Einverständnis der Nachbarn

Reni*

Mitglied
19. Mai 2009
21
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Hallo Haus-Forum Community

Ich habe ein Reihenmittelhaus gekauft, an dem ich einige energetische Massnahmen machen will. Z.B. möchte ich ein Betonterrassendach entfernen und durch ein Glasbedachung ersetzen. Die Höhe der Terrasse unter dem Terrassendach ist nur 2.08 m und ist bündig mit dem Terrassenfenster. Wenn ich eine Lammellenstore anbringen will, verliere ich um den Storensturz entsprechend Fenster. Ich muss die Nachbar um Einwilligung fragen, da eine alte Dienstbarkeit besteht. Ein Nachbar hat jetzt als Einwand folgenden Ablehnungsgrund angegeben: Durch die Auswechslung des Beton-Terrassendaches durch ein Glasdach wird die Einheit der vier Reihenhäuser erheblich gestört und ist ästhetisch sowie architektonisch nicht vertretbar, zudem ist mit Blendwirkung bei Sonnenschein und mit verstärkten Geräuschen bei Regen zu rechnen.

Das bestehende Beton-Terrassendach ist wie ein traditionelles Betonflachdach mit Kies konstruiert.

Was kann ich machen? Wie muss ich weiter vorgehen? Ich möchte dieses Glasdach machen können.

Danke für Eure Antworten.

Viele Grüsse

 
Hallo Reni,

Du schreibst, dass Ihr Dienstbarkeiten auf Eurem Land habt... wie ist denn die Situation parzelliert? Stehen die Reihenhäuser auf einer Parzelle oder bestehen Verträge bezüglich des "Gesamtbildes"?

Grüssle

Arcuos

 
Es sind zwei Reihen nicht versetzt ? 4 Häuser. Im Dienstbarkeitsvertrag steht:

Mit dieser Baubeschränkung wird bezweckt, dass der bestehende Quartiercharakter erhalten bleibt und nicht durch bauliche Änderungen wesentlich gestört wird.

Jedes Haus hat eine eigene Grundbuchnummer, wenn das die Parzellierungsnummer ist.

Die Beschränkung ist im Grundbuch wie folgt einzutragen:

Auf Nr. 251x: Recht z.L. 251x, 251x, 251x, 251x, 251x, 251x

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, die in diesem Vertrag enthaltenen obligatorischen Verpflichtungen einzuhalten und bei einer allfälligen Veräusserung ihrer Grundstücke, diese Bestimmungen dem Rechtsnachfolger zur Weiterübertragung zu überbinden.

Diese Bestimmungen stammen aus dem Jahr 1975!

 
Hallo Reni,

so wie es ausschaut, kannst Du baulich - ohne das Einverständnis der Nachbarn - nichts verändern. Du könntes ja noch einen spezialisierten Anwalt mit dieser Sache betrauen... vermutlich stehen die Chancen jedoch schlecht - dabei spielt es keine Rolle aus welchem Jahr diese "Dienstbarkeiten" sind./emoticons/default_wink.png

Zusätzlich wäre dies wohl sowieso mit Streit mit der Nachbarschaft verbunden. In einem Reihenhaus lebst Du jedoch noch lange mit diesen Nachbarn - und da wäre es dem Klima wohl nicht förderlich, sich es mit diesen zu verscherzen.../emoticons/default_wink.png

Grüssle

Arcuos

 
Hallo Reni

Sehe das auch so da wirst du wohl nicht durchkommen da es in der Last ja eindeutig beschrieben ist mit dem Bild. Dies hättest du vor der Verschreibung beim Notar besprechen sollen.

Nach mir gibt es nur den Weg alle Nachbarn zu überzeugen auch ein Glasdach zu machen oder dass Sie unterschreiben um dein Dach zu machen obwohl dies wohl eher schwerig sein wird.

 
Ich werde nochmals mit dem einsprechenden Nachbarn sprechen. Wenn das nichts bringt, werde ich einfach nur einen Abriss machen und vorläufig kein neues festes Terrassendach erstellen, somit kann ich dann trotzdem die Fassade isolieren und einen neuen Storensturz bilden. Ev. werde ich mich mit einer Pergola Konstruktion behelfen, die auch nicht baubewilligungspflichtig ist.

 
...Ev. werde ich mich mit einer Pergola Konstruktion behelfen, die auch nicht baubewilligungspflichtig ist.
Je nach Gemeinde schon... und dann bleibt immer noch diese Klausel mit den Nachbarn, denn du "veränderst" auch mit einem Abriss das Gesamtbild dieser Überbauung.../emoticons/default_wink.png
 

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