Einhalten der Baubewilligung

Matthias

Mitglied
06. Mai 2008
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Guten Morgen zusammen.

Wir haben ein Haus von einem GU in einer Wohnüberbauung gekauft und sind im April eingezogen. Die Überbauung besteht aus 2x REFH mit 3 Hausteilen, 9xDEFH und 2x6 und 1x8 Eigentumswohnungen (STOWEG).

In unserem Verkaufsunterlagen hatten wir auch das Dossier der Baubewilligung sowie deren Auflagen erhalten.

Nun geht es um die Einhaltung dieser Baubewilligung:

1. In der Baubewilligung steht, dass der Bauherr 122 oberirdische gedecke Velounterstände zur Verfügung stellen muss.

Nun argumentiert unser GU damit, dass von diesen Velounterständen in unserem Baubeschrieb nicht geschrieben war und er diese Velounterstände nicht bauen muss. Dieser Baubeschrieb beinhaltet aber eigentlich nur unser Haus (Reihenhäuser- und DEFH) von der Umgebung steht nichts. Z. B. Allgemeinbeleuchtung ist im Baubeschrieb nicht erwähnt und trotzdem sind die allgemeinen Wege beleuchtet.

2. In der Baubewilligung steht auch, dass die Spielplätze entsprechend mit Spielgeräten auszustatten sind. Bei der Baueingabe musste unser GU auch einen Vorschlag für den Spielplatz eingeben. Dies wurde bewilligt. Nun will er auch hier nichts erstellen mit der gleichen Begründung wie bei den Velounterständen.

Gibt es da für uns eine Chance, dass wir diese beiden Punkte noch erhalten? Wie steht es mit der Einhaltung der Baubewilligungen? Wer kontrolliert das? Wie kann man vorgehen?

Besten Dank für eure Mithilfe und Antworten.

Matthias

 
Hallo Matthias,

seeeehr heikles Thema... Grundsätzlich muss er nur tun, was im Baubeschrieb vermerkt ist - dies ist der Vertragsbestandteil gegenüber Euch. Eigentlich sollte auch für den allgemeinen Teil ein separater Baubeschrieb vorhanden sein, schliesslich musste er ja die Baueingabe aufgrund iregendetwas machen.

Bei uns ist es so (3 Häuser mit je 6 Parteien), dass wir für jedes Haus eine Eigentümergemeinschaft sind und für den allg. Teil und die Tiefgarage besteht ein sep. Eigentümergemeinschaft aller 18 Parteien. Im Baubeschrieb wurde das auch klar getrennt formuliert.

Ich würde daher ev. mal auf der Gemeinde anfragen, ob Ihr von den zur Baueingabe überlassenen Dokumente eine Kopie haben könnt.../emoticons/default_wink.png

Eine weitere Möglichkeit wäre, wenn z.B. der GU noch nicht alle Wohnungen verkauft hat und somit ja noch selbst Miteigentümer dieser Überbauung ist, dass man dann zusammen mit den anderen Eigentümern eine ausserordentliche Versammlung einberufen würde. Dort die Verantwortung betreffend den "fehlenden Bauten" nachhaken - schlimmstenfalls müsste er zu den Teilen, die er noch nicht verkauft hat, die Kosten wenigstens zum Teil übernehmen...

Ein Anwalt wäre vermutlich in so einem Fall auch nicht schlecht. Wenn alle Parteien mitmachen sollten sich solche Beratungen auch noch im Rahmen halten.

Der Anwalt könnte dann prüfen in wie weit der GU diesen Verpflichtungen nachkommen muss - schliesslich hat er ja die Beleuchtung auch erstellt, ohne dass diese im Eurem Baubeschrieb vermerkt wurde. Bei diesem Punkt könnte man sicherlich nachhaken, denn ein GU mach freiwillig nix! /emoticons/default_wink.png

Viel Geduld & Grüssle

Arcuos

 
Ich schliesse mich grundsätzlich Arcuos an.

So wie sich das anhört würde ich fast vermuten, dass es einen Gestaltungsplan gab, der Voraussetzung für die Baubewilligung war. Erkundige Dich doch mal bei der Gemeinde. Und mit Gestaltungsplan wäre ich tendenziell der Meinung, dass der GU für diese Bauteile verantwortlich ist.

Gruss, Mike

 

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