EK von den Eltern?

caramelo

Mitglied
02. Nov. 2007
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Hallo zusammen

Wenn ich das EK für eine Wohnung von meinen Eltern bekomme, muss ich das irgnedwo versteuern oder kann ich das Geld problemlos annehmen und es als EK brauchen?

Herzliche Dank für Eure Hilfe.

Caramelo

 
Ciao Caramelo

das kommt ganz drauf an, ob es sich dabei um einen

- Erbvorbezug

- eine Schenkung

- oder um ein Darlehen handelt

Bei einem Erbvorbezug oder einer Schenkung gelten die kantonalen Regeln. Bei den meistens Kantonen sind inzwischen Schenkungen und Vererbungen in direkter Linie steuerfrei.

Bei einem Darlehen (also wenn du das Geld in einer Form wieder zurückgeben musst) handelt es sich um eine Kreditform. Da kannst du das Darlehen als Schuldkapital vom steuerbaren Vermögen abziehen. Solltest du deinen Eltern noch Darlehenszins bezahlen, so kannst du diesen vom Einkommen abziehen. Umgekehrt müssen deine Eltern das Darlehen als Vermögen versteuern und die Zinsen als Einkommen deklarieren.

Gruss

Adriano

 
Ciao Caramelo

das kommt ganz drauf an, ob es sich dabei um einen

- Erbvorbezug

- eine Schenkung

- oder um ein Darlehen handelt

Bei einem Erbvorbezug oder einer Schenkung gelten die kantonalen Regeln. Bei den meistens Kantonen sind inzwischen Schenkungen und Vererbungen in direkter Linie steuerfrei.

Bei einem Darlehen (also wenn du das Geld in einer Form wieder zurückgeben musst) handelt es sich um eine Kreditform. Da kannst du das Darlehen als Schuldkapital vom steuerbaren Vermögen abziehen. Solltest du deinen Eltern noch Darlehenszins bezahlen, so kannst du diesen vom Einkommen abziehen. Umgekehrt müssen deine Eltern das Darlehen als Vermögen versteuern und die Zinsen als Einkommen deklarieren.

Gruss

Adriano
Hallo Adriano

Danke für deine Antwort. Hierbei handelt es sich um eine Schenkung. Wo kann ich nachschauen wieviel ich an Steuern abgeben muss? Mein Wohnort ist ZH und die Wohnung wäre im AG.

Danke und Gruss

Caramelo

 
Ciao Caramelo

massgebend ist gemäss unten stehendem Link der Wohnort der Eltern (auch Zürich?), versuchs mal hier:

Kantonales Steueramt Zürich | Erbschafts- und Schenkungssteuer

Gruss

Adriano
Guten Tag Adriano

Danke für den Link.

Wie sieht es aus, wenn ich jahrelang Geld auf das Konto meiner Eltern überwiesen habe und es jetzt als EK brauche? Muss ich es beweisen können, dass ich es ganz einbezahlt habe?

Grüsse

Caramelo

 
Hallo Caramelo,

mit letzterem wäre ich vorsichtig. Haben Deine Eltern dieses Geld bei Ihrer Steuererklärung in ihrem Vermögen deklariert? Wenn ja hast Du mit den Einzahlungen auf das Konto Deiner Eltern eigentlich eine steuerpflichtige Schenkung gemacht, d.h. zumindest, wenn der Betrag über der jährlichen Freigrenze (10'000 glaub ich) lag. Je nachdem merkt das die Steuerbehörde nicht, wenn Du aber jetzt selbst damit kommst...

Wir hatten ein ähnliches Problem, haben es aber schlussendlich mit einem privaten Darlehen gelöst. Die Kosten für die Steuern sind dabei nicht wirklich ein Riesenfaktor (kommt natürlich drauf an, um welche Summe es geht), resp. sogar ein positiver: ich kann mit dem entsprechenden Abzug für die Zinsen mehr Steuern sparen als meine Eltern für das Zinseinkommen bezahlen.

 
@caramelo

In welchem Kanton wohnen denn nun Deine Eltern? Falls auch im Kanton Zürich, müssen Deine Eltern für die Schenkung nichts bezahlen, da Du in direkter Linie zu Ihnen stehst.

