Endabrechnung viel Höher als GU Vertrag

A

Antara

Guest
Hat jemand diese Erfahrung schon gemacht? Es wurde ein GU Vertrag abgeschlossen - nun wurde uns die Endabrechnung präsentiert und diese beläuft sich auf über 10% mehr als das ganze gemäss GU vereinbart war.

Was kann man tun?/emoticons/default_confused.png

 
Hallo Antara,

willommen im Forum.

Was sah denn der GU-Vertrag vor.... bzgl. Pauschalkosten? Meist sind die Mehrkosten damit verbunden, dass Dein GU viele Positionen aus dem Baubeschrieb und somit dem Vertrag ausschließt, bzw. sind eben nur geschätzt. Wenn dem so ist, kommen die tatsächlichen Endsummen erst nach Ausführung und Ausmass zu Tage.... Wenn Du dann noch keine tatsächlichen Einzelkosten gekannt hast, dann bist Du ihm in diesen Positionen quasi ausgeliefert.

Darum ist es ja so wichtig, alles vor Vertragsabschluss zu überprüfen und möglichst alle Positionen in die Pauschalsumme zu nehmen.

Du wirst aber doch hoffentlich auch evtl. Vertrags-Nachträge bekommen haben, welche Du unterschreiben musstest, oder? Damit wäre Dir natürlich die Überschreitung ja schon früher bekannt gewesen.

Falls nicht, dann kann oder muss man schauen, was vertragsrechtlich vereinbart war und was nicht. Was nicht vereinbart war, von Dir als Nachtrag nicht unterzeichnet wurde, solltest Du auch nicht bezahlen.

 
Hallo Pfälzer

Danke für Deine Antwort. Der GU Vertrag schliesst alle Kosten mit ein. Das heisst die Gesamt-Summe für das Schlüsselfertige Haus.

Wir sind uns bewusst, dass Mehrkosten entstanden sind. Diese wurden von uns Kalkuliert und sind wir auch bereit zu bezahlen. (Umgebungsarbeiten)

Nun haben wir vom GU Rechnungskopien vom Baumeister erhalten, worin er diverse Arbeiten aufführt und grösster Teil sogenannte Regie-Arbeiten, auch Schneeräumen (praktisch täglich) - sind die Stunden / Arbeitsaufwand zusätzlich verrechnet worden. Andere aufgeführte Arbeiten betreffen aber genau solche Arbeiten die ja bereits im GU Vertrag aufgeführt wurden.

Gleichzeitig ist es doch nicht in Ordnung "Schneeräumung" - dies gehört doch meiner Meinung nach dazu - das ist Wetterbedingt und wenn die Arbeit angenommen wird, muss dieser doch damit rechnen, dass es im Winter schneit...

lg

Antara

 
Hat jemand diese Erfahrung schon gemacht? Es wurde ein GU Vertrag abgeschlossen - nun wurde uns die Endabrechnung präsentiert und diese beläuft sich auf über 10% mehr als das ganze gemäss GU vereinbart war.

Was kann man tun?/emoticons/default_confused.png
Bei uns gibts laufend Nachträge zu unterzeichen und wenn da was nicht stimmt, dann geht der Nachtrag an den GU zurück.

Auf den Nachträgen sind sämtliche Kosten aufgeführt (inklusive aller Zuschläge für den GU). Wenn wir einen Nachtrag nicht unterzeichnen, dann wird der Standard ohne Mehrkosten gebaut.

Wenn ihr also nichts zusätzlich unterschrieben habt, dann sollten eigentlich keine Mehrkosten verrechnet werden.

 
nein wir haben keine weiteren Verträge - Nachträge oder wie auch immer unterzeichnet. Einzig und allein den GU Vertrag.

Danke für Dein Schreiben

 
Diese wurden von uns Kalkuliert und sind wir auch bereit zu bezahlen. (Umgebungsarbeiten)

.... und grösster Teil sogenannte Regie-Arbeiten, auch Schneeräumen (praktisch täglich) - sind die Stunden / Arbeitsaufwand zusätzlich verrechnet worden.

