Endabrechnung

Quattro

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18. Jan. 2007
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Hallo zusammen!

So die Endabrechnung der Mehrkosten ist ins "Haus geflattert".

Gemäss unserem Vertrag bezahlen wir dem GU 13% Honorar auf den Mehrkosten. Allerdings haben wir auch Minderkosten, weil wir z.B. die Küche haben auszahlen lassen und diesen Auftrag anderweitig vergeben haben. Stellt sich folgende Frage:

WAS IST KORREKT?

Mehrkosten

+13%

und erst dann Abzug Minderkosten?

oder:

Mehrkosten

- Minderkosten

=Differenzbetrag und davon 13%?

Fragen über Fragen..../emoticons/default_confused.png

 
Hey Quattro,

Bei uns sind Mehrkosten-Minderkosten=Total und darauf das Architektenhonorar (nur dort, wo es welches gab).

 
Hallo Quattro,

ich denke eine nachvollziehbare Abrechnung sollte sich wie folgt aufbauen:

Gundkosten/Auftrag

+ Mehrkosten

- Minderkosten

+ Honorar 13% aus Differenzbetrag

= Totalkosten / Zahlungsbetrag

Gruß vom Pfälzer

 
danke euch. habe mittlerweile abgeklärt, dass rein rechtlich etwas anderes wie eure varianten gar nicht möglich sind.

unser gu hat's halt wieder mal probiert...nun gut, er rechnet das jetzt nochmal neu.../emoticons/default_cool.png

 
und weiter geht's:

gu (und gleichzeitig bauherrschaft, da wir erst nach eu eigentümer sind) droht uns bei nichtunterschreiben der mehrkostenabrechnung bis ende woche - welche ja falsch ist - übergabetermin platzen zu lassen und behält sich vor, vom ganzen vertrag zurückzutreten./emoticons/default_additional/178.gif

könnte teuer zu stehen kommen......den gu!

fortsetzung folgt...

 
Hallo Quattro,

hat er denn die Abrechnung nochmals überarbeitet und nun immer noch/wieder falsch vorgelegt?

Oder ist ihm bei der Überprüfung eingefallen, dass sie ja doch richtig war?

Da will er Dir wohl die "Daumenschrauben" anlegen (owohl dies doch schon seit dem Mittelalter als sehr unmoralisch gilt..) und so zur Unterschrift drängen? Wenn der Übergabetermin in Kürze sein sollte (weiß nun Deinen Termin nicht mehr genau), wirst Du wohl handeln müssen! Notfalls mit einem Rechtsanwalt.

Hat er dies bei den anderen Eigentümern genauso gemacht? Bei mehreren Wohnungen kann sich so etwas schon für ihn lohnen.

Ich wünsche Dir eine schnelle Lösung.

Gruß vom Pfälzer

 
und weiter geht's:

gu (und gleichzeitig bauherrschaft, da wir erst nach eu eigentümer sind) droht uns bei nichtunterschreiben der mehrkostenabrechnung bis ende woche - welche ja falsch ist - übergabetermin platzen zu lassen und behält sich vor, vom ganzen vertrag zurückzutreten./emoticons/default_additional/178.gif

könnte teuer zu stehen kommen......den gu!

fortsetzung folgt...
Hallo Quattro,
ich würde handschriftlich die falschen Punkte korrigieren (sofern nicht grad alles falsch ist /emoticons/default_biggrin.png). Dies dann unterschreiben und gleich auf eine sofortige Bestätigung seinerseits pochen (mittels Einschreiben).

Damit kann er nichts "platzen" lassen und der Ball liegt wieder bei ihm...

...ev. würde eine Telefonat (sofern Ihr sonst gut mit ihm auskommt) auch Klarheit schaffen - ev. hat er eine allg. Schreiben 'rausgelassen, da er andere "schwierige Fälle" hat.../emoticons/default_wink.png

Grüssle

 
hallo pfälzer

die abrechnung wurde leider wieder falsch vorgelegt. übergabetermin ist ende dezember. ich werde abrechnung

nicht unterschreiben und mal abwarten...

recht haben, leider nicht = recht bekommen...

gruss quattro

 
Hallo Quattro,

ich würde handschriftlich die falschen Punkte korrigieren (sofern nicht grad alles falsch ist /emoticons/default_biggrin.png). Dies dann unterschreiben und gleich auf eine sofortige Bestätigung seinerseits pochen (mittels Einschreiben).

