb beinhaltet aber eigentlich nur unser Haus (Reihenhäuser- und DEFH) von der Umgebung steht nichts. Z. B. Allgemeinbeleuchtung ist im Baubeschrieb nicht erwähnt und trotzdem sind die allgemeinen Wege beleuchtet.
2. In der Baubewilligung steht auch, dass die Spielplätze entsprechend mit Spielgeräten auszustatten sind. Bei der Baueingabe musste unser GU auch einen Vorschlag für den Spielplatz eingeben. Dies wurde bewilligt. Nun will er auch hier nichts erstellen mit der gleichen Begründung wie bei den Velounterständen.
Gibt es da für uns eine Chance, dass wir diese beiden Punkte noch erhalten? Wie steht es mit der Einhaltung der Baubewilligungen? Wer kontrolliert das? Wie kann man vorgehen?
Besten Dank für eure Mithilfe und Antworten.
Matthias