Einsprache Baudirektion - Verhandlungsspielraum oder Anpassungen unumgänglich?

henry96

Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe gerade telefonsichen Bescheid bekommen, dass die Baudirektion des Kantons ZH unser Projekt nicht bewilligt. Problem scheinen die Zu- und Wegfahrt ab unserer Garage, bzw. dem Parkplatz in die Kantonsstrasse in unserem Dorf zu sein. Diese muss jeweils vorwärts möglich sein und die Baudirektion ist der Meinung, dass unser vorgesehener Wendeplatz dieser Anforderung zuwenig Rechnung trägt.

Unser Haus soll in einer Kernzone gebaut werden. Andere Departemente des Kantons verlangen einen Neubau in Form, Grösse und Lage identisch mit dem alten Haus, das abgebrochen werden soll. Die Forderungen des Tiefbauamtes widersprechen also denjenigen des Amtes für Raumentwicklung!

Meine Frage: Wie absolut ist ein solche negativer Entscheid? Besteht eine Chance das Tiefbauamt doch von der Machbarkeit zu überzeugen, ev. auch im Zusammenhang mit den widersprüchlichen Vorgaben von ARE und Gemeinde? Hat jemand Erfahrungen mit solchen Situationen?

Danke und Gruss

henry96

PS: Es ist uns schon klar, dass wir uns auch intensive Gedanken zu einer Projektänderung machen müssen...

 
Nimm mit dem Amt Kontakt auf - die Ämter wissen ja teilweise nicht, was die anderen zum Projekt sagen/gesagt haben. Es wird bestimmt einen modus vivendi geben.

Die Problematik von Stellungnahmen der Ämter besteht schon seit immer. Vielleicht bietet aber die Stellungnahme des Tiefbauamtes auch die einzigartige Gelegenheit, dass andere Ämter von ihren Forderungen abrücken - und ihr könntet evtl. noch ein besseres Projekt realisieren?

Wichtig ist m.E., dass die kantonale Bewilligungsbehörde von den sich widersprechenden Aussagen der Ämter Kenntnis hat: Ziel ist ja,dass ein Projekt realisiert werden kann.

 
Hallo

wie bereits geschrieben, nimm Kontakt auf mit dem Amt.

Es ist jedoch so, dass ein Parkplatz nicht mehr erlaubt ist wenn man da Rückwärts auf die Kantonsstrasse fahren muss. Das habt ihr ja anscheinend berücksichtigt.

Ergänze doch den Plan mit den vorgesehenen Schleppkurven für einen PW. Dadurch kannst Du belegen, dass das Wenden des Fahrzeugs so wie vorgesehen möglich ist.

 
Hallo

wie bereits geschrieben, nimm Kontakt auf mit dem Amt.

Es ist jedoch so, dass ein Parkplatz nicht mehr erlaubt ist wenn man da Rückwärts auf die Kantonsstrasse fahren muss. Das habt ihr ja anscheinend berücksichtigt.

Ergänze doch den Plan mit den vorgesehenen Schleppkurven für einen PW. Dadurch kannst Du belegen, dass das Wenden des Fahrzeugs so wie vorgesehen möglich ist.
Die Schleppkurven haben wir eingezeichnet. Aus Sicht Baudirektion sollen diese zeigen, dass der vorgesehene Wendeplatz eben ungenügend sei... Der Parkplatz könnte noch ein Problem werden. Wir wollten diesen beim Wendeplatz machen. Dort würde es aber tatsächlich schwierig wieder vorwärts auf die Kantonsstrasse zu kommen.

Wir könnten damit leben, das Haus um einen 1/2 Meter nach hinten zu schieben damit der Wendeplatz grösser wird. Nicht damit leben können wir wenn wir die Zufahrt seitlich am Haus vorbei auf einen Parkplatz auf der Rückseite des Hauses machen müssen. Dies würde über die Hälfte der Grünfläche vernichten!

Zufahrt.pdf

 

Anhänge

Hallo,

ich habe jetzt auch den Plan gesehen. Die Schleppkurven sind meiner Meinung nach nicht ganz korrekt. Das Wenden ist damit nicht nachgewiesen. Wenn Du Rückwärts aus der Garage rausfährst, muss dein Auto Senkrecht zu der Zahl 792 stehen, damit du in einem Mal dann wieder rauskommst. Das ist hier, soweit ich das erahnen kann, nicht der Fall. Dein Auto wird dann irgendwie schräg und immer noch Richtung Garage stehen. D.h. so wie es im Moment ist, musst Du wohl 2 mal hin und her Wenden.

 

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