Einsprache - welche Gründe zählen

Esprit

Mitglied
16. Nov. 2007
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Hallo

Das Baugesuch für die Detailerschliessung der Parzelle läuft und wir sind am Fertigstellen des Baugesuches für unser EFH.

Und nun eine Woche vor Ablauf der Einsprachefrist macht uns ein Nachbar das Leben schwer. Das Gründstück führt an seinem Privatweg entlang, welcher nur 3 Meter Breit ist (ca. 40 Meter lang). Wenn nun also auf unserem Grundstück ein Zaun errichtet würde, so käme auf seinem Privatweg kein Lastwagen mehr durch und er kann kein Heizöl mehr bestellen. Für seine Fahrzeuge kein Problem, nur Lastwagen von Zulieferfirmen würden nicht mehr durchkommen. Eigentlich nicht unser Problem, aber er droht uns nun damit Einsprache zu machen, falls wir ihm nicht einen 50-100cm breiten Streifen Land abtreten, damit er seinen Privatweg verbreitern kann. Wohl gemerkt, kostenlos.

Noch lieber wäre ihm, wir würden ihm die 120m2 seines Privatweges abkaufen und das zu unserem Land dazunehmen. Er würde dann die neue Erschliessungsstrasse unseres Quartiers mitbenützen. Wir müssten ihm einfach noch 20 Meter Strasse weiterziehen, damit er bis zu seinem Grundstück kommt. Natürlich wieder unentgeltlich.

Zudem will er, dass wir seinen Vorplatz (ca. 200m2) neu teeren, wenn der Feinbelag der Zufahrtsstrasse gemacht wird. Natürlich auch auf unsere Kosten.

Alles in Allem finde ich das pure Erpressung, aber wenn wir ihm nicht nachgeben, wird er Einsprache machen und das ganze weiterziehen bis zum geht nicht mehr.

Wir haben also keine grosse Chance uns zu wehren, wenn wir in absehbarer Zeit bauen möchten.

Doch welche Gründe zählen wirklich? Kann er einfach so Einsprach erheben und kommt damit durch? Gibt es auch da gewisse Anforderungen damit eine Einsprache überhaupt angenommen und bearbeitet wird?

Danke für Eure Hilfe.

 
Kannst es ja mal drauf ankommen lassen.

Er soll Einsprache erheben, wenn er durchkommt dann kannst du im immer noch das Druchfahrtsrecht auf deinem Land abgeben, wenn er nicht durchkommt ist es sein Problem.

Ist zwar ein heisser Tip, mal schauen was andere dazu sagen.

Gruss Schmidi

 
Hallo Esprit

Mir ist es mit solchen Nachbarn auch so ergangen.

Es gibt die die etwas für ihre Mitnachbarn machen und die die nur nehmen.

Von der 2. Gattung handelt dieser Beitrag.

Ihr Tun und Handeln ist wenn immer möglich zu Lasten von Anderen.

Bis jetzt hat er das Grundstück einfach mitbenutzt.

Keiner hat etwas dagegen gesagt.

Du wirst mit diesem Nachbarn nie ein gutes Einvernehmen finden.

Du hast aber Hilfe - die Baubewilligungsbehörde.

Wenn du schon in einer frühen Phase mit diesen Kontakt aufnimmst und das offensichtliche Problem und die Forderungen des Nachbarn schilderst (wenn er nicht auch genau in dieser Behörde arbeitet) wird die Einsprache im Eilverfahren vollumfanglich abgewiesen. Der nächste Schritt des Nachbarn wird sein (Geld spielt ja keine Rolle) er macht Einsprache bei der nächst höheren Instanz. Bei uns ist das die Baurekurskommision. Die zuständigen Herren (für dein Baugesuch) können dir hier sagen, mit wem du dich hierzu in Verbindung setzen musst. Die Einsprache wird dann zum Fall Nr.... und wird behandelt. Bei eindeutiger "Einsprache um der Einsprache Willen" wird in unserem Kanton eine Strafauflage verhängt. Einsprachen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens werden wie bei dir "um der Einsprache willen" gemacht. Die Behörde ist gezwungen, den Fall zu bearbeiten. Wird die Einsprache von der Baubewilligungsbehörde voll umfänglich abgewiesen zahlt er diese Strafe (bei uns im Kanton). Für dich bedeutet das jedoch dass auch beim Weiterziehen gewinnen wirst, da es diesem "Schmarotzer" nur darum geht deine Baubewilligung zu verzögern und einen Vorteil herauszuholen.

Durch den Kontakt mit der Baubewilligungsbehörde und der zuständigen Person siehst du schnell wo eure Möglichkeiten liegen.

Ich würde die beschleunigte Zeit (immer dranbleiben) in Kauf nehmen und dem "Schmarotzer" nicht noch den "Speck" liefern.

