Einseitige Hypothekarvertragsbedingungen?

jopex

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11. Juli 2016
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Ich habe nun einen Vertrag für einer Bank erhalten für eine Hypothek (Hypothek hat sehr gute Zinsbedingungen). Der Vertrag scheint mir sehr einseitig zu sein (im Vorteil für die Bank).

Beispiele:

Die Bank behält sich vor, den Zinssatz jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern, falls ihrer Meinung nach die Situation am Kapital-oder Geldmarkt dies verlangt oder wenn infolge einer Prüfung der Zahlungsfähigkeit...


Der Darlehensnehmer wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Bank die vorliegenden allgemeinen Bestimmungen jederzeit ändern kann.


Sind solche Bedingungen "normal"? Mir scheint es eher ein Freipass für die Bank zu sein, jegliche Anpassungen zu ihrem Vorteil vorzunehmen, nachdem der Vertrag unterzeichnet ist. Aus diesem Grund habe ich noch nichts unterzeichnet und die Entfernung dieser Absätze verlangt.

Was gibt es für Meinungen hierzu?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was für ein Produkt soll es denn sein?

Festhypothek? - Dem würde Absatz 1 entgegen stehen. Eine Festhypo ist ja gerade deswegen fest, weil sie während der Laufzeit nicht ändert.

Sollte es eine Festhypo sein, den Vertrag so nicht annehmen! - Du hättest hier keine Festhypo mehr. Auch wenn du bei einer Zinsanpassung vermutlich das Recht hast auszusteigen. .. Aber dann wirst du zu den dann geltenden Marktbedingungen einen Ersatz finden müssen.

Absatz 2 ist durchaus normal. Zu beachten gilt hier aber, dass du ein Rücktrittsrecht hast, im Falle einer AGB Änderung. Wenn die Änderung schon im Vertrag steht sollte auch das Rücktrittsrecht bei Änderung erwähnt werden.

 
Was für ein Produkt soll es denn sein?

Festhypothek? - Dem würde Absatz 1 entgegen stehen. Eine Festhypo ist ja gerade deswegen fest, weil sie während der Laufzeit nicht ändert.

Sollte es eine Festhypo sein, den Vertrag so nicht annehmen! - Du hättest hier keine Festhypo mehr. Auch wenn du bei einer Zinsanpassung vermutlich das Recht hast auszusteigen. .. Aber dann wirst du zu den dann geltenden Marktbedingungen einen Ersatz finden müssen.


Stefan, danke die Antwort. Es ist eine Festzinshypothek (5 Jahre) einer Schweizer Bank.

Absatz 2 ist durchaus normal. Zu beachten gilt hier aber, dass du ein Rücktrittsrecht hast, im Falle einer AGB Änderung. Wenn die Änderung schon im Vertrag steht sollte auch das Rücktrittsrecht bei Änderung erwähnt werden.


Von einem Austritt bei Bedingungsänderungen steht nichts im Vertrag. Das müsste meiner Meinung nach auch ganz klar rein. Und ebenfalls sollte man dann meiner Meinung nach von einer Bezahlung einer Strafgebühr wegen vorzeitiger Beendigung befreit werden (müsste auch in den Vertrag).

 
Von einem Austritt bei Bedingungsänderungen steht nichts im Vertrag. Das müsste meiner Meinung nach auch ganz klar rein. Und ebenfalls sollte man dann meiner Meinung nach von einer Bezahlung einer Strafgebühr wegen vorzeitiger Beendigung befreit werden (müsste auch in den Vertrag).
Dies ist gesetzlich ohnehin so. Aber da es eben ohnehin so ist und die AGB Änderungen seitens Bank auch schon explizit erwähnt sind sollte es kein Problem sein, diese Passage um die von dir genannten Punkte zu ergänzen.

Lass uns wissen wie es ausgeht. - Ich hab immer die Erfahrung gemacht, dass an einem Standardvertrag der Bank nicht geschraubt wird. Da kommt eher der Spruch "Ja, wenn ihnen das nicht passt gehen sie doch woanders hin"

 
Irgendwo müsste stehen, dass es sich um eine Festhypothek handelt bei welcher der Zins über die Laufzeit fix ist.

 
ich hätte auch Mühe mit dem ersten Absatz...

