Hallo zusammen.
Auf unserem Grundstück befindet ein Elektroverteilerkasten. Wir haben den entdeckt bei der Rodung der Umgebung. Dieser ist nicht im Grundbuch eingetragen. Das muss anscheinend nicht mehr gemacht werden. Der Vorbesitzer (war nur 5 Jahre Besitzer der Liegenschaft) des Grundstückes hat bei einem Besuch darauf hingewiesen, dass dieser vom EW immer per Auto erreichbar sein müsse und dass wir für Schäden durch Bäume usw. aufkommen müssen, das habe man ihm so gesagt. Er hätte den Strauch der in der Nähe stehe schon Lange ausgraben müssen, da dieser die Leitungen zerstören könnte. Das EW möchte ich nicht anfragen. Da ich dann nach ihrer Meinung nach sowieso im Umkreis von 100m nichts machen darf.
Gibt es da Gesetzte oder sonst was.
Muss dieser Zugänglich sein per Auto oder sonst wie.
Auf unserem Grundstück befindet ein Elektroverteilerkasten. Wir haben den entdeckt bei der Rodung der Umgebung. Dieser ist nicht im Grundbuch eingetragen. Das muss anscheinend nicht mehr gemacht werden. Der Vorbesitzer (war nur 5 Jahre Besitzer der Liegenschaft) des Grundstückes hat bei einem Besuch darauf hingewiesen, dass dieser vom EW immer per Auto erreichbar sein müsse und dass wir für Schäden durch Bäume usw. aufkommen müssen, das habe man ihm so gesagt. Er hätte den Strauch der in der Nähe stehe schon Lange ausgraben müssen, da dieser die Leitungen zerstören könnte. Das EW möchte ich nicht anfragen. Da ich dann nach ihrer Meinung nach sowieso im Umkreis von 100m nichts machen darf.
Gibt es da Gesetzte oder sonst was.
Muss dieser Zugänglich sein per Auto oder sonst wie.