Elektrokontrolle - muss ich alles rückbauen lassen?

Jerome D.

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21. März 2021
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Hallo, ich hoffe ich bin mit dieser Frage im richtigen Forum. Also, ich fasse mich kurz. Wir wohnen seit zehn Jahren in einem alten Bauernhaus Kanton Schwyz mit zehn Zimmern, Stall und Scheune. Wegen Corona habe ich im letzten Jahr ganz allein lauter Sachen in Haus und Scheune gebaut: Fitnesststudio, finnische Sauna, Solarium, Meerwasseraquarium, riesiges Zimmergewächshaus, Musikstudio. Gesamtinvestition: 20000 Franken.

Alles Elektrische (und das ist wahrlich eine Menge!)  habe ich in Plug- and-Play-Bauweise  installiert, d.h. ich kann also sämtliche Gerätschaften mittels Stecker einfach aus der Dose ziehen. 

Jetzt haben wir eine Aufforderung zur Elektro-Kontrolle bekommen. Was genau wird da kontrolliert? Am Telefon gab man mir keine Auskunft. Man tat geheimnisvoll. Wird jedes Kabel überprüft, jeder Stecker, jede Pumpe, jede Lampe? Muss ich Wände rückbauen, Möbel wegschleppen, Wandverkleidungen entfernen? Oder werden nur Steckdosen kontrolliert? Oder auch jedes Gerät was dranhängt? Auch Wasserkocher, Leuchtstoffröhren, Waschmaschine, Kühlschränke, Infrarotheizungen?

Und angenommen, ich mache das alles nicht mit, einfach totale Verweigerung, wegen Verletzung der Intimssphäre: Kann man mich aus meinem Haus ausweisen und die Kontrolle polizeilich durchführen lassen?

Oder zahle ich einfach 5000- 10000 Franken Busse und dann lässt man mich in Ruhe?

 
Das Ziel der periodischen Kontrolle aus Sicht der Netzbetreiberin sind Hausinstallationen, die den Netzbetrieb nicht gefährden. Für die Hausbesitzer soll die Kontrolle die Sicherheit vermitteln, dass die Installationen keine Gefährdung darstellen.

Wer aber nun wem was "befehlen" darf, darüber stritten wir uns über längere Zeit mit verschiedenen Stellen. Nicht einmal das ESTI konnte uns schlüssig darüber informieren. Die Aufgaben sind nämlich mit "soll" formuliert, nicht mit "muss", lassen also viel Interpretationsspielraum. Es ist auch nicht so ganz klar, welche Instanz den letzten Entscheid fällt. Ist man mit der Kontrolle nicht einverstanden, kann man sich an einen Inspektor wenden, der einen dann ans ESTI verweist, wo einem wieder erklärt wird, dass sie den Auftrag so verstehen, dass die Kontrolleure eine Dienstleistung für die Hausbesitzer erbringen und nicht wie "Polizisten auftreten sollten". Man suche also am besten das Gespräch mit dem Kontrolleur 🤔

Grundsätzlich wird aber nur die Hausinstallation geprüft. Welche Geräte in deinen Steckdosen hängen, ist nicht Teil der Kontrolle. Es kann aber trotzdem sein, dass sie dich auf das eine oder andere hinweisen. 

Der Ablauf ist so, dass ein akkreditierter Kontrolleur eines privaten Unternehmens deiner Wahl alles kontrolliert, also auch jede Steckdose (wobei nicht ganz klar ist, welcher Grad an Detailversessenheit tatsächlich die Pflicht ist).

Festgestellte Mängel muss dann ein anderes Unternehmen deiner Wahl beheben und dem Kontrolleur melden. Dann erhält man vom Kontrolleur den  Sicherheitsnachweis, der geht auch an die Netzbetreiberin.

Verantwortlich ist aber immer der/die HausbesitzerIn, d.h. die Papiere gehen durch deine Hände, du kontrollierst und leitest sie weiter. (Theoretisch, aber die privaten Unternehmen und die Netzbetreiberin arbeiten z.B. hier auf dem Land nicht selten in Eigenregie und leiten einfach weiter, man kennt sich ja...)

Ich betrachte unsere Erfahrung aber als Ausnahme. Denn die Kontrolle ist eigentlich eine relativ simple Sache und wenn die Hausinstallation auf einem einigermassen vernünftigen Stand gehalten wird, auch nicht problematisch. Im Gegenteil, du wirst danach wissen, wo eine Verbesserung auch deine Sicherheit erhöht. 

Hier findest du eine Menge Factsheets wie beispielsweise das folgende: 
Anhang anzeigen 143_NIV_Fact-Sheet_(36)_Umfang_der_Abnahmekontrolle_2017 Kopie.pdf

 
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Also bei mir, Kanton Bern, wurde dies auch gemacht.

