Einsprache Heimatschutz

sunny home

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06. März 2017
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Guten Tag

Nach längerer Zeit haben wir Baugesuch eingereicht. Nun hat der Heimatschutz eine Einsprache erhoben :cry: . Wer kennt mit diesem Thema aus? Wie gehen wir am besten vor? Vielen Dank für Eure Rückmeldung.

Liebe Grüsse

 
Also, nochmals zur Rekapitulation: Ihr habt letzten Sommer Bauland im Raum Biel-Seeland gekauft. Damals war schon klar, dass die Gemeinde den Ortsbildschutz in der Dorfkernzone nicht konform umsetzt und deshalb der Heimatschutz darauf aufmerksam wurde.

Zumindest entnehme ich das deinen bisherigen Beiträgen:

Hallo zäme

Wir haben eine Bauland gekauft. Dorfkernzone. Der Gemeinde war auch einverstanden für die Abbarziellierung für zwei Einfamilienhaus. Nun kommt der Heimatschutz und stellt alles wieder auf dem Kopf. Anscheinend wollen sie dort keine Einfamilienhäuser. Es passt nicht mit dem Ortsbild etc. Aber Gemeinde ist der Meinung, sie wollen auf diesem Bauland Einfamilienhäuser haben. Nun wieweit können Heimatschutz gehen? Kann Heimatschutz uns wirklich in Schwierigkeiten bringen? Habt ihr Erfahrungen? Wir sind sehr frustriert, wissen nicht mehr was es wird mit dem Bauland.

Vielen Dank für Euere Rückmeldungen....  


Kennt von euch jemand einen guten Gartenbauer in der Region Seeland (Biel und Umgebung)? Wir suchen für unser Neubau EFH?


Geht es um die Denkmalpflege oder tatsächlich den Heimatschutz? Ersteres ist eine kantonale Fachstelle mit Beratungsauftrag und hat teilweise die Funktion einer Behörde (erteilt aber keine Baubewilligungen, da ist die Gemeinde zuständig). Der Heimatschutz hingegen ist ein Verein bzw. ein Verband und hat deshalb nur ein Verbandsbeschwerderecht.

Ihr wisst also seit letzten Sommer, dass es mit der Überbauung im Dorfkern Probleme gibt, da sich die Gemeinde und die Denkmalpflege/Heimatschutz in Bezug auf den Ortsbildschutz nicht einig sind. Was hat euch die Gemeinde dazu genau gesagt?
Ihr habt nun also trotzdem auf gut Glück das Land gekauft. Habt ihr den Kaufvertrag mit dem Vorbehalt einer Baubewilligung abgeschlossen oder müsst ihr das Land behalten, wenn das Baugesuch nicht bewilligt wird? 
Wenn es tatsächlich der Heimatschutz ist: Worum geht es in der Einsprache? Betrifft es nur euch oder auch noch andere Käufer von Liegenschaften/Bauland? Habt ihr mit dem Heimatschutz schon mal Kontakt aufgenommen?

Der Heimatschutz kann das Bauen nicht immer verhindern, aber sehr lange verzögern. Gibt es auch denkmalpflegerische Bedenken, dann kriegt auch die Gemeinde Schwierigkeiten, z.B. wenn der Dorfkern im Inventar eingetragen ist, ein ev. verlangter Gestaltungsplan fehlt etc. Mir scheint, dass sich da vor allen Dingen die Gemeinde etwas seltsam verhält, da die Einsprache ja bereits vor dem Kauf bekannt war. 

 
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Liebe sunny home

Also, wie Susann richtig beschrieben hat ist es ein Unterschied, ob Ihr mit der kantonalen Denkmalpflege oder dem Heimatschutz zu tun habt. Interessant ist für mich, dass Euer Architekt eine Baueingabe erstellt hat, obwohl er sich über das Problem zuerst einmal hätte einen Überblick verschaffen sollen. Sorry, aber der hat gepennt oder dann keine Ahnung von der Materie. Ist so oder so beides Sche..... für Euch. Ausser Ihr wart über die Probleme im Bild und habt die Eingabe "durchgestiert". Aber, das würde ich einmal ausschliessen.

Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde ist grundsätzlich verbindlich. Wenn aber höhere Interessen (kantonale Denkmalpflege) geltend gemacht werden, kann man sich eben nicht zu 100% auf deren Inhalt verlassen. Bevor eine Baueingabe gemacht wird, sollte man daher unbedingt mit der entsprechenden Instanz das Gespräch suchen. Es kann durchaus sein, dass Ihr nie und nimmer das von Euch Gewünschte bauen könnt, wenn dieses zu weit von der Vorstellung des Kantons abweicht. Das ist (leider) in allen Kantonen gleich.Wenn man frühzeitig mit den Behörden das Gespräch sucht, kann man jedoch oft noch einen Kompromiss finden. Ob, das jetzt noch möglich ist bleibt abzuwarten.

Wenn Ihr das Grundstück noch nicht gekauft habt, schaut dass Ihr dem "Traumplaner" möglichst nichts bezahlen müsst und zieht Euch zurück. Denn lieber eine Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Wenn Ihr allerdings das Grundstück schon gekauft habt, soll der beauftragte Architekt ein bewilligungsfähiges Projekt erstellen. Wieviele Anläufe er dafür benötigt ist in diesem Fall sein Problem. Dann könnt Ihr allenfalls das Grundstück mit einem baubewilligten Projekt zu einem höheren Preis wieder verkaufen, falls das mögliche Projekt nicht mit Euren Vorstellungen korreliert. Vielleicht bleibt dann auch noch etwas übrig, dass ihr Eurem Architekten bezahlen könnt...

Trotzdem ein schönes Wochenende, Urs Tischhauser

 
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Hallo zusammen 

Vielen Dank für ihre Rückmeldung. Wir haben das Bauland gekauft, nach dem dass die Gemeinde eine OK gab. Dannach hat der Heimatschutz reingemischt und sind dagegen EFH. Zweite Hälfte vom Bauland hat auch eine Familie gekauft. Anfang möchte der Heimatschutz einen MFH oder Doppelhaus, danach waren sie einverstanden für EFH. Beide haben wir auch die gleichen Architekt. Und wir (beide Familien ) haben diverse Pläne an Heimatschutz gesendet. Inzwischen waren sie mit dem Plan von Nachbar einverstanden und bei uns nicht und sagen nie was ihnen passt, sondern nur es passt ihnen die pläne nicht usw. Deshalb weiss ich nicht wie und was wir machen muss. Und eine Stellungsnahme müssen wir auch noch schreiben. Bisher haben wir mit Denkmalspflege nicht zu tun.

Aber eben die Gemeinde hat uns schriftlich auch bestätigt, dass sie für ein EFH unterstützten.

 
Dann ruft die doch einfach mal und macht ein Treffen aus. Nach meiner Erfahrung ist ein persönlicher Kontakt hilfreicher als Hin- und Her-Schreiben, womöglich auch noch im bösen Ton. Wenn die Nachbarn die Bewilligung haben, ist es vielleicht nur eine Lappalie?

 
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Liebe Susann

Vielen Dank für deine hilfsreiche Rückmeldungen. Wir müssen nun eh eine Stellungsnahme schreiben. Dann werden wir mit allen zusammen sitzen, und hoffe wir finden eine passende Lösung. 

 
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