Eintrag ins Grundbuch

Karlo80

New member
21. Sep. 2016
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Hallo zusammen

Wir (Verheiratet, Kinder) stehen vor dem Kauf eines Hauses. Nun geht es um Finanzierung und den Eintrag ins Grundbuch.

Meine Frau übernimmt einen grossteil der Finanzierung durch Erbvorbezug der Eltern. Ich selbst schiesse durch PK und 3. Säule etwa 10-20 Prozent des Eigenkapitals bei.

Da ich den Grossteil des Einkommens leiste (ich 100% Arbeit, sie 20%), werde ich wohl auch zum Grossteil die Hypothek tragen.

Jetzt ist die Frage welche Eigentumsform wir wählen sollen.

Da das Haus den Eltern meiner Frau gehört, wollen sie beim Überschreiben der Immobilie ihre Tochter (meine Frau)  als Alleineigentümer ins Grundbuch eintragen.

Ich selbst finde das zum einen Nachvollziehbar, andererseits aber auch unfair, weil ich die laufenden Kosten für das Haus wohl grossteils selbst tragen werde.

Meine Frau wäre auch damit einverstanden, das wir beide als Miteigentümer eingetragen werden.

Wie habt Ihr das gelöst? Miteigentümer zu 50/50? Oder sollten wir 90/10 wählen? Oder ist Alleineigentum doch die beste Form? Aber was für Nachteile habe ich dann bei Scheidung / Tod?

Falls meine Frau und ich uns scheiden lassen würden, und sie Alleineigentümer ist, was passiert dann mit dem Geld, dass ich ins Haus gesteckt bzw abbezahlt habe?

Vielen Dank schonmal und beste Grüsse

Carlo

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aber was für Nachteile habe ich dann bei Scheidung / Tod?

Falls meine Frau und ich uns scheiden lassen würden, und sie Alleineigentümer ist, was passiert dann mit dem Geld, dass ich ins Haus gesteckt bzw abbezahlt habe?
Genau da ist das Problem, steht da Alleineigentum bei einer Person, so gehört das Gebäude demjenigen.

Nun könntet ihr im Ehevertrag eine Klausel vermerken, die dann zur Rückzahlung der Tilgungsanteile verpflichtet.

Bei Tob dasselbe. Es gibt Pflichterben, auf die das Haus übergehen wird. Durch Testament lässt sich dies teilweise aber nicht ganz aushebeln. Aufjedenfall sollte im Testament ein Lebenslanges Wohnrecht vermerkt sein.

Wenn ihr mit der Regelung Miteigentum 50/50 leben könnt ist das vermutlich die beste Variante. Aber auch hier unbedingt Testament mit Lebenslagem Wohnrecht. Ich denke nicht dass man die Kinder auszahlen kann, wenn es soweit ist. Und in der heutigen Welt ist auch nicht immer gesagt, dass die Kinder so anständig sind und die Eltern freiwillig wohnen lassen.

 
Vertraglich lässt sich vieles Regeln. Lasst Euch doch vom Notar, welche die Verschreibung sowieso vornimmt, beraten. Er kann für Euch die beste Lösung erarbeiten.

 

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