Einsprache bei Umzonung

brijoe

Mitglied
08. Nov. 2010
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Zur Zeit setzen wir uns mit der Planung der Renovation von unserem Haus auseinander.

Nun ist für uns folgende Frage aufgetaucht: Unser Haus befindet sich auf „übrigem Gemeindegebiet“. Falls die Gemeinde nun in ein paar Jahren unser Land Einzonen möchte (Bauland) könnten wir uns dagegen wehren?

 
ja, man kann sich wehren .. man sollte aber schon ein paar gute Argumente haben /emoticons/default_wink.png

 
Einerseits ist es wohl Euer Vorteil wenn das Land eingezont wird, dann hat eure Liegenschaft mehr wert, denn ÜG Land kostet ja nichts.

Vermutlich genisst ihr jetzt aber eine idyllischen "Alleinesein", und habt Angst dass Ihr nachher viele Nachbarn bekommen werdet.

In der Regel kommt dann sogar noch ein weiterer Schritt dazu, und das wäre dann die Quartiererschliessung (Leitungs und Strassenbau für viele Häuser) wo Ihr pro Rata Eurer Grundfläche sogar mit dem sog. Perimeterverfahren mitbezahlen müsst.

Die Umzonung wird zuerst auf Gemeindeebene abgestimmt, wo Ihr natürlich nein sagen könnt. Dann kommt es vor den Kanton, der auch noch ja sagen muss. Wenn Ihr wichtige und gute Gründe habt (und da genügt der Wunsch nach alleine Wohnen nicht mehr) könnt ihr Rekurs machen und eure Anliegen vorbringen.

 
Wenn man bei der Einzonung nicht von der Erschliessung profitiert, weil es diese samt Leitungen eben schon gibt, dann muss man sich da auch nicht beteiligen lassen. Es sei denn, Euer Land liege so, dass die da eine Erschliessungsstrasse durchlegen wollen oder müssen.

Die Einzonung zu verhindern wird schwer, weil Argumente gegen Geld stehen und diejenigen, welche davon profitieren, meist schon das Planungsverfahren beeinflussen können, bevor es öffentlich wird. Gemeinderat, Architekt und Landbesitzer im fraglichen Gebiet - da sind manche Entscheide nicht schwer vorherzusagen.

Vom Mehrwert der Liegenschaft hat man nur etwas, wenn man einen Teil des Landes als Bauland verkaufen will - dann muss man sich aber am Perimeter beteiligen - oder wenn man Erbe ist, der sich auszahlen lassen will. Sonst nützt das gar nichts, die Rosen blühen nicht schöner deswegen.

Was die Renovation betrifft, so könnte es, wenn das Gebäude zonenfremd ist und nur Bestandesschutz hat, aber als Neubau nicht bewilligungsfähig wäre, Einschränkungen geben. Anbau einer Doppelgarge geht dann z.B. kaum. Am besten einen Termin mit dem verantwortlichen Gemeinderat suchen und sich dort beraten lassen.

 
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