Elektroleitung in Trockenbauwand verlegen

sombrero

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16. Dez. 2009
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Guten Morgen zusammen

Wir sind im Moment an der sanften Renovation eines älteren Einfamilienhauses (Baujahr 1914). Die Wände sind aus Gips, dahinter ein Fachwerkbau. Zwischen Fachwerk und Gipswand befindet sich ein Bambusgerüst.

Genau in der Mitte einer Innenwand und auf 1,50 m Höhe befindet sich eine einsame Steckdose... so wie halt früher gebaut wurde. Uns würde das ja eigentlich nicht stören, aber da wir das Haus vermieten möchten, würden wir gerne die Steckdose durch eine in der Ecke ersetzen.

Von der Verteilerdose führt diagonal eine Elektroleitung zur Steckdose in der Wandmitte. Wenn man diagonal von der Steckdose weiterfährt, würde man in die Ecke kommen, wo wir gerne die Steckdose hätten.... die alte Steckdose in der Mitte würde man dann abhängen und das Loch verschliessen mit Gips.

Frage: Kann man von einer Verteilerdose, die oben gleich bei der Decke ist ein Elektrokabel diagonal über eine Wand (wir schlitzen die Wand) in die andere Ecke unten führen? Können darf man alles, aber darf man das? Weiss jemand, wie es haftungstechnisch ausschaut? Ich meine, falls der Mieter mal ein Bild aufhängen möchte und es ihn dann durchschüttelt? Wir haben gemerkt, dass im Haus in den Wänden ziemlich chaotisch verkabelt wurde... öfters diagonal, aber diese Wände werden wir nicht aufmachen.

Anbei noch eine Skizze, damit an sieht, was ich meine.

Ist hier vielleicht ein Elektriker im Forum, der helfen könnte?

Vielen Dank für Eure Hilfe..

Sombrero

CAM00720.jpg

 
Ich weiss, Strom ist kein Fremdwort für mich. Ich bin auch Elektriker, aber auf einer anderen Branche. Mir ist nur nicht ganz klar, wo man das Einzugsrohr durchführen darf und wo nicht. Die Endabnahme macht ein Elektrofachgeschäft, diese sehen kein Problem, dass wir es selber erledigen.

Auch in Anbetracht auf die bereits im Haus vom Vorbesitzer unterputz verlegten Kabelrohre, wie ist das mit der Haftung, sofern der Mieter versehentlcherweise mit dem Nagel auf eine Phase kommt? Wer haftet? In solch älteren Liegenschaften sind die Verkabelungen bestimmt nicht mehr auf dem heutigen Sicherheitsstand.  

 
Was heisst sanfte Renovation? Musstest du eine Baueingabe machen? Wenn ja, dann ist eh ein Sicherheitsnachweis erforderlich vom Elektriker und der wiederum macht ihn dir nicht sofern die El. Anlagen nicht Stand der Technik sind.

Die neue Leitung gehört von der Verteilerdose senkrecht nach unten und dann horizontal nach rechts bis zur neuen Steckdose.

 
Nein, keine Baueingabe...  Sanfte Renovation: nur streichen, das Schlafzimmer wird ganz neu (schiften, Dampfsperre, Isolation, Fermacell, Verputz). Den Rest streichen wir, neuer Boden, etc. 

Vielen Dank, ich dachte noch, dass ist sicher die logischste Variante.

Aber weisst Du, wie es ist, wenn bestehende Unterputzleitungen durch einen Nagel "getroffen" werden vom Mieter? Wenn wir alle Leitungen entfernen müssten, können wir das Haus abreissen. 

 
Wenn eine Leitung getroffen werden sollte, dann kann diese ja dann problemlos ausgewechselt werden. Darum Verrohren wir ja alles in der CH. Von daher ists ja eher unproblematisch.

 
Hallo Sombrero

Auf Deine eigentliche Frage hast Du noch keine Antwort erhalten... ja, man darf. Schaue Dir mal einen Neubau an...oder hier die vielen Bilder der Bautagebücher...dann siehst Du wie schön in ausschweifenden Bögen und kreuz und quer, die Elektroinstallationen in der Schweiz ausgeführt werden.

Macht es Sinn? Natürlich nicht, verlege die Leitung/das Lerrrohr senkrecht und waargrecht.

 
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Vielen Dank, Ihr habt mir schon sehr geholfen. Wir haben jetzt anders geschlitzt und so verlegt, wie Ihr vorgeschlagen habt.

... ja, wenn man mit einem Nagel in ein Einzugsrohr schlägt und das Kabel erwischt (bei Unterputz). Dümmer, wenns dann grad jemand mit Herzschrittmacher ist....  In erster Linie gehts mir um die Haftung in solchen Fällen. 

 
Hallo Pfälzer

Weil ich geundsätzlich nie eine Frage einfach so beantworte wenn ich nicht sicher bin. Du scheinst das offensichtlich im Griff zu haben ...

Die NIN Kapitel 5.2.2.8 Absatz 7 jedoch sagt etwas anderes dazu:

"Fest in Wänden verlegte Leitungen müssen waagrecht, senkrecht oder parallel zu den Raumkanten geführt werden. Leitungen die in Decken oder Fussböden verlegt sind, oder durch Konstruktionselemente geschützt sind, dürfen auf dem kürzesten Weg geführt werden."

Dazu gibt es dann ein schönes Bildchen (5.2.2.8.1a) das genau zeigt auf welcher Höhe und mit welchen Abständen verlegt werden muss.

Mir ist klar, dass die gängige Praxis häufig abweichend ist. Aber Norm ist Norm! Man mag mich jetzt als Klugscheisser hinstellen, aber wie einleitend erwähnt schreib ich nicht einfach unwissend "ja man darf".

Gruss

 
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Wegen dem Problem, wenn der Mieter einen Draht nagelt wo "Saft" drauf ist:

Ich gehe davon aus, dass dem heutigen Standard entsprechend nicht nur Leitungsschutzschalter ("Sicherungen")  sondern auch Fehlerstromschutzschalter verbaut werden.

Diese verhindern zuverlässig Elektrounfälle, ausser jemand schliesst sich selber zwischen spannungsführendem Draht und Neutralleiter als Verbraucher an. Sowas kann unabsichtlich eigentlich nicht passieren.

Bei versehentlichem Berühren eines spannungsführenden Nagels (der durch das Lehrrohr hindurch nur mit dem spannungsführenden Polleiter Berührung hat) passiert meistens nichts, weil der Mensch, der solches unwissentlich tut, nicht gleichzeitig auch noch leitenden Kontakt mit dem Neutralleiter hat. Fasst er gleichzeitig eine Wasserleitung an, löst der FI aus (weil der Strom nicht durch den dafür bestimmten Neutralleiter zurückfliesst und der FI das merkt, dafür ist er ja da).

Erwischt der Nagel beim Einschlagen mehrere Leiter, so löst schon beim Einschlagen entweder der FI oder der Leitungsschutzschalter aus.

Kurz, als Vermieter hast du getan, was deinerseits zu tun ist, wenn du die Installation auf den Stand der Technik bringen lässt.

Das hingegen solltest du tun bzw. vom konzessionierten Elektriker überprüfen lassen, denn wenn die Leitungen nur halb so alt sind wie das Haus, und sich noch genullte Steckdosen, Leitungen mit Gewebeisolation und dergleichen finden, ist die Unfallgefahr wegen dem Strom viel grösser.

Als Mieter kann man übrigens nicht einfach beliebig Nägel und Bolzen in gemietete Wände hauen und wenn etwas passiert ist der Vermieter schuld.

 
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