Einzahlungen in 2. Säule (BVG) und WEF

Mycroft

Mitglied
23. Sep. 2008
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Hallo

Offenbar ist es so, dass wenn man einen Teil der 2. Säule für Wohneigentumsförderung (WEF) oder zum Abzahlen der Hypothek verwendet, dass man diesen Betrag erst wieder (steuerlich nicht absetzbar) zurückzahlen muss, bevor man steuerlich abzugsfähige Einzahlungen in die 2. Säule machen kann.

Doch wie ist die Sachlage, wenn man zuerst in die PK einzahlt und "Lücken" schliesst, dann nach ein paar Jahren dieses (eigentlich zuviel in die PK einbezahlte) Kapital zur Amortisation der Hypothek herausholt? Gilt dies dann auch als WEF, die zuerst wieder zurückbezahlt werden muss, bevor man steuerlich abzugsfähige Einlagen machen darf?

 
Hallo

Es kommt ja auch noch drauf an ob Du nebst dem obligatorischen Teil einen überobligatorischen drin hast.

Ich habe aus diesem und anderen Gründen (Rentenverlust) eine Verpfändung statt Vorbezug gemacht. Dieser wird zu 85% angerechnet von der Bank und es werden auch keine Steuern fällig, da ja kein Betrag ausbezahlt wird. Um das Risiko für die Famillie etwas einzuschränken habe ich für die Höhe des Pfandes eine Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen. Dies über einen Kollektivvertrag meines Arbeitgebers zu Superkonditionen.

 

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