Das heisst ich bekam die Aufforderung, konnte dann ein Prüfer meiner Wahl für die Kontrolle beauftragen.

Bei der Kontrolle geht es vor allem darum, dass die Sicherheit der Hausinstallationen gewährleistet ist.

Abgesehen davon, wenn man es nicht überprüfen lässt, so wird in letzter Konsequenz das

Gebäude von der Stromversorgung getrennt.

 
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Ich danke euch für eure Antworten! Besonderer Dank an Susann: Das hat mich etwas beruhigt. Ich werd' es jetzt mal so machen: Ich werde den Elektriker, der dann und wann an unserem Tableau gearbeitet hat (und der ja nicht prüfen darf) mal anrufen und einen Lokaltermin mit ihm abmachen und meine Problemfälle (Sauna/Lichtanlagen/Kabelstränge ) zeigen, und um seine Einschätzung/Rat bitten, damit es dann mit der anderen Kontrollfirma nicht zu einem Streit kommt, sondern man auf "Augenhöhe" reden kann. Mal sehen, was der dann so sagt ... Ich werde das bei Gelegenheit hier Rückmelden, denn es könnte noch für manchen interessant sein, denn handwerklich begabte Allrounder-Typen, die auf dem Land leben, gibt's ja zu Hauf...

P.S.: Zum Glück habe ich keine sogenannte  "Indoor-Anlage", dann würd ich RICHTIG zittern ....  :cool:

 
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Hab jetzt mal alles vorsorglich kontrollieren lassen von einem örtlichen Elektriker. Das meiste ist seiner Ansicht nach ok, ein paar Kabeldurchmesser sind falsch, einige Kabel müssen noch besser an der Wand befestigt werden,  ein Schutzschalter muss erneuert werden. Ich darf das meiste selbst machen und denke, in einer Woche habe ich das erledigt. Es hätte schlimmer sein können .... dann bin ich mal gespannt auf die ESTI-Kontrolle in einigen Wochen ... noch mal danke an euch

 
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Hab jetzt mal alles vorsorglich kontrollieren lassen von einem örtlichen Elektriker. Das meiste ist seiner Ansicht nach ok, ein paar Kabeldurchmesser sind falsch, einige Kabel müssen noch besser an der Wand befestigt werden,  ein Schutzschalter muss erneuert werden. Ich darf das meiste selbst machen und denke, in einer Woche habe ich das erledigt. Es hätte schlimmer sein können .... dann bin ich mal gespannt auf die ESTI-Kontrolle in einigen Wochen ... noch mal danke an euch


Wir kriegten damals auch ein Aufgebot zur Kontrolle mit einer Liste von Kontrolleuren und wir konnten frei wählen. Nahm jemand aus dem Quartier und würde den wieder wählen. Wir hatten auch im Vorfeld ein Elektrounternehmen beautragt alles zu kontrollieren. Die fanden noch relativ vieles, was nicht ok war. Wir haben auch ein altes Haus und da wurde zum Teil von Vorgängern einfach mal von einer Steckdose Kabel abgezweigt und anderswo eine Steckdose montiert. Das heisst die Sicherung für den Gang unten ist zum Teil auch für Sicherungen im 1ten Stock. Aus diesem Grund wurden die Sicherungen durchnummeriert und die Steckdosen dann entsprechend angeschrieben und ich habe dies auch noch auf dem Grundriss so eingezeichnet. Er hat die Lampen überprüft, liess sich aber auch einiges erklären (vorallem im Garten) warum dies jetzt so montiert ist und warum. Einzig eine Steckdose auf dem Balkon wurde beanstandet, die musste ich zusätzlich mit einem FI Schalter (an der Steckdose) versehen. Ich kriegte ein Formular und der Elektriker musste dies dann nach der FI Steckdose unterschreiben und einschicken. 

lg

Sidi

 
Hallo Jerome

Ich bin meinerseits konzessionierter Elektroinstallateur und habe nebenbei noch ein eigene Unternehmen für Elektrokontrollen. 

Die Elektrokontrolle an sich ist nicht so wild. Da Du aber scheinbar einiges selber installiert hast, wird das Kontrollorgan schon etwas gebauer hinsehen. 

Ich glaube Dir gerne, dass Du handwerklich sehr geschickt bist, trotzdem ist das Erstellen und Ändern von Elektroinstallationen für den Laien gesetzlich verboten. Ist gibt nur einen sehr kleinen Spielraum. Selbst ausgebildete Elektromonteure mit EFZ dürfen nur in Ihren eigenen vier Wänden installieren und anschliessend Ihre Arbeiten von einem konzessionierten Bewilligungsträger mit einem Sicherheitsnachweis bestätigen lassen. 

