Hallo zusammen,
Im Bestätigungsschreiben für unseren Einzugstermin findet sich folgender Passus:
"Bitte beachten Sie, dass eine Schlüsselübergabe an die Käuferschaft nur unter der Voraus-
setzung erfolgt, dass sowohl die Zahlungseingänge für den Werkpreis als auch für die Mehr-
kostenrechnung (folgt) bei der {} AG vermerkt sind."
Ich möchte mir natürlich Möglichkeiten zum Zurückhalten von Zahlungen bei Mängeln bzw. ausstehenden Restarbeiten offen lassen.
Im Werkvertrag steht dazu:
"Sollte seitens des Unternehmers die entsprechende Leistung noch nicht (vollstän-
dig) erbracht worden oder eine Sache im Gebrauch eingeschränkt sein, können
die Besteller mit der Bezahlung zuwarten, bis die fakturierte Leistung erbracht ist.
In jedem Fall ist jedoch der im Zeitpunkt der Fälligkeit erbrachte Leistungsumfang
– wenn auch als Akontobetrag – zu entschädigen."
Was meint ihr:
Sind durch den Werkvertrag meine Interessen ausreichend gewahrt?
Sollte ich auf die Bedingungen im Einzugsschreiben nochmals mit einem Brief reagieren?
Gruss,
Sven
Im Bestätigungsschreiben für unseren Einzugstermin findet sich folgender Passus:
"Bitte beachten Sie, dass eine Schlüsselübergabe an die Käuferschaft nur unter der Voraus-
setzung erfolgt, dass sowohl die Zahlungseingänge für den Werkpreis als auch für die Mehr-
kostenrechnung (folgt) bei der {} AG vermerkt sind."
Ich möchte mir natürlich Möglichkeiten zum Zurückhalten von Zahlungen bei Mängeln bzw. ausstehenden Restarbeiten offen lassen.
Im Werkvertrag steht dazu:
"Sollte seitens des Unternehmers die entsprechende Leistung noch nicht (vollstän-
dig) erbracht worden oder eine Sache im Gebrauch eingeschränkt sein, können
die Besteller mit der Bezahlung zuwarten, bis die fakturierte Leistung erbracht ist.
In jedem Fall ist jedoch der im Zeitpunkt der Fälligkeit erbrachte Leistungsumfang
– wenn auch als Akontobetrag – zu entschädigen."
Was meint ihr:
Sind durch den Werkvertrag meine Interessen ausreichend gewahrt?
Sollte ich auf die Bedingungen im Einzugsschreiben nochmals mit einem Brief reagieren?
Gruss,
Sven