Einsprache bei Baugesuch - Grenzabstände

wurzeli77

Donator
17. Juni 2009
18
0
0
47
Hallo allerseits

Wieder einmal habe ich Fragen an euch!

Wir haben eine ältere Liegenschaft gekauft und wollen diese nun Um- und Ausbauen.

Neben dem gesamten Innenausbau wird auch die Aussen-Isolation und die Fenster erneuert.

Ebenfalls wird das alte asbesthaltige Dach entfernt und ein neuer Dachaufbau kommt drauf.

Das neue Dach wird ein wenig höher als das alte, liegt aber in der erlaubten Höhe gemäss Baugesetz der Standortgemeinde.

Unser *netter* Nachbar hat nun Einsprache gegen das Baugesuch gemacht.

Er (beziehungsweise sein Anwalt) fügt folgende Gründe an:

- Der jetzige Grenzabstand ist "nur" 3.88m zwischen unserem Haus und der Grundstücksgrenze. Gemäss Baugesetz müsste er aber 5.50m sein. (da hat er leider recht)

Da wir aber vom neuen Dach aus durch das geplante Fenster (hinter welchem unser zukünftiges Schlafzimmer liegt) auf seinen Sitzplatz runterschauen können, beraube ihn unser Bauvorhaben massiv seiner Privatsphäre (klar, wir werden in der Regel auch den ganzen Tag im Schlafzimmer rumsitzen und aus dem Fenster schauen! - was soll man auch sonst machen...), und aus diesem Grund gelte auch das Besitzstandsrecht nicht!

So viel zur Vorgeschichte!

Nun meine Fragen:

1. In der Bauordnung der Gemeinde steht nichts wie gross die Grenzabstände bei Balkonen sein müssen. Es gäbe nämlich die Variante, dass wir die Fassade im neuen Dach zurückversetzen und der vordere Teil des Daches ein Balkon wird. (ohne Mehrkosten für uns) Wo finde ich die Grenzabstände von Balkonen zur Grundstücksgrenze? (auf dem Balkon würden wir natürlich dann tagelang sitzen!) ;-)

2. Jetzt wo wir die Einsprache erhalten haben, haben wir 3 Wochen Zeit eine Stellungnahme an den Gemeinderat zu verfassen. Wie geht es danach weiter wenn der Gemeinderat diese erhalten hat? Was passiert dann?

Bin grad bissel am Verzweifeln!

Danke für eure Infos!

Grüsse euer

wurzeli!

 
Ich denke wenn ihr die Fassade selber nicht ändert ausser zusätzliche Fenster einzubauen dann zählt das Argument Grenzabstand nicht, denn das Haus steht ja schon und der Grenzabstand wird durch den Umbau nicht verkleinert.

Ausserdem wäre auch bei einem Grenzabstand von 5,50m nicht mehr Privatsphäre gegeben als bei 3,88m.

Ziemlich fadenscheinige Begründung um euren Umbau zu behindern, denn wenn es um die Abstände geht müsste man in allen Dorfzonen die Häuser abreissen weil sie nach heutigem Mass zu nahe an der Strasse sind.

[QUOTE=']Wahrung des Besitzstandes

Im Umfang der bestehenden Bauten und unter Einhaltung der vorhandenen First- und Traufhöhen darf unbeachtet der Grenz- und Gebäudeabstände und der Geschosszahl umgebaut und erneuert werden. Zwingende Baulinien sind jedoch einzuhalten.
[/QUOTE]Da ihr die Firsthöhe ändert habt ihr ein Problem...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Statistik des Forums

Themen
27.482
Beiträge
257.631
Mitglieder
31.765
Neuestes Mitglied
dianastew