Einsicht in Offerten anderer Bieter?

swisstraveller

Mitglied
26. Aug. 2008
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Grüezi mitenand!

Bis vor kurzem war ich eifriger 'Passiv-Leser' dieses Forums. Da ich von Bauen/Eigentum keine Ahnung habe, finde ich das Forum superinteressant. Nun hat es mich gepackt: Ich bin zum Eigenheim-Besitzer (Stockwerkeigentum) mutiert.

Das kam so: Wohnung gesehen, angeschaut, schriftlich beim Immobilien-Makler geboten (Wohnungsverkauf mit Richtpreis, diverse Interessenten, welche bereit waren, den Richtpreis zu bezahlen), 3 Angebotsrunden mitgeboten mit jeweils erhöhtem Kaufpreis und nun den Zuschlag erhalten.

Nun bekomme ich eine Reservationsvereinbarung. Frage:

1. Kann ich die Gebote der/des anderen beim Makler einsehen? Habe ich einen rechtlichen Anspruch darauf oder muss ich darauf vertrauen, dass der Makler nicht den Preis 'hochtreiben' wollte?

2. Würdet ihr vor Unterzeichnung der Vereinbarung die Wohnung durch einen Fachmann (Architekten/Bauleiter etc.) prüfen lassen um sicherzustellen, dass mein 'emotionaler' Preis nicht völlig 'daneben' ist?

Vielen Dank für die Antworten!!

 
@Swisstraveller

Hallo erst mal

Ich hätte einen Bautreuhänder verpflichtet, der kann Preise gut abschätzen.

Nun weiss ich aber nicht, ob dies noch Sinn macht, wenn Du einen Reservationsvertrag unterschrieben hast. Wenn Du dann Aussteigen möchtest, ist das mit Kosten verbunden, der Markler wird dir für seine Aufwendungen eine saftige Rechnung stellen. Das Thema würde mal im Kassensturz letztes Jahr abgehandelt.

Das Gebot des Mitanbieters kannst Du nach meiner Meinung nicht einsehen.

Das hat etwas mit Datenschutzbestimmungen zu tun.

Vielleicht kann Dir der Markler den Preis des gebotes auf dem schriftlichen Formular zeigen, aber dort werden kaum relevante Daten stehen wie Name, Wohnort oder dergleichen. Also ist das Gebot auch nicht nachprüfbar.

Vorsicht bei Marklern

 
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe mich bemüht aber wie du geschrieben hast, hat sich der Makler auf Datenschutzbestimmungen berufen, welche er mir aber nicht im Detail benennen konnte (IDG?).

Na ja, der Reservationsvertrag ist nun unterzeichnet und nun warte ich auf den Vorschlag für den Kaufvertrag und die übrigen Dokumente.

 

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