Einsprache Baugesuch

Romina

Mitglied
24. Juli 2009
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Hallo Zusammen,

Angrenzend an unseren Sitzplatz soll nun neu gebaut werden.

Die Häuser welche gebaut werden sollen, wurden uns als niedere Doppeleinfamilienhäuser schmackhaft gemacht, jetzt sind aber mehrere sehr hohe Blöcke abgesteckt.

Was heissen will, das Baugespann ist viel höher ist als ursprünglich abgesprochen.

Die Garagenabfahrt befindet sich gerade hinter unserem Sitzplatz.

So dass wir vom Lärm und Abgase auch einiges noch abbekommen werden.

Welche Argumente gelten als Einsprachegrund, gibt es da Richtlinien?

Die Riesenfassade ist relativ nahe an unserem Zaun projektiert, so dass ich mir

wie in einem Hinterhof vorkommen werde.

Danke für die Hilfe im Voraus./emoticons/default_confused.png

 
Also wenn die Grenzabstände und Maximalhöhen und anderen Definitionen der Bauordnung eigehalten sind dann wird es schwierig dagegen was zu machen. Das mit der Tiefgarageneinfahrt ist aber auf jeden Fall ein Thema was man diskutieren kann.

 
Was heissen will, das Baugespann ist viel höher ist als ursprünglich abgesprochen.
Nun ist das dein Eindruck, oder ist das gemessen? Ich habe das bei unserem Haus erlebt, als das Baugespann stand, dachte ich. Ooooohh was für ein Riesending bauen wir da?
Ansonsten zu deiner Frage:

Wenn die Grenzabstände eingehalten werden uind die Baunorm erfüllt und das Gebäude zusätzlich nicht völlig aus der Reihe tanzt (Ortsübliches Quartierbild) dann sehe ich schwarz, leider.

 
Es gibt einen Zonenplan, da steht drinnen, was gebaut werden darf. Und Bauverorndungen - kantonal wie von der Gemeinde. Da steht drinnen, wie hoch, wie viele Etagen, wie nah an die Genze,...

Wenn das alles eingehalten wird, dann könnt ihr wenig machen, ausser etwas Verzögern (was euch letztlich nichts bringt).

Wenn die Tiefgarageneinfahrt nicht den Mindestabstand für Gebäude einhält, würde ich mich mal erkundigen, ob für solche Einfahrten da geringere Abstände gelten, oder ob es dafür doch ein Näherbaurecht braucht. Denn das könntet ihr verweigern, falls noch nicht als Last auf eurem Grundstück im Grundbuch eingetragen.

 
für garageneinfahrten gelten andere abstandsvorschriften wie für gebäude.

gruss

mc

 
...Was heissen will, das Baugespann ist viel höher ist als ursprünglich abgesprochen....
Hallo Romina,
mit wem wurde denn das "abgesprochen"?

Grundsätzlich gelten die Verordnungen - wie die Vorredner schon geschrieben haben. Ein "Absprache" z.B. mit dem Landbesitzer nützt nix und gibt Dir keine Rechtsgrundlage.

Grüssle

Arcuos

 
Es gibt bei solchen Verfahren immer 2 Arten wie man das angehen kann. Konfrontation oder Miteinander. Ich habe es schon erlebt dass eine Einfahrt verlegt wurde nachdem die Eigentümerschaft des gegenüberliegenden ETW Blocks Bedenken angemeldet hat. Auf der anderen Seite wurde dafür dann auch auf eine eh chancenlose Einsprache verzichtet. So hatten alles was davon und das unabänderliche kann man sowieso nicht ändern.

 
Hallo,

Was ich raten kann, dass Ihr innerhalb der Auschreibungsfrist (typischerweise 30Tage) beim Bauamt schriftlich den Baubeschluss verlangt. Die Zustellung des Entscheides kostet etwas (ca 50Fr) aber dadurch erhaltet Ihr das Recht später gegen den Entscheid Rekurs einzulegen. Ihr könnt also den Bauentscheid abwarten und anschauen. Dort sollte die Gesetzteskonformität des Bauprojektes beschrieben und erläutert sein. Falls Ihr damit nicht einverstanden seid, könnt Ihr dann Rekurs einlegen (Frist 30 Tage).

Grüsse,

Lidi

 
Das ist der zweite Schritt! Erst herausfinden, in welcher Zone sich der Bauplatz befindet und was dort für Vorschriften bezüglich Nutzungsziffer, Anzahl Geschosse, usw. gelten. Das steht alles in der Zonenordnung und ist ohne Gebühren einsehbar - der Baulandpreis hängt ja nicht unwesentlich davon ab.

