Enorme Bauverzögerung - Was ratet Ihr uns?

Mirella

Mitglied
06. Jan. 2007
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Hallo an alle

Langsam wissen wir wirklich nicht mehr weiter und hoffen deshalb, dass uns jemand von den vielen Fachleuten hier weiterhelfen kann. Es geht darum, dass unser Bau (Massivbau mit GU) einfach nicht vorwärts geht. Gegenüber dem vertraglich zugesicherten Uebergabetermin sind wir mittlerweile sage und schreibe 5 Monate im Verzug. Unser GU bzw. der Architekt, der für die GU als Bauleiter figuriert, nimmt die ganze Angelegenheit... sagen wir mal... ziemlich sportlich. An Versprechungen und Ausreden mangelt es nicht, wenn wir es denn überhaupt mal schaffen, ihn zu erreichen. Mails werden sogut wie nie beantwortet, telefonisch ist er praktisch unerreichbar und zurückgerufen werden wir meistens auch nicht bzw. ein bis zwei Wochen später.

Die vertragliche Situation ist so, dass eine Bauzeit von 6 Monaten zugesichert wird, ohne wenn und aber. Bei Nichteinhalten ist der GU schadenersatzpflichtig, auch das steht fest. Umso unverständlicher ist es, dass die Bauleitung offenbar nur wenig oder gar kein Interesse hat, das auch Haus endlich fertigzubauen, trotz erheblicher Kostenfolge für den GU.

Bezahlt sind mittlerweile rund 60 % des Festpreises. Grob gesagt fehlen noch der Aussenabrieb, alle Bodenbeläge, Bad, Küche, die Wärmepumpe und die ganzen Aussenarbeiten. Daneben müssen Sanitär und Elektriker je noch 1 - 2 Tage ran um ihre Arbeit zu beenden. Was wir bisher in Erfahrungen bringen konnten, wurden alle Handwerker soweit bezahlt, wenn auch in gewohnt schleppender Manier.

Am schlimmsten ist, dass wir - wie eingangs erwähnt - immer wieder brandschwarz angelogen werden mit verbindlichen Zusagen. Mitte Februar zum Beispiel hiess es, dass Plättli und Wärmepumpe am Montag 19., spätestens Dienstag 20. Januar geliefert und dass gleich mit der Montage begonnen würde. Passiert ist nichts und der Architekt/Bauleiter meinte vorgestern nur lapidar, das sei ja kein Problem, schliesslich sei nun alles am Lager und werde in den nächsten Tagen zur Baustelle geschafft. Wer's glaubt...

Trotz x-maligem Nachfragen und Mahnen haben wir bis heute auch weder einen schriftlichen Zeitplan für die Bauarbeiten noch einen verbindlichen Termin für den Einzug bekommen. Seit September sind wir in einer Ferienwohnung, wo wir aber spätestens im Frühling auch wieder raus müssen. Der ganze Hausrat ist, ebenfalls seit September, eingelagert, was natürlich auch ziemlich Geld kostet. Heute schicke ich erstmal eine 1. Akontoforderung an den GU, weil so langsam aber sicher wird es teuer mit der vollen Doppelbelastung von Baukredit und Wohnung/Möbeldepot.

Was würdet Ihr uns raten? Von bitten bis schimpfen haben wir schon so ziemlich alles ausprobiert, ohne grossen Erfolg. Wir wissen nicht mehr weiter /emoticons/default_additional/159.gif

Mirella /emoticons/default_sad.png

 
Hallo Mirella

Tut mir leid zu hören. Das mit der 1. Akontozahlung finde ich eine gute Idee. Da siehst Du ziemlich schnell, wie sie darauf reagieren und worst-case darauf "vorbereitet" sind. Wenn es dumm kommt, heisst es dann vielleicht "...ja aber im Kleingedruckten steht, dass wenn...". Ich würde noch im Schreiben eine Art Kostenaufstellung / Forderung integrieren, z.B. Kosten ab dem 6. Monat = Lagergebühr, Hotelunterkunft, Zinsen Baukredit etc. Dabei würde ich grosszügig budgetieren. Dein GU/Arch wird dann schon darauf reagieren. Schreibe noch, dass Du davon ausgehst, dass sie mit dieser ersten Forderungsübersicht einverstanden sind, wenn sie nicht innert 2 Wochen (Stichtag) darauf reagieren (o.ä.).

