Hallo zusammen,
ich habe heute vernommen, dass unser Baugesuch eine Einsprache bekommen hat. Den genauen Wortlaut kenne ich noch nicht, wird mir noch zugeschickt.
Der Grund der Einsprache ist aber, dass das Terrain, wie es sich präsentiert, vom Einspracheführenden nicht als das gewachsene Terrain anerkannt wird, sondern als aufgeschüttet bezeichnet wird. Ob's stimmt weiss ich nicht, er will damit jedenfalls erreichen, dass weniger hoch gebaut wird (das Haus draf mit dem Keller 1.2m aus dem gewachsenen Terrain rausragen, was wir auch nutzen).
Weitere Umstände:
1. Land ist noch nicht gekauft. Wir wurden von Verkäuferseite nie auf diese deutliche Einschränkung bei der Bebaurbarkeit hingewiesen.
2. Baugesuch ist von der Gemeinde nach kleinen Anpassenungen sonst als OK bezeichnet worden.
3. Wenn aufgeschüttet wurde, dann ist das vermutlich schon recht lange so. Abklärung bei der Verkäuferschaft läuft (wurde aufgeschüttet, wann).
Wie würdet ihr weiter vorgehn? Mein Architekt ist natürlich schon involviert. Wie weiter? Einfach laufen lassen, sehn was kommt? Oder ist es Zeit für einen guten Anwalt? Die einsprechende Partei ist vom Fach (auch ein Architekt), ich habe Sorgen, dass ich in der Sitzung, die mit der Baukommission und der Einsprachepartei kommt, ausgetrickst werde. Die Sitzung ist in ein bis 2 Wochen.
Grundsätzlich ist unser Plan nichtmal übertrieben hoch (Zone W2, 2-geschossig mit Flachdach). Rechts und links stehn Gebäude mit Satteldach, die sind dank Dachstock der nicht dazu zählt mindestens 3m höher (was ja auch OK ist in der W2 Zone).
ich habe heute vernommen, dass unser Baugesuch eine Einsprache bekommen hat. Den genauen Wortlaut kenne ich noch nicht, wird mir noch zugeschickt.
Der Grund der Einsprache ist aber, dass das Terrain, wie es sich präsentiert, vom Einspracheführenden nicht als das gewachsene Terrain anerkannt wird, sondern als aufgeschüttet bezeichnet wird. Ob's stimmt weiss ich nicht, er will damit jedenfalls erreichen, dass weniger hoch gebaut wird (das Haus draf mit dem Keller 1.2m aus dem gewachsenen Terrain rausragen, was wir auch nutzen).
Weitere Umstände:
1. Land ist noch nicht gekauft. Wir wurden von Verkäuferseite nie auf diese deutliche Einschränkung bei der Bebaurbarkeit hingewiesen.
2. Baugesuch ist von der Gemeinde nach kleinen Anpassenungen sonst als OK bezeichnet worden.
3. Wenn aufgeschüttet wurde, dann ist das vermutlich schon recht lange so. Abklärung bei der Verkäuferschaft läuft (wurde aufgeschüttet, wann).
Wie würdet ihr weiter vorgehn? Mein Architekt ist natürlich schon involviert. Wie weiter? Einfach laufen lassen, sehn was kommt? Oder ist es Zeit für einen guten Anwalt? Die einsprechende Partei ist vom Fach (auch ein Architekt), ich habe Sorgen, dass ich in der Sitzung, die mit der Baukommission und der Einsprachepartei kommt, ausgetrickst werde. Die Sitzung ist in ein bis 2 Wochen.
Grundsätzlich ist unser Plan nichtmal übertrieben hoch (Zone W2, 2-geschossig mit Flachdach). Rechts und links stehn Gebäude mit Satteldach, die sind dank Dachstock der nicht dazu zählt mindestens 3m höher (was ja auch OK ist in der W2 Zone).