Andy

 
Hallo Esprit

Das ist ja unglaublich!!! /emoticons/default_additional/135.gif Ich denke wellintonia hat dir den richtigen Weg gezeigt. Was ich dir wünsche ist viel Ausdauer, gutes Verhandlungsgeschick und starke Nerfen.

lieber Gruss sisi

 
Hallo esprit

Auf der Baubewilligungsbehörde gibt es die zuständige Person für deine Gemeinde.

Der besagte "Schmarotzer" ist vielfach schon bekannt.

Wenn du mit der zuständigen Person die Vorgehensweise abgesprochen und die Möglichkeiten kennst, kannst du auch zum Nachbarn gehen und ihm seine Perspektiven darlegen.

Dies würde euer Vorhaben unheimlich beschleunigen.

Von Vorteil sind Bussen gegen "unnötige Einsprachen" wie sie bei uns im Kanton üblich sind.

Bei der "sturen Gattung von Nachbarn" bringt jedoch auch dies nichts.

Die rennen mit allen Konsequenzen gegen die Wand.

Beim zuständigen Sachbearbeiter der Bauverwaltung dranbleiben und sehr wichtig - die Gemeinde (bein uns im Kanton) erhält das Baugesuch zur Prüfung. Hier unbedingt bei der zuständigen Person "nett" und mit Nachdruck dranbleiben. Die meiste Zeit wird hier verschleppt.

Bei Erklärungen wie "sie müssen sich gedulden bis zur nächsten Sitzung" nicht locker lassen und fragen weshalb es hierzu eine Sitzung braucht.

Wenn du all diese "Steine" aus dem Weg geräumt hast (Achtung zwischendurch den Kopf lüften und etwas ganz anderes machen - Energie tanken) bleibt noch die letzte Schwierigkeit - die "Vetternwirtschaft von Beamten".

Ich frage nicht wo dein Nachbar seinen Lohn bezieht.

Von diesem "GAU" gehen wir jedoch nicht aus und drücken dir alle Daumen.

Andy

 
...Das Gründstück führt an seinem Privatweg entlang, welcher nur 3 Meter Breit ist (ca. 40 Meter lang). Wenn nun also auf unserem Grundstück ein Zaun errichtet würde, so käme auf seinem Privatweg kein Lastwagen mehr durch und er kann kein Heizöl mehr bestellen. Für seine Fahrzeuge kein Problem, nur Lastwagen von Zulieferfirmen würden nicht mehr durchkommen. Eigentlich nicht unser Problem, aber er droht uns nun damit Einsprache zu machen, falls wir ihm nicht einen 50-100cm breiten Streifen Land abtreten, damit er seinen Privatweg verbreitern kann. Wohl gemerkt, kostenlos.
Hallo Esprit,
möchte mal einige Punkte auflisten (als Argumente für Dich):

? Ein Lastwagen ist nicht breiter als 2.50m. Zudem werden Heizöllastwagen von hinten bedient (es braucht also niemand dazwischen noch zu werkeln). Nur wenn der Privatweg grosse Biegungen enthält, könnte es u.U. knapp werden! /emoticons/default_wink.png

? Was hält Deinen Nachbarn den davon ab, den Weg zu seiner Seite hin zu verbreitern? Das wäre doch der logische Weg...?

? Oellieferanten haben auch lange Schläuche und Pumpen. 40 m zu überwinden ist damit kein Problem. Bei meiner Mutter müssen sie sogar 60m Schlauch legen mit Zwischenpumpe... ist zwar aufwendiger und kostet etwas mehr - dies braucht Dich aber nicht zu interessieren!!! (Zudem wäre eventuell via der neuen Erschliessungsstrasse die "Schlauchlegung" kürzer.../emoticons/default_wink.png)

Jedenfalls zählt das Argument der Oellieferung nicht. Und sonst liegt es nicht an Dir, da eine Lösung zu finden!

Wie Wellingtona schreibt, würde ich mal "vorabklären". Ebenso würde ich hart bleiben. Denn - nach Deinen Beschreibungen des Nachbarn - wirst Du mit dem wohl nie warm und wenn Du im jetzt schon den "kleinen Finger" gibst, dann wird das künftig noch ausarten! /emoticons/default_wink.png

Viel Erfolg und Grüssle

Arcuos

 
Also eigentlich ist das was dieser "Nachbar" macht relative Nahe an einer "Nötigung" ("wenn du mir nicht Geld gibst (in diesem Fall geldwerte Leistung) dann sorge ich dafür dass du Nachteile/Kosten erleidest") da seine Forderungen über das hinaus gehen was eigentlich üblich ist - nämlich dass er duch dein Bauprojekt keinen Schaden erleidet.

Klar kann er verlangen dass ein Lastwagen für die Öllieferung da durchkommt oder dass sonst irgendwie ohne "Mehrkosten" für Ihn Öl angeliefert werden kann. Das kann aber auch so gelöst werden dass ihr euch verpflichtet keine Mauer/Heck an die Grenze zu setzen.

Die anderen Forderungen muss er ja auch irgendiwe begründen bei einer Sitzung mit der Baubewilligungsbehörde.

