Hallo,
Ich habe den Kaufvertrag für unser Grundstück erhalten. Auf dem Grundstück steht ein Haus von 1959, das wir abreissen lassen werden.
Im Kaufvertrag steht nun, dass wir die Mängel aus der Elektrokontrolle selber beheben müssen. Das ist mir klar, die Frage ist nun: Was könnten da für Mängel auftauchen? Muss ich die dann beheben obwohl ich abreissen will?
Ich kenne die Elektrokontrolle nur bei Neubauten. Da hat der Prüfer nur gesagt "Hier eine Lampe anschliessen oder die Kabel gut isolieren."
Aber bei einem Altbau? Kann bei der Kontrolle herauskommen, dass ich alle Leitungen neu machen muss?
Danke für Erfahrungswerte!
Ich habe den Kaufvertrag für unser Grundstück erhalten. Auf dem Grundstück steht ein Haus von 1959, das wir abreissen lassen werden.
Im Kaufvertrag steht nun, dass wir die Mängel aus der Elektrokontrolle selber beheben müssen. Das ist mir klar, die Frage ist nun: Was könnten da für Mängel auftauchen? Muss ich die dann beheben obwohl ich abreissen will?
Ich kenne die Elektrokontrolle nur bei Neubauten. Da hat der Prüfer nur gesagt "Hier eine Lampe anschliessen oder die Kabel gut isolieren."
Aber bei einem Altbau? Kann bei der Kontrolle herauskommen, dass ich alle Leitungen neu machen muss?
Danke für Erfahrungswerte!