Elektroinspektion

wimton

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10. Juli 2006
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Wenn wir unser Haus nach 14 Jahren vekaufen wollten, brauchte es eine Inspektion der Elektroanlage. Ausser einige Aussenlampen war nichts geändert worden, so dachte ich das wird einfach. Falsch! Der Inspektor der Firma Elkag hat nicht gesagt das man alle Stecker ausziehen sollte vor der Isolationsmessung. Eine Mehrfachsteckdose mit Überspannungsschutz war nicht ganz dicht und so würde die ganze Installation aufgrund von ungenügende Isolationswiderstand bemangelt. Er sagte das 10 Minuten vor dem Schluss, so eine neue Messung lag nicht mehr drin. Ich habe selber noch nachgemessen mit Allem ausgesteckt: kein Problem. 

Es is nicht erlaubt einen Kabel zwischen Stecker und Mehrfachsteckdose durch einen Kabelkanal zu führen, dann wird es eine "Installation". Rumliegen lassen ist voll OK dagegen. 

Unser Haus hat Massivholzdecken, und der Inspektor hat bemangelt das die Armaturen für Leuchtstoffröhren direkt auf die Decke montiert waren. Einige Armaturen waren mit "Klasse F" gekenzeichnet, was bedeutet das die auf eine Holzdecke montiert werden können. Für die restliche Armaturen habe ich probiert die Vorschrifte rauszufinden: die Aargausche Gebäudeversicherung verwies mich auf die Gemeinde, die Gemeinde verwies mich auf den kantonalen Kaminfeger, und der letzte wusste es auch nicht. Der originale Instalateur deutete an, das Armaturen mit Metallrückwand in Ordnung sind, und sonst mussen die auf eine brandhemmende Platte wie Fermacell montiert worden. Der genervte Käufer hat sicherheitshalbe alle Armaturen demontiert. 

Nachdem diese und einige berechtigte Mangel (lose Erddraht der Waschmaschine die wir sowieso Zügelten, Aktualisieren der Dokumentation) behoben worden waren, brauchte es einen Installateur um die Mängelbehebung abzusegnen. Keine hat anscheinenend Lust und Zeit. Wenn der Käufer endlich einen gefunden hat (wir waren schon längst ausgezogen) zauberte diese sämtliche neue Mängel aus den Hut. (Gemäss ESTI darf er das). Er hat alle Kabel die er nicht verstanden hat bemängelt, inklusiv Antennenkabel und die 12 Volt Kabel für die Teichpumpen.  Der genervte Käufer hat diese dann auch demontiert. 

Und jetz bekomme ich eine Rechnung vor 5.5 Stunden Aufwand für die Absegnung.

 
Deshalb ist eine Rechtschutzversicherung situativ Gold wert.

Bei uns kam der aargauer Kontrolleur zur Abnahme der komplett (!) neuen Hausinstallation. sogar die Rohre haben wir neu gemacht. 

Der Sicherungskasten im Hobbyraum war nicht staubsicher, das Rohr in der Garage nicht mit genügend dickem Stahl verkleidet und eine Stelle nicht mit Fermacell verkleidet sowie im Sicherungskasten ein paar Anschlüsse nicht nach neuster Norm eingerichtet. 

Der Elektriker der das eingerichtet hatte kam dann nachbessern, hat aber nur im Sicherungskasten etwas geändert und dann den Kontrolleur angerufen. Danach war alles in Ordnung.

Die können ziemlich tun und lassen was sie wollen. Wer hat denn schon die Reglemente auf die sie sich beziehen? Und auch das sind nur Richtlinien/Empfehlungen.

Du bist also nicht alleine.

Und da du keine Frage formuliert hast, meine Gegenfrage: habt ihr im Kaufvertrag irgendwie geregelt wer Gutachten, Kontrollen usw. zahlen muss? 

Wie viel kosten dich die 5.5 Std, 600.- +MwSt.? Sich nach einem hausverkauf über einen solchen Betrag aufzuregen wäre es mir den Aufwand nicht wert.

Und ich rege mich gerne auf.

 
Im Verkaufvertrag war festgelegt worden das der Verkäufer die Elektroinspektion bezahlt, was mir auch fair vorkommt.

Ich habe den Eindruck, das es Mangel bei der Qualitätssicherung der Inspektionen gibt, wie du auch schon bemerkt hat.

Ich wollte noch eine Zweitmeinung haben, weil der erste Inspektor Sachen zu Unrecht bemängelt hat, aber es war unmöglich einen anderen Inspektor in Aargau zu finden. Und das ESTI scheint die Inspektoren nicht gros zu beaufsichtigen.  Von der Rechnung werde ich eine Stunde bestreiten, er hat alle Steckdosen neu inspeziert, obwohl die von keinem bemagelt worden waren. 100 Fr für einige böse Mails und ein Zeichen setzen das Handwerker ihre Kunden nicht unbeschänkt veräppeln können ;-)

 
der fluch an der ganze sache ist eigentlich folgender: die NIN ist nicht frei verfügbar, hat aber gesetzes/verordnungscharakter. meiner ansicht nach eine riesenschweinerei. als konsument hat man keine chance zu erkennen, ob einem da *irgendwas* vorgeworfen wird, was nicht korrekt ist. zudem kann man sich nicht entsprechend vorbereiten. zum beispiel der punkt mit dem verlängerungskabel im kanal... wenn es nicht länger ist als 5 m und einen querschnitt von mindestens 1,5 mm² darf es in einem kanal verlegt werden. ich kann diesbezüglich auf https://www.elektrotechnik.ch/filea...ilder/02_NIN-Know-how/ET_NIN-Know-how_149.pdf verweisen. mittels der googelsuche nin-knowhow findet man viele antworten auf strittige inspektionsfragen weil das oofenbar immer wieder die gleichen diskussionen sind.
ein weiteres problem ist natürlich der bestandesschutz. je nach alter der installation können mehrere generationen von vorschriften gültig sein, hier bei uns fand ich drei (!) generationen von aderfarben für drehstrom. für die prüfungen müssen also quasi alle vorschriftenversionen berücksichtigt werden, was die sache etwas verkompliziert.
da es um die sicherheit geht würde ich aber ehrlichgesagt kein theater machen bei sachen wie den fl-armaturen und diese gleich durch neue und stromsparende led-lösungen austauschen. mit dem alter steigt das risiko von starker erwärmung beim betrieb (windungsschlüsse, gealterte kondensatoren...) und somit der brandgefahr. zumal sind die klassischen fl-röhren in ein paar tagen eh geschichte.
 

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Christian77