Einträge im Grundbuch

booker

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06. Juli 2006
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Hallo

Die Baubewilligung für unser Haus ist ohen Einsprachen durch, dafür hat uns die Gemeinde einige Auflagen gemacht von denen ich nicht weiss was ich halten soll oder ob/wie ich etwas dagegen machen kann.

Wir sind am Hang und haben oben einen Carport, direkt darunter ist ein Geräteschuppen, der eigentlich sehr praktisch ist. Leider kommt dieser Schuppen/Raum an die Baulinie.

Die Gemeinde schreibt:

Revers und Mehrwertsrecht

1.) Durch die unterirdischen Nebenräume (Abstellräume) wird aufd er Parzelle der Baulinienabstand zur Gemeindestrasse um maximal 2.00m unterschritten.

2.) Die Ausnahmebewilligung erfolgt auf Revers und kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden, wenn es die öffentlichen Interessen (z.Bsp. Strassenbau) erfordern.

3.) Die gesuchsteller verzichten zugunsten der Gemeinde auf die geltendmachung eines allfälligen Mehrwertes, welcher durch die Nebenräume entsteht. Der Verzciht umfasst alle Forderungen, welche sich aus einer Enteignung ergeben könnten.

Immisionsrecht

1.) Der Grundeigentümer bestellt zu Lasten seines Grundstückes und zu Gunsten der Einwohnergemeinde ein Immisionsrecht in dem Sinne, dass der Grundeigentümer davon Kenntnis nehmen, dass die zu erwartenden Lärm- und Erschütterungsimmisionswerte, herrührend von der bestehenden Gemeindestrasse, mit der vorgesehenen Unterschreitung des Baulinienabstandes um 2.00m Meter, die Planungswerte überschreiten können und dass diejeweiligen Grundeigentümer aus Parzellen darauf verzichten, in Zukunft etwelche Forderungen herrührend aus Lärm- oder Erschütterungsimmisionen zu stellen.

2.) Eventuell notwendige Schutzmassnahmen (u.a. Hangsicherungen, Schallschutzbauten) sind in jedem Falle Sache der jeweiligen Grundeigentümer.

Hmm - es geht insgesamt um 3 Doppel-EFH am Hang an einer Gemeindestrasse mit wenig Verkehr. Da kann nicht mehr viel gebaut werden und die STrasse wird kaum ausgebaut werden.

Wenn ich das richtig verstehe kann die Gemeinde später ein Stück Land (inkl. Carport/Abstellraum) enteignen und muss mir nur den aktuellen landpreis zahlen ?

Das nächste sind die Schutzmassnahmen - sollte da später mal eine Sanierung fällig sein, weil z.Bsp. der Hang rutscht, dann muss ich die Sicherung finanzieren ?

Denkt Ihr man kann da etwas machen und mit der Gemeinde verhandeln oder ist das bereits in Stein gemeisselt ? Der Verkaufsvertrag für das Land ist noch nicht unterzeichnet.

 
genau deswegen muss man aufpassen - ich weiss in etwa um was es geht. ich habe heute mal angefragt für eine Gratis-rechtsberatung beim HEV... bin mal gespannt.

 
Ich hätte da auch noch ne Frage.

Wie langt habt ihr auf Euren Grundbucheintrag gewartet?

Wir haben den Vertrag am 10 Nov Unterschrieben, aber bis jetzt ist der Eintrag noch nicht bestättigt.

Werde langsam ein bisschen Ungeduldig.*gg*

 
Bei uns dauerte es über 2 Monate. Aber es war ein spezieller Fall, da der Verkäufer (eine Erbgemeinschaft) eine bevormundete Person beinhaltete und so das Ganze vor jenste Ämter musste. Glück für uns, da wir das Land erst bezahlen mussten, als es eingetragen wurde.

Anderswo habe ich gehört, dass es so 1-2 Wochen dauerte. Ist aber wohl von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

 
Ja, bei uns sind es jetzt dann 1 Monat. Baugesuch wird jetzt dennoch eingegeben. Land haben wir ja auch schon bezahlt. Denke mal in ein paar Tage, wird auch der Grundbucheintrag da sein.

 
Das hört sich ja nicht so toll an./emoticons/default_rolleyes.gif Bin mal gespannt, ob die beim Bauinspektorat unser bereits abgegebenes Baugesuch "akzeptieren", obwohl der Eintrag im Grundbuch noch nicht gemacht worden ist./emoticons/default_confused.png Problem sollte es eigentlich keins geben, da wir gemäss verukundetem Vertrag seit 29.11.06 Eigentümer sind und das Land bezahlt ist. /emoticons/default_biggrin.png Meines Wissens wird der Eintrag dann auch "rückwirkend" gemacht./emoticons/default_cool.png

Grundsätzlich sollte es für den Sachbearbeiter / Beamten beim Bauinspektorat ja auch zum "Standardvorgehen" gehören, im Zweifelsfalle seinen Kollegen beim Grundbuchamt kurz anzurufen. /emoticons/default_tongue.png

 
Problem sollte es eigentlich keins geben, da wir gemäss verukundetem Vertrag seit 29.11.06 Eigentümer sind und das Land bezahlt ist. /emoticons/default_biggrin.png Meines Wissens wird der Eintrag dann auch "rückwirkend" gemacht.
Es kann abgemacht und verurkundet werden was will - Eigentümer bist Du definitiv erst wenn der Eintrag erstellt ist. Und dieser erfolgt erst nachdem die Rechnungen (Notar/handänderungssteuer) bezahlt sind.

 
Also wir haben ja am 10 Nov Unterschrieben und am 13 Nov Notar und Land bezahlt. Schaden/Nutzen war dann per 1 Dezember.

Nur bis jetzt haben wir noch nichts vom Grundbuchamt gehört.

Land wäre ja nach Vertrag uns , oder?

 

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