Einleitung von Regenwasser Dachwasser in den Boden

altec

Mitglied
17. Juni 2011
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Hallo, nachdem es die Tage teilweise wie verrückt geregnet hat ist mir die Einleitung des Dachwassers in den Boden aufgefallen.

Wie auf dem Foto zu erkennen ist ist keine Sickermöglichkeit vorhanden. Die Dämmung ist sichtlich

nass.

Da kann auf Dauer doch nicht gut sein, oder ? Sollte das Wasser nicht vom Haus weggeleitet werden oder mach ich mir umsonst Sorgen ?

Überlegt hab ich mir das Wasser aufzufangen, bzw. vom Haus wegzuleiten. Sollte ja nicht so schwer sein, oder ?

Beim Bau handelt es sich um SWE mit GU noch innerhalb der Gewährleistung

Gruss aus dem ZUL Altec

Foto (1).JPG

 
Hallo Altec

Da hat der GU wohl etwas vergessen... den weiteren Anschluss...

Melde dies unbedingt und gleich als Mangel an den GU und lasse Dich nicht auf Ende der 2-jährigen vertrösten.... den Folgeschaden hättest Du und nicht der GU.

Zudem kannst Du schon in den Werk- und Detailplänen nachsehen, was dort vorgesehen war.

 
Vielen Dank für die schnelle Antwort ! Wie sollte die Bodeneinbindung denn eigentlich ausschauen.

Bei den Plänen steht nur das Kürzel "DW", keine weiteren Erläuterungen...

Gruss Altec

 
Nun ja.. in den Entwässerungsplänen... oder Kanalisationsplänen... muss eigentlich die abführende Leitung eingezeichnet sein... entweder geht die in eine Sickergrube/Sickerschacht... oder, falls es am dortigen Bauplatz von der Gemeinde erlaubt wurde, in den öffentlichen Kanal...Gewässer...

 
Leider ist der Bauleiter im Urlaub...mal schauen. Werd den weiteren Verlauf posten !

Grüsse Altec

 
Auch wenn der nun im Urlaub ist... melde das trotzdem jetzt der GU. Es ist dann deren Part so rasch wie möglich Abhilfe zu schaffen... wenn sie dies nicht macht, haftet sie für weiter hieraus entstehende Schäden.

 
Hallo,

also der GU hat geantwortet und ich bin genau so schlau wie vorher.

Guten Tag Herr xx

Die Dachwasserleitung hört genau über der Erde auf und ist mit ca. 15 -20 cm Humus gefüllt. Darunter ist kiesiges Material und keine Kanalisationsleitung.

Das Dachwasser darf und soll ohne Kanalisation auf natürlichem Wege versickern. Leider gibt es neue Gemeinde-Vorschriften die besagen dass eine Humusschicht vor der Versickerungsanlage angelegt werden muss. Was anfangs nicht so ausgeführt wurde und durch den Gärtner nachgebessert werden musste.

Der Nachteil ist nun, dass das Wasser nur langsam versickert.

 
Hallo

Die "Humusfläche" sollte natürlich der verminderten Sickerleistung angepasst sein. Das heisst es müsste über eine Geländemulde (ev. grössere Fläche, je nach Dachfläche) versickert werden, welche bepflanzt (Wiese, Rasen ...) sein sollte. Das Dachwasser zuerst über eine Humus-Schicht versickert werden muss, ist mir aber neu.

Gruss

Feminato

 
Hallo altec

Ob diese Vorgabe der Gemeinde so stimmt, kannst Du ja leicht selbst nachprüfen.. möglich ist das durchaus. Leider machen sich die Entscheidungsträger bei solchen Vorgaben nicht immer Gedanken darüber, ob der Boden dort auch Versickerungsfähig ist. Das Problem hat dann anschliessend der Bauherr.

Wie dem auch sei, wenn man eine offene Muldenversickerung vorschreibt, dann heisst das noch lange nicht, dass diese direkt an der Gebäudekante erfolgen soll/muss.

Hier hat es sich Dein GU mal wieder sehr leicht gemacht.....einfach aufgehört und wenn Du später massive Feuchteprobleme bekommst wird er vermutlich auch direkt anführen, dass dies nicht sein Verschulden wäre...er hätte es ja so ausführen müssen.

Dem ist natürlich nicht so. Die Versickerungsmulde kann genauso an einem passenderen Ort, entfernt von der Gebäudekante, angelegt werden. Kein normal denkender Verantwortlicher führt die direkt am Gebäude aus.

 
Hallo Altec,

da hat es sich der GU sehr einfach gemacht. Bei uns war dies auch eine Auflage über eine belebte Schicht in ein Retentionsbecken wie zuunterst auf dem angehängten Bild versickern zu lassen. Kostet aber auch recht Geld.

Aber das Wasser ist vom Haus weg. Und im grossen Schacht kann ich eine Pumpe anhängen um den Rasen zu bewässern.

Gruss Oskj

Bildschirmfoto 2012-05-17 um 13.37.53.jpg

 
Man könnte ja auch im Rohr ein Seitenablauf einbauen und eine Regentonne daneben stellen

 
Hallo, kleines Update: Wie sich rausgestellt hat, hab ich zwei wichtige Details weggelassen:

1. Das Abwasser stammt nicht vom Dach sondern von einer begehbaren Terasse - somit "verschmutztes Abwasser von begehbaren Terassen"

2. Gewässerschutzgesetz

Die Rechtsgrundlage ist Art.7 Abs.2 GschG, Gewässerschutzgesetz und Richtlinien und Praxishilfe "Regenwasserentsorgung der Baudirektion ZH.

http://www.awel.zh.ch/internet/baudirektion/awel/de/wasserwirtschaft/formular_merkblatt/_jcr_content/contentPar/form_9/formitems/kein_titel_gesetzt__0/download.spooler.download.1306130378320.pdf/Richtlinie_Regenwasserentsorgung.pdf

Unter www.gis.zh.ch - GIS Browser kann man sich seine Gewässerschutzkarte anzeigen lassen (Registerbutton neben dem Fernglas).

Da wir im Gewässerschutzbereich A sind sollte die"oberflächliche Versickerung über eine Humusschicht" erfolgen. Das ganze wurde auch von einem externen Ingenieurbüro abgenommen.

Rechtlich O.K. aber die Ausführung für mich unsexy . . .und Danke für die Inputs !

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
aber die Ausführung für mich unsexy . . .und Danke für die Inputs !
Hallo altec

Das ist nicht nur unsexy.... das ist mangelhaft. Mangelhaft nun nicht die Vorschrift bezgüglich der Versickerung...aber die Ausführung dazu.

Der Putz, welcher im Sockelbereich eh nicht korrekt ausgeführt wurde (was zumindest auf dem kleine Foto so erkennbar ist) weist ja schon stark augenommene Feuchte auf....das wird dort auch nicht besser. Hier wirst Du also auch die entsprechenden Schäden bekommen.

Ich hatte ja zuvor bereits geschrieben.... die Muldenversickerung...OK...aber doch nicht direkt am Gebäude, am Aussenputz!!

Die Versickerungsmulde legt man, je nach Grundstückssituation, dann in einer Entfernung von 2- 10m ab Haus an. Dort kann dann das nur langsam versickernde Wasser keine Schäden am Gebäude anrichten.

 

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