Damit kann er nichts "platzen" lassen und der Ball liegt wieder bei ihm...

...ev. würde eine Telefonat (sofern Ihr sonst gut mit ihm auskommt) auch Klarheit schaffen - ev. hat er eine allg. Schreiben 'rausgelassen, da er andere "schwierige Fälle" hat.../emoticons/default_wink.png

Grüssle
das mit dem handschriftlich ist schon geschehen, folgen davon:

keine!

telefonat ebenfalls geschehen, folgen davon:

keine!

MEINE FOLGEN:

NIE MEHR WUERDE ICH EINEN VERTRAG MIT EINEM GU UNTERSCHREIBEN!

aber mal im ernst: habe jetzt - wohl oder übel - einen sehr guten anwalt gleichzeitig ein guter kollege von mir, informiert. er nimmt die sache mal "an die hand".

 
@ Quattro,

da wir zur Zeit am gleichen Berg stehen, habe ich mich hier in diesem tollen Forum angemeldet.

Wie weit bist du mit deinem Anwalt gekommen?

Die "Projektleiterin" unserer GU versuchts auch mit:

Mehrkosten plus 15%-Horrorar, und das für jeden einzelnen Posten und nicht nach der Gesamtabrechnung.

Muss der wieder mal sagen, was sie in ihrem Job machen muss, bis zum heutigen Zeitpunkt hat sie erst 777 Fehler gemacht:mad:

Gruss Cooper

 
Wie soll denn das gehen?

Also wenns nach all diesen Beiträgen geht, dann wäre das so:

Gundkosten/Auftrag

+ Mehrkosten

- Minderkosten

+ Honorar 13% aus Differenzbetrag

= Totalkosten / Zahlungsbetrag

Also sollten keine Mehrkosten vorhanden sein, oder die Minderkosten höher sein als die Mehrkosten, dann müsste ja laut dieser Berechnung der GU den Honorar in der Abrechnung auch noch an den Bauherren ausbezahlen? mal ein beispiel:

Grundkosten 500'000.-

Mehrkosten 10'000.-

Minderkosten -20'000.-

Honorar (13%) -1'300.- Honorar für den BH??

Bäääääääähhhh wie soll denn das gehen? Witzige Rechnung!

 
Witzige Rechnung ja, aber nicht sooo lustig /emoticons/default_smile.png

Grundkosten 500'000.-

Mehrkosten 10'000.-

13% Horrorar 1'300.- (werden ja nur auf Mehrkosten gerechnet)

Minderkosten -20'000.- (Posten, die nicht in den Mehrkosten drinn sind)

Summe : 491'300.-

Einfache Rechnung /emoticons/default_smile.png

Beispiele sind : ein inbegriffener Car-Port für 20'000.- wird weggelassen (eben -20'000.- und nicht mehr, da sein Horrorar schon enthalten ist), aber eine Katzentüre aus Platin mit Juwelen drann kommt hinzu (+10'000.- und Horrorar von 13%).

Ja, auch uns nerven die 13% sehr, auch wenn nur auch eine Blindabdeckung von 25.- sind !

Grüsse von den Rennmäusen

 
Hallo,

vielen Dank für die raschen Antworten.

Aber was nun? Variante 1 oder 2?

Gibts da nichts gesetzliches?

Im Kaufvertrag steht:

Auf sämtliche Mehrkosten resp. Käuferwünsche werden vom GU 15% GU-Horrorar verrechnet, (plus 7,6%MWST!!!)

Auf was bezieht sich jetzt das "sämtliche"?

Nur auf die Mehrkosten oder auf die Bausumme, mit den Minderkosten (Eigenleistungen) verrechnet?

Gruss Cooper

 
da gibts nur eins... für alle die's noch vor sich haben: GU-Vertrag genauestens durchlesen vor Unterschrift. Und wenn Fragen da sind, dann nicht zögern!

 
Hallo,

vielen Dank für die raschen Antworten.

Aber was nun? Variante 1 oder 2?

Gibts da nichts gesetzliches?

Im Kaufvertrag steht:

Auf sämtliche Mehrkosten resp. Käuferwünsche werden vom GU 15% GU-Horrorar verrechnet, (plus 7,6%MWST!!!)

Auf was bezieht sich jetzt das "sämtliche"?

Nur auf die Mehrkosten oder auf die Bausumme, mit den Minderkosten (Eigenleistungen) verrechnet?

