Einheitswert und Grundsteuer Österreich

theoldhouse

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02. Juli 2008
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Ich bin seit 3 Jahren Besitzer eines ca. 200 Jahre alten stark renovierungsbedürfigen Hauses.

Nun habe ich vom Finanzamt eine Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes zugeschickt bekommen.

Auf einem Bescheid steht ein Einheitswert von 11000 ? und ein erhöhter Einheitswert (was auch immer das ist) von 15000 ?.

Was ist der Einheitswert?

Wie wird der berechnet?

Wird da auch berücksichtigt das mein Haus stark renovierungsbedürftig ist?

Muss ich irgendwas besonderes berücksichtigen?

Bitte Hilfe! Die Frist wo ich die Erklärung abgeben muss läuft bald ab.

 
Hallo theoldhouse,

leider bin ich aus Deutschland, kann Dir also keine definitive Auskunft geben. Diese solltest Du einfach beim Finanzamt erbitten und Dir den Sachverhalt um den Einheitswert erklären lassen. Natürlich kann Dir dies auch jeder Steuerberater exakt erklären.

Bei uns gibt es diesen natürlich auch. Über den Einheitswert wird die jährliche Steuer für Grundstücke oder Grundstücke mit Gebäuden festgelegt. Hierbei liegt die tatsächliche Steuer im % oder Promille-Bereich des Einheitswertes. Wieviel ist in jedem Bundesland verschieden.

Sollte ein Fragebogen dabei sein, in dem nach Flächen und Veränderungen/Ausstattungen gefragt wird, ist es immer empfehlenswert hier die Ausstattung auf unterem Niveau zu halten bzw. sie so anzugeben. Marmorbadewannen und goldene Wasserhähne oder andere wertvolle Einbauten erhöhen zwangsläufig den Einheitswert und somit die jährliche Steuer.

Gruß vom Pfälzer

 

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