Wobei eine Anzeigen wegen Nötigung wohl die "gutnachbarschaftliche" Beziehung nicht verbessern würde und man zudem Zeugen benötigt.

 
Nur ganz kurz.

Im Kanton Zürich gibt es Zugangsnormalien. Minimale Breiten von Zufahrtswegen (auch Private) sind da geregelt. Die Sanität und die Feuerwehr braucht ja auch eine Zufahrt. Breite im Kanton ZH: 3.0m und beidseitig je 0.30m freier Streifen (darf kein Zaun oder Mauer darin sein) für einzelne Liegenschaften.

Beschaff Dir die Zugangsnormalein vom Kt. Bern und Besprich dein Bauvorhaben mit der Gemeinde.

Femianto

 
Hallo

Das ist wirklich nicht "nett" von zukünftigen Nachbarn.

Ich würde mit dem nicht "rumhampeln", das kostet enorm Nerven.

Am besten geht Ihr mal zu eurem Notar, der kennt sich im Grundrecht gut aus.

Einen Advokaten würde ich aber erst als letztes beiziehen, die sind viel zu teuer, da drückst Du zuerst mal locker 1500.-Fr. ab. Dann macht er erst ein "Studium" , bevor Du überhaupt einen Ratschlag bekommst.

Wenn ich rechtlich mit dem Grundeigentum was wissen möchte, dann gehe ich zu meinem Notar, das letzte mal sogar ohne Honorarforderung.

 
Die Sanität und die Feuerwehr braucht ja auch eine Zufahrt. Breite im Kanton ZH: 3.0m und beidseitig je 0.30m freier Streifen (darf kein Zaun oder Mauer darin sein) für einzelne Liegenschaften.
Der gute Mann denkt nur an sein Heizöl, vergisst aber die Notdienste ... jeder setzt halt seine Prioritäten, wie er kann.

Das würde dann bedeuten, angenommen gleiche Gesetzeslage, dass Du ihm anbieten solltest, diese 30cm einzuhalten bzw. Du wärst sogar verpflichtet, diese einzuhalten. Aber sicher nicht das Land abtreten. Er könnte dann immer noch die Verlegung des Zauns fordern.

 
Hallo

Danke für Eure Beiträge. Das hat mir schon mal enorm weitergeholfen. Und ich denke den einen oder anderen Tipp kann ich zukünftig noch gut gebrauchen.

Im Moment ist's so, dass wir ihm angeboten haben, eine Dienstbarkeit einzurichten, die es ihm erlaubt ca. 50cm von unserem Grundstück mitbenutzen zu können. Also sprich von unserer Seite her nicht mit Zaun etc. verbauen wird und er dies als zusätzlicher Spielraum für sein Privatweg erhält.

Er kann seinen Weg nicht verbreitern, da dieser Privatweg auf beide Seiten von fremden Parzellen begrenzt wird. Sein Haus liegt dann am Ende des Privatweges.

Wie ich gehört habe, hat er keine Einsprache gemacht, und wenn wär's auch egal, wir haben neuerdings weitaus grössere Probleme als der liebe Nachbar. Jetzt schlagen wir uns mit dem Wasserwirtschaftsamt rum /emoticons/default_mad.png

Um auf den Nachbarn zurückzukommen. Gibt man ihm den kleinen Finger, will er die ganze Hand. Jetzt will er soweit ich von Dritten gehört habe nicht nur die Länge der Privatstrasse verbreitert, jetzt will er auf der ganzen Länge des Grundstücks die 60cm für sich beanspruchen. Unglaublich dieser Kerl.

Item, wie ich schon erwähnt habe, haben wir nun weitaus grössere Probleme und der Nachbar ist in der Hintergrund gerutscht. Um den kümmern wir uns wenn alles andere vom Tisch ist.

Danke trotzdem und, sobald's weitergeht, lass ich es Euch wissen /emoticons/default_wink.png

Grüsse Esprit

 
Im Moment ist's so, dass wir ihm angeboten haben, eine Dienstbarkeit einzurichten, die es ihm erlaubt ca. 50cm von unserem Grundstück mitbenutzen zu können. Also sprich von unserer Seite her nicht mit Zaun etc. verbauen wird und er dies als zusätzlicher Spielraum für sein Privatweg erhält.

Um auf den Nachbarn zurückzukommen. Gibt man ihm den kleinen Finger, will er die ganze Hand. Jetzt will er soweit ich von Dritten gehört habe nicht nur die Länge der Privatstrasse verbreitert, jetzt will er auf der ganzen Länge des Grundstücks die 60cm für sich beanspruchen. Unglaublich dieser Kerl.
Dann hast Du zur Zeit die besseren Karten in der Hand. Denn bei der Dienstbarkeit musst Du ihm ja nur zugestehen, dass Du auf Deinen 50cm, die an die Privatstrasse angrenzen, nichts bauen wirst. Alles andere muss nicht in die Dienstbarkeit rein und kann Dir egal sein.

Viel Glück mit dem Wasseramt.

Christian

 

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