Einsprache Baugesuch

SwissChris55

Mitglied
03. Aug. 2009
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Hallo zusammen

Wir haben gestern eine umfassende Einsprache gegen unser Baugesuch erhalten und sind ein wenig ratlos wie wir vorgehen sollen.

Es geht grundsätzlich um folgende Punkte und wir wären froh, wenn Ihr helfen könntet:

1) Es handelt sich bei unserem Bauland um ein kürzlich neu eingezontes Stück Land (an einer Privatstrasse) auf welchem nun verschiedene Parteien ihre Baugesuche eingereicht haben. Die Einsprechenden verlangen Auflagen in der Baubewilligung Zwecks Gewährleistung der Benützung der Strasse (e.g. Parkieren von Privatfahrzeugen, Wendemöglichkeiten etc.)

2) Weiter wird verlangt, die Bauarbeiten der verschiedenen Parteien zeitlich zu koordinieren. Das würde heissen, dass jeweils nur eine Partei gleichzeitig bauen darf.

3) Durch verschiedene Bauprojekte wurde die Privatstrasse in den letzten 2 Jahren in Mitleidenschaft gezogen. Die Einsprechenden verlangen nun von uns, allfällige weitere Schäden wieder instandzustellen (Schäden sind mit einem Gutachten dokumentiert).

4) Schäden an bestehenden Gebäuden: Ebenfalls gab es offenbar an bestehenden Gebäuden aufgrund der letzten Bautätigkeiten verschiedene Schäden (z.B. Leitungsbrüche, Risse in der Wand). Es wird nun verlangt, die Kosten einer Bestandesaufnahme sowie allfällige Kosten von Schäden zu übernehmen.

5) Die Einsprechenden sind die Besitzer der vor ca. 40 Jahren erstellten Privatstrasse. Sie verlangen von uns eine Kostenbeteiligung für die zukünftige Mitbenützung dieser. Wichtig zu erwähnen ist hier noch, dass sich das Grundstück auf welchem sich die Strasse befindet uns gehört, d.h. wir haben also einiges für dieses Land bezahlt, ohne dass wir darauf bauen können.

Wir bedanken uns im Voraus für jegliche Hilfe

Gruss,

Chris

 
...

5) Die Einsprechenden sind die Besitzer der vor ca. 40 Jahren erstellten Privatstrasse. ....Wichtig zu erwähnen ist hier noch, dass sich das Grundstück auf welchem sich die Strasse befindet uns gehört,
hallo,

das versteh ich nicht: Wenn dir das Grundstück gehört, auf dem die Strasse ist, dann gehört dir doch auch die Strasse?

Was will denn nun der ehemalige Besitzer?

Gibt es denn bereits eingetragene Dienstbarkeiten?

Gruss

 
das versteh ich nicht: Wenn dir das Grundstück gehört, auf dem die Strasse ist, dann gehört dir doch auch die Strasse?

Was will denn nun der ehemalige Besitzer?

Gibt es denn bereits eingetragene Dienstbarkeiten?
Ich bin nicht sicher, ob mir dadurch die Strasse gehört. Die Strasse ist ja ein Werk und die Werkeigentümer sind die Nachbarn. Die Eigentümer waren vorher nicht die Besitzer des Grundstückes, sie hatten lediglich das Recht auf diesem die Strasse zu erstellen.

Dienstbarkeiten gibt es. Und zwar werden dadurch die Wegrechte geregelt.

Gruss

 
... auch hier versagen die Kristallkugeln: Du solltest mal die Faktenlage klären.

1. was ist im Grundbuch eingetragen

2. wie lauten die genauen Dienstbarkeitsverträge

3. was bedeutet das WIKLICH (da kann Dir evt. schon das Baubüro der Gemeinde Auskunft geben, oder ein Rechtsanwalt, welcher sich auf dem Gebiet auskennt)

4. Werden die Einsprachen von der Gemeinde akzeptiert? Und was sagt der Kanton? Welche genau und wie?

Wenn Du mal die Fakten zusammengetragen hast, setzte Dich mit den anderen Bauwilligen zusammen und arbeitet einen Vorschlag aus, wie die Strassenbenutzung, der Unterhalt (Schneeräumen, Sauberhalten, Bau) zu regeln und zu finanzieren ist...

 
HalloSwissChris55

Das tut mir leid mit der Einsprache... ich kann dir nachfühlen! Wir hatten einen Rekurs gegen unsere Baubewilligung.

Wie Nice-Nofret schon gesagt hat, muss die Sachlage genau geklärt werden. Was ich dir auf jeden Fall raten kann: schau nach, ob du irgendwelche Fristen einhalten musst!!! Das heisst, bis wann du irgend etwas mach müsstest. Wenn du (oder ihr als Gemeinschaft mit anderen Häuslebauern) dich unsicher fühlst, zieh einen Rechtsanwalt bei, der sich in Baurecht auskennt. Wir hatten auch überlegt, ob wir das denn wirklich müssten und hatten Angst vor den Kosten. Schlussendlich müssen wir uns eingestehen, dass wir es ohne Anwalt nicht geschaft hätten - alleine schon das Juristen-Deutsch ist eine Welt für sich. Und schliesslich muss die Sache ja 'verheben'.

Auf jeden Fall toi-toi-toi!

Grüessli

 
Ich bin nicht sicher, ob mir dadurch die Strasse gehört. Die Strasse ist ja ein Werk und die Werkeigentümer sind die Nachbarn. Die Eigentümer waren vorher nicht die Besitzer des Grundstückes, sie hatten lediglich das Recht auf diesem die Strasse zu erstellen.

Dienstbarkeiten gibt es. Und zwar werden dadurch die Wegrechte geregelt.

Gruss
hallo,

aus meiner Sicht hat der Einsprechende ein Wegerecht. Das musst du natürlich jederzeit gewähren.

Ausserdem bist du natürlich verpflichtet, Schäden, die durch deinen Bau entstehen, zu beseitigen.

1) Weitere Auflagen in der Baubewilligung halte ich für unnötig, er hat sein Wegerecht, das musst du ihm gewähren. Was dort genau für ihn gestattet ist sollte im Grundbuch stehen (Durchfahrt, Parken, Wenden, ...)

Was muss da zusätzlich geregelt werden?

2) Darauf würde ich mich nicht einlassen. Was geht ihn das an, solange er fahren kann?

3) das ist selbstverständlich, da brauchts eigentlich keine Einsprache

4) Wenn er Schäden ersetzt haben will, so muss er die Schäden nachweisen. ich wüsste nicht, warum er vorgängig von einem evtl Schadenverursacher eine Bestandsaufnahme verlangen könnte? Aus deiner Sicht macht das evtl aber trotzdem Sinn, damit du dann nicht für Altschäden behaftet wirst.

5) Schon aus Fairnessgründen sollte der künftige Unterhalt zur Zufriedenheit aller geregelt werden, eine Kostenbeteiligung aller Nutzer ist nur fair. Eine Regelung könnte wie folgt aussehen: Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Strasse saniert, der bisherige Nutzer zahlt X%, oderr einen festen Betrag (je nach bisheriger Schädigung der Strasse), alle neuen y%. Dann habt ihr nach den Bauarbeten alle eine neue Strasse. Die Nutzung der Strasse und der folgende Unterhalt wird dann gemeinsam geregelt. Diese Regelung muss im Grundbuch eingetragen werden, damit sich auch spätere Eigentümer daran halten

Gruss

 
hinsichtlich der Altschäden: vor Baubeginn Riss- und Schadensprotokoll erstellen lassen!!! und nach der Fertigstellung auch wieder

 

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