Das Baugesuch wird ja deswegen publiziert, damit man ersehen kann, ob alles konform ist.

Wenn das Baugesuch zonenkonform ist, werdet ihr nichts ausrichten können.

 
Hi Romina,

das interessiert mich jetzt aber - zumal wir auch in Dornach bauen wollen/werden. Wo ist das denn genau und liegt Dir dieses Zonenreglement vor?

Viele Grüsse

Tamara

 
Habe gestern mit dem Nachbarn ( von Beruf Achitekt ) darüber diskutiert.

Er sagt, der Gestaltungsplan sei abgesegnet von der Gemeinde, das Baugesuch reize jeden cm aus.

In einer früheren Infoveranstaltung war von 2 geschossigen Gebäuden die Rede, jetzt sind 3 geschossige projektiert.

Laut Zonenplan ist das jedoch i.O.

Was heissen will, dass unser Sitzplatz wirklich Hinterhofcharakter bekommt, weil die so nah an der Grundstücksgrenze Bauen wollen./emoticons/default_sad.png

Der Nachbar ist der Auffassung, dass es ein reines Spekulanten Projekt ist.

Es hätte etwas schöneres gebaut werden können, zumal bei uns hinten viele Mitwohnungen leer stehen.

Die werden sicher auch Probleme bekommen diese Wochnungen zu Vermieten./emoticons/default_confused.png

 
Ich war heute auf der Bauverwaltung.

die Fassade wird 8.7m ab Grenze, dreigeschossig errichtet.

Dazwischen liegt die unüberdachte Garagenabfahrt.

Nun habe ich immer noch Bedenken, wegen der Lärm und Abgasebelästigung.

Wenn es nur ein paar Einfamilienhäuser wären, wäre nicht so viel Betrieb,

aber es sind zwei dreigeschossige und ein zweigeschossiger Block?

Gibt es da eine Einsprachemöglichkeit?/emoticons/default_confused.png

Danke im Voraus, aber diese Angelegenheit macht mir wirklich Bauchweh!

 
"Nun habe ich immer noch Bedenken, wegen der Lärm und Abgasebelästigung."

Es gibt, leider, kein Recht auf Ruhe und saubere Luft. siehe all die, welche das Glück haben, unmittelbar an einer Autobahn zu wohnen, oder an der Zürcher Rosengartenstrasse, oder der Liestaler Rheinstrasse, oder ...

"Wenn es nur ein paar Einfamilienhäuser wären, wäre nicht so viel Betrieb,

aber es sind zwei dreigeschossige und ein zweigeschossiger Block?"

Da wäre ich mir nicht so sicher: Pro EFH rechne mal zwei Autos, einen Töff, einen Rasenmäher, eine Fadensense für die Böschung, einen Laubbläser, und so weiter, alles mit Motoren.

Ich nehme mal an, dass Du auch ein Auto hast und an irgendwelchen Nachbarn vorbeifahren musst, wenn Du nach Hause willst.

Du kannst Dich ja auf der Gemeinde schlau machen, aber ich befürchte, dass da wenig zu machen ist. Zumal bei Renditeobjekten das Aufwand-Ertragsverhältnis optimiert wird, und da ist Lärmschutz für Nachbarn auf der Traktandenliste ganz weit hinten.

 
Ich war heute auf der Bauverwaltung.

die Fassade wird 8.7m ab Grenze, dreigeschossig errichtet.

Dazwischen liegt die unüberdachte Garagenabfahrt.

Nun habe ich immer noch Bedenken, wegen der Lärm und Abgasebelästigung.

Wenn es nur ein paar Einfamilienhäuser wären, wäre nicht so viel Betrieb,

aber es sind zwei dreigeschossige und ein zweigeschossiger Block?

Gibt es da eine Einsprachemöglichkeit?/emoticons/default_confused.png

Danke im Voraus, aber diese Angelegenheit macht mir wirklich Bauchweh!
Einfach mal ein paar Gedanken dazu, mit den Gesetzen des Kanton SO und der Gemeinde, wo mein Grundstück liegt.

