Empfehlung für eine Heizungsanlage

muirta

Mitglied
Hallo Forummitglieder

wir haben im Mai ein 30 Jähriges Atriumhaus gekauft und bis jetzt auch ziemlich zufrienden. Da nun die Tage kälter werden, haben wir unsere Heizung (Ölheizung) zum ersten Mal angeworfen und festgestellt, dass diese nicht mehr funktioniert. Daraufhin den Heizungsmonteur angerufen. Dieser hat uns mitgeteilt, dass die Anlage in etwas so alt ist wie das Haus & wir wir um eine neuen Anlage nicht mehr herumkommen. Er hat auch gesagt, dass er den Verkäufer vor den Verkauf drauf aufmerksam gemacht hat, dass die Anlagen veraltet ist. Nun zu meine Fragen:

- Können wir den Verkäufer haftbar machen, da er uns diese Tatsache verschwiegen hat?

- Unser Flachdach (Atrium) haus ist eigentlich prädestiniert für eine Solarheizungsanlage. Könnt Ihr dies empfehlen oder eher Gas?

- Was sind den die ungefähre Kosten für so eine Anlage?

Vielen Dank im Vorau für eure Antworten.

Viele Grüsse aus BL

 
Hallo

Das Alter der Heizung sollte eigentlich in der Verkausdokumentation erwähnt werden.

Ich würde eine Gasheizung installieren. Sofern ein Gasanschluss vorhanden ist. Solar rechnet sich (noch) nicht. Würde aber den nötigen Speicher und die Leitungen vorsehen.

Zu den Preisen: Teuer wir die Demontage der alten Heizung und vorallem des Öltanks. Ein Gaskessel kostet brutto Fr. 4500.- inkl. Abgasrohr, Steuerung etc. würde ich mal Fr. 7000.- rechnen. Ohne Arbeitszeit.

Gruss Walter

 
Hallo muirta

Wenn Du augenblicklich nicht viel und grundsätzliches investieren möchtest... wenn die Tankanlage noch in Ordnung ist, dann bietet sich auch lediglich der Austausch des alten Öl-Kessels gegen ein Öl-Brennwertgerät an. Das ist der geringste Aufwand und geht am schnellsten.

Wenn Kesselaustausch.. egal ob Öl oder Gas, dann bitte nur noch mit einem Brennwertgerät!

Ob der Heizungsbauer den Verkäufer tatsächlich darauf hingewiesen hatte, wirst Du ggf. nicht nachprüfen können.. zudem ist eine Empfehlung zu einem Austausch nicht gleichbedeutend mit einer grundsätzlich defekten Anlage! Wäre die Anlage zuvor defekt gewesen, er hat es zudem gewusst, dann hätte Dir dies der Verkäufer arglistig verschwiegen.. dann kannst Du ihn auch entsprechend in die Haftung nehmen.

 
In unserem Kaufvertrag steht explizit drin, dass die Geräte zu funktionieren haben. Denke das Problem bei Dir liegt darin beweisen zu können, dass die Anlage zum Zeitpunkt des Verkaufs schon nicht mehr funktionierte.

 
vielen dank für eure antworten. Unser Heizungsmonteur hat uns folgende vorübergehende Lösung vorgeschlagen: Austausch des Brenners gegen einen Occasion(gebrauchten) Brenner (5 Jahre alt, kostet jetzt 8oo CHF.). Damit hätten wir für diesen Winter erstmal Ruh, dann im Frühling 2011 eine Totalsanierung der Heizungsanlage.

Ich frage mich, ob wir wirklich nächstes Jahr den Occasionbrenner schon entsorgen müssen und ob die 800 CHF gerechtfertig sind für eine Gebrauchten.

Ich bin leider absoluter Neuling und danke für eure wertvollen Ratschläge.

Gruss aus BL

Muirta

 

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