Andere aufgeführte Arbeiten betreffen aber genau solche Arbeiten die ja bereits im GU Vertrag aufgeführt wurden.

.."Schneeräumung" - dies gehört doch meiner Meinung nach dazu

Antara
Hallo Antara,

bei der "Eigenkalkulation" wäre es natürlich wichtig, dass diese mit den Daten des GU übereinstimmt. Ansonsten könnte er zu einem anderen Schluss kommen als Ihr!!

Regiearbeiten sollten schon vor Vertragsunterzeichnung ausgeschlossen sein, oder zumindest nur durch Euch vergeben werden dürfen, bzw, der Zustimmung bedürfen. Viele GUs lassen sich hier aber einen Passus im Vertrag offen, dass sie dies für Euch entscheiden dürfen... wenn man solche Klauseln nicht ausschließt, kann sich das nachher bitter rächen!

Also nochmals, schaue den Vertrag genau an, nicht oberflächlich sondern im Detail. Dann wirst Du vermutlich solch eine Klausel finden.

Diese Schneeräumarbeiten sind, sofern man dies nicht explizit so im Vertrag aufgeführt hat (also als "inklusive") in aller Regel nicht enthalten. Und weil das so ist, Du mit Sicherheit dies auch in der Stundenazahl nicht notiert hast (evtl. ja auch nicht wusstest, dass Du dies notieren solltest), der GU die "Freiheit" besitzt dies für Euch selbst entscheiden (damit auch zustimmen) zu können, werden diese Kosten separat und später berechnet.

Evtl. hast Du genau diesen Passus übersehen?

Ansonsten musst Du prüfen, oder prüfen lassen, ob tatsächlich Arbeiten des Baumeisters in der Pauschalsumme enthalten waren und nun nochmals, via Regiearbeiten berechnet wurden. Hier kann Dir keiner eine pauschal gültige Antwort geben. Dies kann man nur durch Kontrolle aller Vertragsdaten überprüfen.

Es geht mit Sicherheit auch anderen Bauherren so wie Dir/Euch, das hängt aber leider mit der Gutgläubigkeit zusammen.... Was man denkt es sei alles enthalten, muss noch lange nicht den Tatsachen entsprechen! Wenn man nicht weiß auf was man als Baulaie achten muss, dann empfiehlt sich eben die Hinzunahme eines Bauberaters, der in Interesse des Bauherren alles durchleuchtet und diese Punkte findet bzw. heraussstreichen lässt.

 
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...Der GU Vertrag schliesst alle Kosten mit ein. Das heisst die Gesamt-Summe für das Schlüsselfertige Haus.

Wir sind uns bewusst, dass Mehrkosten entstanden sind. Diese wurden von uns Kalkuliert und sind wir auch bereit zu bezahlen. (Umgebungsarbeiten)
nein wir haben keine weiteren Verträge - Nachträge oder wie auch immer unterzeichnet. Einzig und allein den GU Vertrag
Hallo Antara,
nur dass ich das richtig verstehe: Ihr hattet Mehrkosten, habt aber dafür nix unterzeichnet..?/emoticons/default_wink.png

Nun haben wir vom GU Rechnungskopien vom Baumeister erhalten, worin er diverse Arbeiten aufführt und grösster Teil sogenannte Regie-Arbeiten, auch Schneeräumen (praktisch täglich) - sind die Stunden / Arbeitsaufwand zusätzlich verrechnet worden. Andere aufgeführte Arbeiten betreffen aber genau solche Arbeiten die ja bereits im GU Vertrag aufgeführt wurden.
Regiearbeiten, welche nicht durch Änderungs-/Ausführungswünsche entstanden sind, sondern zum ursprünglich "schlüsselfertigen Haus"gehören, sind nicht gerechtfertigt. Wie begründet er denn diese Regiearbeiten und für was genau (ausser fürs Schneeräumen)?
Solange kein Rapport von Euch unterschrieben wurde, würde ich unberechtigte Regiearbeiten nicht akzeptieren. Auch haben Euch Rapporte vom Baumeister nicht zu interessieren, Euer Vertragspartner ist alleine der GU. Wenn dieser Unvorhergesehenes nicht einkalkullierte, um den Vertrag zu erfüllen, dann ist das sein Problem.