Serge

Gruss,

Serge

 
Hoi Mirella

leider geht aus deinem Beitrag nicht hervor, ob du jeweils eingeschriebene Briefe gesendet hast. Nur diese sind wirklich relevant... Als schriftlich und eingeschrieben klare Forderungen stellen. Diese halten dann auch dicht, wenn du eine Kopie vom unterschriebenen Original machst und die Postquittungen ablegst (damit kann auch viel später der Empfang nachgewiesen werden).

Auch ein eingeschriebener Brief an den GU Hauptsitz wirkt Wunder, das war bei einem Handwerker von uns auch so... Kaum war der eingeschriebene Brief am Hauptsitz angekommen war er wie ein verwandelter Handschuh /emoticons/default_smile.png :) /emoticons/default_smile.png

Ich empfehle dir auch, bestimmt und in klaren Worten zu schreiben, aber den Bogen nicht zu überspannen, sonnst kommt die Eskalation auf die emotionale Ebene und das bringt nichts.

Gruss Lupo

 
Hallo Mirella

Beinahe hätte ich geschrieben ich kenne die Firma, obwohl Du sie seriöser Weise mit keinem Ton erwähnst.

Eine Aussage, mit der Du etwas anfangen kannst, ist nur möglich, wenn einen Blick in den Generalunternehmervertrag werfen könnte.

Dann kann ich Dir ein mögliches Vorgehen aufzeigen.

Am besten per Mail an o.helbling@hbq.ch, meine Adresse oder Fax Nummer findest Du auf meiner Webseite.

Beste Grüsse

 
Vielen Dank erstmal für Eure Hilfe. Diese Woche war wieder keiner da. Es ist wirklich zum Verzweifeln.

Mirella /emoticons/default_sad.png

 
Hallo Mirella

Tut mir leid, solche Sachen zu lesen! Das darf ja nicht wahr sein. Doch ich denke, dass es für Euch sehr wichtig ist, dass der Einzugstermin duch den GU garantiert wird und er die Kosten tragen muss.

Ich würde nun wirklich mit harten Bandagen gegen ihn vorgehen. Sämtliche Kosten, die bisher für Euch durch die Verzögerung (Stichdatum: Tag der vorgesehenen Übergabe im Vertrag) angefallen sind, würde ich ihm per eingeschriebenem Brief in Rechnung stellen. Aber wirklich alles!!! Auch die Doppelbelastung die wegen der Verzögerung anfällt!!! Bei Nichtbezahlung eine Mahnung schicken und dann die Betreibung einleiten. Wenn nötig mit rechtlichem Beistand. Es wirkt schon ganz anders, wenn ein Anwalt die Sache in die Hand nimmt.... Bitten würde ich schon gar nicht mehr, schimpfen bringt nichts- nun muss es dem GU auf rechtlichem Weg klar gemacht werden.

Man darf auf dem Bau einfach nicht zu nachsichtig und zu lieb sein. Einmal freundlich, einmal mit Nachdruck freundlich und dann muss man eine andere Sprache mit dennen sprechen. Nur so wirkt es - vielleicht. Der Kunde ist immer noch König und erst recht, wenn der GU so offensichtlich gegen denVertrag verstösst!!!!

Ich drücke Euch ganz fest die Daumen!

Alles Liebe vom Bäröschli

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
>Die vertragliche Situation ist so, dass eine Bauzeit von 6 Monaten zugesichert wird, ohne wenn und aber. Bei Nichteinhalten ist der GU schadenersatzpflichtig, auch das steht fest.

Steht das wirklich fest? Wird ein Termin genannt, der als Baubeginn oder als Fertigungstermin aufzufassen ist? Sind in den AGBs des GU, die in irgend einer Klausel Bestandteil des Vertrags sind, Haftung für Bauverzögerungen wegbedungen?

Wenn im Vertrag nichts steht, gilt das OR bezüglich Werkvertrag. Danach ist der Auftragnehmer schadenersatzpflichtig. Ihr habt den Schaden aber zu beweisen, und habt Schadenminderungspflicht. Du kannst also nicht auf Kosten des GU ins Palace wohnen gehen.

Aufstellung der Kosten, die Euch entstanden sind, wegen Verschleppung des Baus, mit Begründung, Hinweis, dass ihr diese mit den üblichen 5% Jahreszins einfordern werdet, eingeschrieben an den GU. Diese Forderung könnt Ihr mit der Restforderung des GU verrechnen, also aufpassen, dass Ihr nicht zuviel bezahlt (Reserve für allfällige Mängel berücksichtigen, das beschleunigt erfahrungsgemäss die Behebung ein wenig ...). Wenn Verrechnung von Forderungen in den AGBs auch wegbedungen ist, ab zum Anwalt für Baufragen (wird leider von der üblichen Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt, die wissen warum ...)

 

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