Bitte doch Deinen Bankberater Dir die "Situation am Kapital- oder Geldmarkt" schwarz auf weiss auszudeutschen, in welcher die Bank Zinsen anpassen würde.

Falls er das nicht macht, würde ich ihm und der Bank "Willkür" vorwerfen und fände das nicht so seriös.

So ein Absatz wird wohl heruntergespielt werden. Aber aus einem bestimmten Grund steht er ja da....

Welche Bank schreibt so etwas in den Kreditvertrag?

 
ich hätte auch Mühe mit dem ersten Absatz...

Bitte doch Deinen Bankberater Dir die "Situation am Kapital- oder Geldmarkt" schwarz auf weiss auszudeutschen, in welcher die Bank Zinsen anpassen würde.

Falls er das nicht macht, würde ich ihm und der Bank "Willkür" vorwerfen und fände das nicht so seriös.

So ein Absatz wird wohl heruntergespielt werden. Aber aus einem bestimmten Grund steht er ja da....


Ich bin den Vertrag nochmals vollständig durchgegangen. Der Produkte-Titel ist zwar "Fix-Hypothek X Jahre", jedoch finde ich nirgends eine klare Aussage, dass der vereinbarte Zinssatz sich innerhalb der Laufzeit nicht ändern kann... Evtl. kann man auch annehmen, dass dies bei einer Fix-Hypothek einfach der Fall ist und der Absatz betreffend "Anpassung an Situation am Kapital-oder Geldmarkt" nichtig ist... Jedoch ist mir dies zu heikel, solange ich keine glasklare schriftliche Auskunft habe - diese habe ich auch noch nicht erhalten. Jedoch habe ich die Aussage erhalten, dass es ein Standard-Vertrag für alle Kunden ist und dieser nicht angepasst werden kann. 

Welche Bank schreibt so etwas in den Kreditvertrag?


Es ist eine Schweizer Bank (nicht Versicherung): Crédit Agricole Financements Suisse SA

 
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bist Du französisch sprechend?

Ich habe mir nämlich auch überlegt bei CA für eine Hypothek anzufragen.

Aktuell habe ich aber nur ein Sparkonto dort. Das E-Banking ist eine katastrophe und jeder westschweizer Grundschüler könnte besser Deutsch.

Bei Kontakten mit der Bank habe ich feststellen müssen, dass die Kundenbetreuer Deutsch nur als 2te Sprache können.

Ich musste glasklare Fragen auf 5 verschiedene Arten formulieren und erklären und wurde dennoch nicht verstanden.

Die AGB Dokumente und sonstigen Unterlagen sind lausig ins Deutsche übersetzt und lassen auch viele Punkte offen.

Ich fand es obermühsam mit der Filiale in Basel. Nicht mal die Kosten und Gebühren sind klar. Schau mal das angefügte Bild an...

Auch die Bankprodukte heissen in den Gebühren-pdf's ganz anders als auf der Homepage.

Unabhängig von meiner eigenen Einschätzung hat mir der Hypothekenvermittler von CA abgeraten. Eine spätere Ablösung von der Bank ist sehr kompliziert.

Lass Dich von den guten Konditionen nicht blenden. Die Gebühren sind nicht ohne

gebühren.JPG

 
Abschliessend noch die Antworten der Bank zu den Punkten (nicht wortwörtlich, jedoch sinnesgemäss):

Bank kann Zins anpassen (Klausel bezieht sich auf alle Arten von Zinsbedingungen), falls eine Steigerung des Risikos, z.B. Entwertung der Immobilie statt gefunden hat und dadurch der Kredit nicht mehr genügend gedeckt ist. Es werde jedoch vorgängig mit dem Kunden eine andere Lösung gesucht.

Bei für den Kunden nachteiliger Anpassung der Geschäftsbedingungen sei es nicht möglich, die Hypothek straffrei zu kündigen.

Nun ist es jedem selbst überlassen, was der dazu machen möchte. ;)  Ich habe jedoch etwas gelernt: Immer gleich mit der Offerte einen Mustervertrag anfordern. Da kann man sich einiges an Aufwänden sparen.

 

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