Steht denn darüber irgendwas in Eurem Vertrag / Baubeschrieb oder sind im Vertrag "anzunehmende" oder "geschätzte" Beträge ersichtlich - also wo der GU nachträglich noch "Spielraum" für eben solche Regiearbeiten hätte?

Grüssle

Arcuos

 
...dann hast Du vor Vertragsabschluss/Baubeginn etwas falsch gemacht /emoticons/default_wink.png
Hallo Pfälzer,
gratuliere zur runden Zahl.../emoticons/default_biggrin.png

Wenn mindflight laufend Änderungswünsche anbringt dann kann das schon vorkommen. Es ist meist nicht möglich vor Baubeginn/Vertragsabschluss schon alles entschieden und die Plättli/Parkett usw. ausgewählt zu haben...

...in ganz seltenen Fällen sucht man alles aus, bevor man den Vertrag macht./emoticons/default_wink.png

Grüssle

Arcuos

 
@arcous,

danke,... also streng Dich etwas an! /emoticons/default_biggrin.png

@mindflihgt

..ja mir war schon klar was Du meinst..../emoticons/default_wink.png aber trotzdem und damit wiederspreche ich auch Arcuos, kann man sehrwohl auch weitreichend alles vor Vertragsabschluss aussuchen und bestimmen! Das geht! Ich praktiziere dies hier in DE ja auch mit meinen Kunden. Da geht der Bau erst los, wenn alles ausgesucht ist und somit die Pauschalpreise aller Gewerke feststehen.

Das unangenehme daran ist ja, dass gerade in CH sich zu den anfallenden Kosten noch die schönen GU-Zuschläge (beim Architekten ja ebenfalls) hinzukommen. Hätte man sich vorher die Mühe gemacht, hätte der Anbieter noch preislich gut dastehen wollen, hätte er dies mit Sicherheit anders, für Euch positiver, kalkulieren müssen....

Aber ihr seid ja alt genug um selbst zu entscheiden. /emoticons/default_rolleyes.gif

 
Hallo Arcous

Nein nichts drin betreffend Regiearbeiten etc. Baumeisterarbeiten gemäss Auftr.-Bestätigung sauber aufgeführt mit den entsprechenden Posititionen und Kosten / Pos.

Bin wie Du auch der Meinung, dass der GU dafür haften muss - wie auch immer, denn die Rapporte die wir nun erhalten haben sind nur vom Baumeister visiert - der Bauherr ist zwar zur Unterschrift erwähnt - jedoch haben wir nie weder Rapport vorab gesehen noch diese unterschrieben.

So, ich danke Dir und auch den anderen für Eure Ratschläge und Hilfe. Werde am Montag das nötige unternehmen und die rechtlichen Schritte - Vorgehen durch einen Profi durchführen lassen.

Nochmals danke, seit cool drauf und clever noch dazu.

 
@Pfälzer

Das hätte ich auch getan, aber (und das ABER ist ein grosses /emoticons/default_smile.png )

Unser Hausteil steht in einer Überbauung mit knapp 90 Wohnungen und 9 Doppeleinfamilienhäusern (ich denke mal das Bauvolumen ist so um die 50 Mio CHF). Die Verträge des GU mit den einzelnen Sub's sind über 2 Jahre alt. Und wir sind zu unserer Haushälfte erst im April 2009 gekommen. Wir hatten Glück und konnten ändern, was wir gerne anders mochten. Aber das kostet halt und selbst wenn es nur planerische Aufwände sind. Aber wichtig ist, dass es Nachträge gibt, die man prüfen kann und die für beide Seiten durch Unterschrift verbindlich sind.

 
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