 
Hallo

Danke für die Antworten. Meine Eltern und ich wohnen zusammen in Zürich. Ich will mir eine Wohnung kaufen, das dafür benötigte EK (130'000.-) bekomme ich von meinen Eltern geschenkt. Nun will ich es so gestalten, dass ich keine, bzw. so wenig wie möglich an Steuern bezahlen muss.

Gruss

Caramelo

 
In diesem Fall müssen weder Deine Eltern noch Du für dieses EK Schenkungs-Steuern bezahlen.

 
In diesem Fall müssen weder Deine Eltern noch Du für dieses EK Schenkungs-Steuern bezahlen.
d.h. also, ich kann mit meinen Eltern zu seiner Bank gehen und dort eine Hypothek abschliessen ohne das das Steueramt oder sonst jemand was sagt? Das Geld ist momentan auf ein Konto meiner Eltern (ich habe Vollmacht) und nachher läuft die Hypothek einfach über mich?? /emoticons/default_confused.png

Sorry für die vielen Fragen.

Gruss

Caramelo

 
Hi Caramelo

Du bist nicht gezwungen, auf die gleiche Bank wie deine Eltern zu gehen, du kannst prinzipiell zu jeder Bank gehen. Ein Vergleich kann sich eventuell lohnen. Die Hypothek läuft in Deinem Namen. Den EK Anteil musst du bzw. deine Eltern nach Abschluss des Vertrag auf das Hypokonto einzahlen. Was aber in jedem Fall nötig ist: Du musst genügend Einkommen haben, um die anfallenden Hypozinskosten und eine eventuelle Amortisation zu bezahlen. Infos dazu findest du xfach in Internet.

Für Fragen in Sachen Schenkung etc. kann man übrigens auch direkt beim Steueramt nachfragen. Die fressen nur Leute, die keine Steuern zahlen wollen /emoticons/default_biggrin.png

Schönen Gruss und viel Spass mit der neuen Wohnung

Jim

 
Hab jetzt nicht alles genau gelesen, aber sei einfach vorsichtig falls das Geld jetzt nicht in der Steuererklärung abgegebn ist.

Nachher kommt das Steueramt und fragt mit welchen Geld, oder wie du die Wohnung finanziert hast.

Gruss

Hausbauer

 
Hab jetzt nicht alles genau gelesen, aber sei einfach vorsichtig falls das Geld jetzt nicht in der Steuererklärung abgegebn ist.

Nachher kommt das Steueramt und fragt mit welchen Geld, oder wie du die Wohnung finanziert hast.

Gruss

Hausbauer
Das mit dem Finanzieren und Amortisieren ist klar.

Das Geld ist beim Vermögem von meinen Eltern angegeben. Wenn ich also im Frühjahr eine Hypothek abschliesse, muss ich dann bei den nächsten Steuern angeben, dass ich Geld bekommen habe, oder?

Gruss

Caramelo

 
Genau, und eine Schenkung sollte ja vermutlich wie erwähnt Steuerfrei sein.

 
Hallo

je nach Kanton gibt es unterschiedlich hohe Freibeträge. Angenommen es sind 50'000 CHF die Du kriegen sollst und die Freigrenze liegt bei 25'000 CHF dann unbedingt noch dieses Jahr 25'000 und die andere Hälfte anfangs Januar so hast Du zweimal den Freibetrag in 2 Steuerjahren (Stichtag 31.12.07) ausgenutzt.

 
Hallo

je nach Kanton gibt es unterschiedlich hohe Freibeträge. Angenommen es sind 50'000 CHF die Du kriegen sollst und die Freigrenze liegt bei 25'000 CHF dann unbedingt noch dieses Jahr 25'000 und die andere Hälfte anfangs Januar so hast Du zweimal den Freibetrag in 2 Steuerjahren (Stichtag 31.12.07) ausgenutzt.
Wie gesagt, es ist im Kanton ZH und da ist es laut Aussage von mehreren Mitglieder steuerfrei.

 
Wie gesagt, es ist im Kanton ZH und da ist es laut Aussage von mehreren Mitglieder steuerfrei.
es ist richtig dass es im kanton zürich keine höchste schenkung gibt und alles darüber versteuert werden muss. es muss, egal welcher betrag, nicht verseuert werden.

 

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