Wir haben W2 Zone. Angenommen, wir bauen keine Fassade länger als 11.99mm (sonst wird der Grenzabstand ein paar cm gröser), kann man dort folgendes mit 3m Abstand von der eigenen Grenze bauen: Keller gut 1m aus dem Boden (sodass man schön Fesnter reinbekommt). Zwei volle Stockwerke. Plus noch ein Dachgeschoss mit 80cm Kniestock, Satteldach. Sprich an der Gebäusekante wird das Dach 7.5m hoch, der First fast 11m hoch. Das ganze nennt sich Einfamilienhaus, alles brav nach W2, einfach voll ausgereizt - in der Praxis 4 Wohnetagen. Natürlich wird kaum jemand Keller hoch machen und ein DG über das OG setzen, aber nur das DG als dritte Etage, das kommt schon vor, dann wird halt alles 1m weniger hoch.

Insofern würde ich mir keine Sorge wegen eines 3-stöckigen Gebäudes machen, das fast 8m von deiner Grenze weg ist.

Wenn dich Blicke der Nachbarn (Mieter) stören oder die Tiefgarageneinfaht dazwischen, da mach einen Sicht- oder Lärmschutz an deine Grenze, z.B. hohe Hecke oder richtige Schutzwand. Wenn das eine Bewilligung vom Besitzer der Nachbarparzelle brauchen sollte, ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Kontaktiere ihn, teile ihm mit, dass die nun so viel grössere Bebauung und die Einfahrt dir etwas Bedenken machen, die gerne mit einem entsprechenden Sichtschutz auf deinem Grundstück ausräumen möchtest, wozu es aber noch eine kleine Bewilligung bräuchte....

Wirklich freie, ungestörte Sicht nach Süden gibt es mit bezahlbaren Grundstückgrössen nur am Hang (oft eurer zu bauen), oder ganz selten, wenn vorne gleich Landwirschaftszone im Süden ist (wobei sowas meist nicht für immer Landwirtschaftszone bleibt).

 
Hallo Emil17,

Danke für Deine Kritik.

Wir haben vor dem Haus eine stark befahrene Strasse und hinter dem Haus die Bahnlinie richtung Delemont.

Dazu kommt noch der permanente Fluglärm der Anflugschneise, Euroairport.

Ich kann es ja positiv sehen, wenn die Häuser wirklich gebaut werden, wird der Bahnlärm etwas gemindert, so dass wenn wir das Fenster im Esszimmer geöffnet haben uns beim Essen auch wieder verständigen können.

Wenn ich im Garten frische Luft schnappen will, bekomme ich doch meist einen Asthmaanfall, weil die Nachbarn im Garten rauchen, dann spielt das bischen Mehrabgase von den runterfahrenden Autos ja auch keine Rolle mehr.

 
Hallo Pulsedriver,

Danke für die Konstruktive und aufmunternde Antwort.

Wir haben Sichtschutzwände oder Rosenbögen schon in Betracht gezogen.

Nicht wegen der neugierigen Nachbarn, sondern wegen der schöneren Aussicht.

Für die Sichtschutzwände benötigen wir, wenn wir sie nicht einbetonieren meines Wissens keine Baubewilligung.

Die können auch in Sandlöcher gesetzt ( wurde bei einer Freundin von Fachmännern so gemacht ) oder am bestehenden Zaun montiert werden.

Weil wir eine Böschungsmauer haben machen lassen, sind wir auch etwas weg von der Grenze.

Mir war immer bewusst dass wir keine unverbaubare Ausichtslage haben und von der oberen Etage kann ich den Sonnenuntergang auch zwischen den Häusern noch sehen.

 
Hallo Romina,

ich hoffe, Du hast mir meinen vorigen Beitrag nicht übel genommen.

Es ist einfach so, dass, wenn man in dicht besiedelten Gebieten wohnt, mehr ertragen muss. Alle wollen per Flugzeug in die Ferien - diejenigen, die in der Umgebung des Flugplatzes wohnen, werden nicht gefragt. Ebenso nicht die Anwohner der Gotthardautobahn, die viel davon haben, dass die Ferntransporte und der Urlaubsverkehr jedes Jahr weiter zunehmen - Wirtschaftswachstum muss ja sein. Und die Spekulanten, die irgendwo ein Stück Land kaufen und herausholen, was der Zonenplan zulässt, die braucht es ja auch nicht zu kümmern, was die Anwohner davon haben.

Du kannst entweder ganz weit draussen wohnen, oder dir, wenn es die Kasse zulässt, eine Villa an irgend einem Bonzenhügel kaufen. Oder Dich ärgern, oder Dich damit abfinden.

 

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