Hallo allerseits
Im Dachstock unseres Hauses in der Stadt Zürich möchten wir einen Dacheinschnitt vornehmen um einen Balkon zu realisieren. ?Baujuristisch gesehen wäre dies möglich, dem steht aber das Stadtbauamt und der Einordnungsparagraph entgegen? war die Antwort auf unsere ersten Abklärungen beim Kreisarchitekten. Nun versuche ich die Definition des Einordnungsparagraphen zu finden, bis jetzt jedoch erfolglos. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Hat jemand Erfahrungen mit Renovationen/Umbauten in der Stadt Zürich und den nötigen Genehmigungsverfahren?
Danke und Gruss
Maja
Im Dachstock unseres Hauses in der Stadt Zürich möchten wir einen Dacheinschnitt vornehmen um einen Balkon zu realisieren. ?Baujuristisch gesehen wäre dies möglich, dem steht aber das Stadtbauamt und der Einordnungsparagraph entgegen? war die Antwort auf unsere ersten Abklärungen beim Kreisarchitekten. Nun versuche ich die Definition des Einordnungsparagraphen zu finden, bis jetzt jedoch erfolglos. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Hat jemand Erfahrungen mit Renovationen/Umbauten in der Stadt Zürich und den nötigen Genehmigungsverfahren?
Danke und Gruss
Maja