Hallo AdrianoCiao Caramelo
das kommt ganz drauf an, ob es sich dabei um einen
- Erbvorbezug
- eine Schenkung
- oder um ein Darlehen handelt
Bei einem Erbvorbezug oder einer Schenkung gelten die kantonalen Regeln. Bei den meistens Kantonen sind inzwischen Schenkungen und Vererbungen in direkter Linie steuerfrei.
Bei einem Darlehen (also wenn du das Geld in einer Form wieder zurückgeben musst) handelt es sich um eine Kreditform. Da kannst du das Darlehen als Schuldkapital vom steuerbaren Vermögen abziehen. Solltest du deinen Eltern noch Darlehenszins bezahlen, so kannst du diesen vom Einkommen abziehen. Umgekehrt müssen deine Eltern das Darlehen als Vermögen versteuern und die Zinsen als Einkommen deklarieren.
Gruss
Adriano
Guten Tag AdrianoCiao Caramelo
massgebend ist gemäss unten stehendem Link der Wohnort der Eltern (auch Zürich?), versuchs mal hier:
Kantonales Steueramt Zürich | Erbschafts- und Schenkungssteuer
Gruss
Adriano
d.h. also, ich kann mit meinen Eltern zu seiner Bank gehen und dort eine Hypothek abschliessen ohne das das Steueramt oder sonst jemand was sagt? Das Geld ist momentan auf ein Konto meiner Eltern (ich habe Vollmacht) und nachher läuft die Hypothek einfach über mich?? /emoticons/default_confused.pngIn diesem Fall müssen weder Deine Eltern noch Du für dieses EK Schenkungs-Steuern bezahlen.
Das mit dem Finanzieren und Amortisieren ist klar.Hab jetzt nicht alles genau gelesen, aber sei einfach vorsichtig falls das Geld jetzt nicht in der Steuererklärung abgegebn ist.
Nachher kommt das Steueramt und fragt mit welchen Geld, oder wie du die Wohnung finanziert hast.
Gruss
Hausbauer
Wie gesagt, es ist im Kanton ZH und da ist es laut Aussage von mehreren Mitglieder steuerfrei.Hallo
je nach Kanton gibt es unterschiedlich hohe Freibeträge. Angenommen es sind 50'000 CHF die Du kriegen sollst und die Freigrenze liegt bei 25'000 CHF dann unbedingt noch dieses Jahr 25'000 und die andere Hälfte anfangs Januar so hast Du zweimal den Freibetrag in 2 Steuerjahren (Stichtag 31.12.07) ausgenutzt.
es ist richtig dass es im kanton zürich keine höchste schenkung gibt und alles darüber versteuert werden muss. es muss, egal welcher betrag, nicht verseuert werden.Wie gesagt, es ist im Kanton ZH und da ist es laut Aussage von mehreren Mitglieder steuerfrei.