Gruss Cooper
Genau so wie bei unserem Beispiel gerechnet ist es bei uns. In Deinem Fall also :

Mehrkosten 10'000.- (normalerweise exkl. MWSt.)

15% Horrorar 1'500.-

--------------------

Total exkl. 11'500.-

7.6% MWSt 874.- (jaja, auch das Honorar wird besteuert!!)

--------------------

Total inkl. 12'374.-

Grundkosten 500'000.- (nehmen wir mal an inkl. MWSt.)

Minderkosten -20'000.-

----------------------

Total 1 480'000.-

Mehrkosten 12'374.-

----------------------

Summe : 492'374.-

========

Tja, der Arch/GU verdient immer !!

Liebe Grüsse von den Rechner-Mäusen

 
Will mich hier nicht unbeliebt machen... aber ist das nicht überall so? Jeder arbeitet doch für einen bestimmten Verdienst... Bringt man einen Wagen in die Garage, so zahlt man schlussendlich nicht nur das Material, sondern auch die Arbeitszeit/Aufwand... und gar nicht wenig! Mehrwünsche = Mehraufwand... zusätzliche Schriftlichkeiten, Telefonate, Offertenkontrolle, Arbeitszeit der eingesetzten Mitarbeiter... etc. Ist ausserdem im Vertrag ausdrücklich erwähnt was auf einen zukommt... man hat es ja vor dem Unterschreiben gelesen... aus meiner Sicht deshalb gerechtfertigt. Motzt man im Restaurant auch, weil man nicht lediglich den Gastro-Einkaufspreis für Pommes und Schnitzel bezahlt? :)

 
Mehrwünsche = Mehraufwand... zusätzliche Schriftlichkeiten, Telefonate, Offertenkontrolle, Arbeitszeit der eingesetzten Mitarbeiter... etc. Ist ausserdem im Vertrag ausdrücklich erwähnt was auf einen zukommt... man hat es ja vor dem Unterschreiben gelesen... aus meiner Sicht deshalb gerechtfertigt. Motzt man im Restaurant auch, weil man nicht lediglich den Gastro-Einkaufspreis für Pommes und Schnitzel bezahlt? :)
Nicht ganz: Eine teurere Küche bedeutet keinen Mehraufwand --> keine zusätzlichen Kosten gerechtfertigt.

Ebenso bei realisierten Zusatzwünschen, welche der Bauherr selbst an die Hand nimmt (z.B. Einbauschränke usw.).

Dort, wo der Architekt keine Mehrleistung erbringt ist auch kein Mehrhonorar gerechtfertigt. Wenn nun z.B. zusätzlich ein Cheminée eingebaut wird und der Architekt die Zeichnungen anpassen muss sowie die Baukoordination vornimmt, dann ist ein Mehraufwand und somit eine höhere Abgeltung gerechtfertigt.

Es kommt also drauf an. Um dein Gastro-Beispiel zu nehmen: Kauft ein Wirt einen Wein für 10 Franken ein und verkauft ihn mit 200% Aufschlag für 30 Franken, einen zweiten Wein kauft er für 20 Franken ein, so kann er den nie für 60 Franken verkaufen. Der Aufwand bleibt immer derselbe. Daher würde in diesem Beispiel ein Verkaufspreis von 40 Franken dem entsprechen, was (kostenmässig) korrekt wäre.

Martin

 
winner bringt es auf den Punkt! Doch was, wenn der Bauherr mit dem Elektriker die ganze Sache ausmacht und dieser die Offerte ohne Zutun des GU erstellt. Schlussendlich krallt sich der GU auch hier seine %, da es gegenüber der Norm Mehrkosten sind. Im erwähnten Fall musste jedoch nochmals gespitzt und wieder zugemacht werden, was der GU wiederum nicht verrechnete. Somit sind die % für die Arbeiten, welche man nicht gleich so sieht abgegolten.

Egal wie's läuft, am Schluss muss es einfach fair und ehrlich bleiben.

Greetz von den Rennmäusen

 
Also wir zahlen nur dort Honorar, wo auch der GU etwas gemacht hat. (Aber nicht überall */emoticons/default_smile.png*, unser GU hat mit Absicht hie und da etwas ausgelassen)!

Und dies wird direkt auf der detailieren Abrechung dort auch ein-/aufkalkuliert und nicht erst bei der Endabrechnung.

 

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