Elektrokontrolle bei Altbau (BJ 1959)

Ben.

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06. Juli 2014
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Hallo,

Ich habe den Kaufvertrag für unser Grundstück erhalten. Auf dem Grundstück steht ein Haus von 1959, das wir abreissen lassen werden.

Im Kaufvertrag steht nun, dass wir die Mängel aus der Elektrokontrolle selber beheben müssen. Das ist mir klar, die Frage ist nun: Was könnten da für Mängel auftauchen? Muss ich die dann beheben obwohl ich abreissen will?

Ich kenne die Elektrokontrolle nur bei Neubauten. Da hat der Prüfer nur gesagt "Hier eine Lampe anschliessen oder die Kabel gut isolieren."

Aber bei einem Altbau? Kann bei der Kontrolle herauskommen, dass ich alle Leitungen neu machen muss?

Danke für Erfahrungswerte!

 
Hi Ben,

ich kenne ja Deinen Kaufvertrag nicht im Detail, wir hatten aber eine ähnliche Situation. Bei uns hatte der Schopf einen Stromanschluss und im Standardvertrag steht dann, dass der Verkäufer keine Haftung hierfür übernimmt. Wenn aber abgerissen wird, würde vorher bestimmt keine Elektrokontrolle gemacht geschweige denn Mängel vor dem Abriss behoben. Der Anschluss muss gegebenenfalls abgehängt / plombiert werden. Das ist aber sowieso der Fall und geht in der Regel zu Deinen Lasten.

Grüsse

öx

 
Neubau oder Handänderungen führen automatisch zur Aufforderung zu einer Elektrokontrolle bzw. zur Erstellung eines Sicherheitsnachweises. Sonst ist die Periode alle 20 Jahre. 
Allerdings nur, wenn es ein Haus gibt, dessen Elektroeinrichtung kontrolliert werden kann :D  
Offenbar weiss niemand beim E-Werk, dass ihr das Haus abreissen lassen wollt, sonst würden sie euch nicht auffordern. Eine entsprechende Meldung dürfte reichen, allenfalls auch eine Fristverlängerung bis nach dem Neubau (falls ihr noch im Haus wohnen wollt).

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke für eure Hinweis und Tipps!

Das Haus steht noch, ich habe nur diesen Passus im Kaufvertrag gelesen und wollte sichergehen, dass sich dahinter nicht eine grosse Position verbirgt.

Das E-Werk weiss davon noch nichts, da ich auch noch nicht unterschrieben oder gar einen Abriss beauftragt habe.

Aber danke für den Hinweis, dann werde ich direkt nach Handänderung den Anbieter informieren, dass wir um Fristverlängerung bitten, da ein Abriss und Neubau geplant ist.

Danke!

 
dann werde ich direkt nach Handänderung den Anbieter informieren, dass wir um Fristverlängerung bitten,
Der Adressat wäre die Netzbetreiberin der Gemeinde am Wohnort bzw. Standort des Hauses. Die gewähren die Verlängerungn.
Im Kaufvertrag ist das einfach ein Standardhinweis, weil die Regel, wenn man nicht abreisst, der Verkäufer hat darauf keinen Einfluss.

 
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