Verantwortlich für die Elektroinstallationen in Deinem Haus bist immer Du. Zum Wohle Deiner Familie, dem Besuch und der Immobilie selber solltest Du das Elektrische immer vom Fachmann ausführen lassen. Dieser haftet dann auch für seine Arbeiten. 

Wir haben trotzdem ab und zu Kunden die ein paar Dinge selber machen möchten um Geld zu sparen. Da ist es mir lieber wir stehen ihnen beratend zur Seite, begleiten die Arbeiten, schliessen die Installationen ans Verteilnetz an und machen die Schlusskontrolle. 

Das Elektrizitätswerk kümmert sich um die Durchführung und Dokumentation der Sicherheitskontrollen für alle Zählerstromkreise in Ihrem Netzgebiet. Wird der SiNa nicht erbracht oder verweigert wird der Fall dem Starkstrominspektorat weitergegeben. Dieses Fordert nochmals aus und stellt nötigenfalls ein Bussgeld aus. Wird der Aufforderung nicht nachgekommen wird die Stromversorgung unterbrochen. 

Aus der Erfahrung in meinem Alltag sehen die Kunden kein Problem mit der Kontrolle. Sie dient dem Schutz von Personen und Sachen. Alle 20 jahre ist auch nicht sehr oft. Aber wenn man Arbeiten gesetzeswidrig ausgeführt hat, kann ich den Unmut verstehen. Die meisten Diskussionen haben wir immer mit uneinsichtigen Bauern die alles besser Wissen ;-)

 
trotzdem ist das Erstellen und Ändern von Elektroinstallationen für den Laien gesetzlich verboten.


Als Elektrofachkraft soltest du aber wissen, dass Laien in ihrem selbstbewohnten Häusern (oder Wohnungen) sehr wohl Elektroinstallationen erweitern oder ändern dürfen (Steckdosen, Schalter, Leuchten und die entsprechenden Leitungen), solange es sich um einphasige, fehlerstromgeschützte Stromkreise handelt.

In einer zeitgemässen Installation darf der Laie also in seinem Haus ziemlich alle 230-Volt-Installationen nach dem Sicherungskasten selber anpassen.

Diese Installationen müsse lediglich von einem Kontrolleur überprüft werden. Wie zeitnah steht in der Niederspannungsverordnung allerdings nicht. Das kann als auch bei der nächsten periodischen Überprüfung geschehen.

Anmerkung: Wenn jemand nicht weiss, was er tut, sollte man selbstverständlich immer den Profi ranlassen.

 
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Laieninstallationen
Der Umfang der Installationsarbeiten, die ohne Bewilligung ausgeführt werden dürfen, wird ein- geschränkt, weil die bisherige Regelung zu Missbräuchen geführt hat und der eigentliche Sinn der Vorschrift, dass hinter Fehlerstromschutzeinrichtungen einzelne Installationen auch durch dafür nicht ausgebildete Personen erstellt werden können, untergraben wurde.
 

ANHANG II
 Neu dürfen Personen ohne Bewilligung bloss noch einzelne Steckdosen und Schalter in bestehen- den Installationen in von ihnen bewohnten Wohnräumen und in den zugehörigen Nebenräumen hinter Verbraucherüberstromunterbrechern an einphasigen Endstromkreisen mit Fehlerstrom- schutzeinrichtungen für maximal 30 mA Nennauslösestrom installieren (vgl. Art. 16 Abs. 2 Bst. a NIV). Diese Arbeiten müssen wie bisher vom Inhaber einer Kontrollbewilligung kontrolliert wer- den, und die kontrollierende Person muss dem Eigentümer der Installation den Sicherheitsnach- weis übergeben (vgl. Art. 16 Abs. 3 NIV).
Unverändert bleibt die Bestimmung, wonach Personen ohne Installationsbewilligung Beleuch- tungskörper und zugehörige Schalter in von ihnen bewohnten Wohn- und zugehörigen Neben- räumen montieren und demontieren dürfen (vgl. Art. 16 Abs. 2 Bst. b NIV). Eine Kontrolle dieser Arbeiten durch den Inhaber einer Kontrollbewilligung ist nicht erforderlich.

 
Also gibst du zu, dass deine Aussage, es sei gesetzlich verboten, falsch ist?

Deine Ausführungen oben besagen nur, dass ich nicht eine komplette Hausinstallation nach dem Sicherungskasten selber ausführen darf. Einzelne Steckdosen (Mehrzahl!) ist ansonsten ein weiter Begriff.

 

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