Entrümpeln und Reinigung beim Hausverkauf

schannett

Mitglied
10. Dez. 2011
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Hallo zusammen.

Bin soeben Neumitglied geworden und grüsse Euch alle!

Auf langer Suche nach Antwort im Internet bin ich eben auf dieser Seite gelandet und dachte mir, vielleicht weiss ja hier jemand, wie das nun ganz genau geregelt ist. Vor einigen Monaten habe ich mein Haus verkaufen können. Ein renoviertes Bauernhaus mit viel viel Platz, wo sich Gerümpel und Co. ansammeln. Ich habe sehr viel Zeit und Kosten investiert, um möglichst alles zu Entsorgen und sauber zu hinterlassen. Einiges (wie z.B. ein Schrank und eine grosse Tischplatte mit Chromstahlfüssen) habe ich aber bewusst da gelassen, auch, weil ich dachte, die Nachfolger könnten dies gebrauchen. Gereinigt (nicht ganz so gründlich) hatte ich das Haus ca. 5 Monate vor der Übergabe (dazwischen stand es leer). Im Kaufvertrag ist bezüglich Reinigung und Entrümpeln nichts erwähnt und somit habe ich auch nichts mehr unternommen.

Langer Rede kurzer Sinn: die neue Eigentümerin möchte nun von mir noch Geld, um die restlichen Sachen zu entsorgen. Ich bin aber der Meinung, ein Haus/Wohnung etc. kauft man, wie gesehen. Ich hätte gar nichts machen müssen - d.h. nicht mal die Möbel etc. hätte ich mitnehmen müssen. Weiss jemand, wie das rechtlich genau geregelt ist? Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit der neuen Eigentümerin möchte ich wirklich keinen Streit, aber ich möchte ihr doch klar sagen können, wie die rechtliche Seite aussieht.

Jetzt schon lieben Dank für allfällige Antworten! Allen eine schöne und fröhliche Vorweihnachtszeit und liebe Grüsse von schannett /emoticons/default_ohmy.png

 
Hallo. Meiner Ansicht nach, muss das Haus komplett geräumt, jedoch nur "besenrein" gereinigt sein. Komplett geräumt heisst, dass alles was mobil ist, weg sein muss. Was nicht mobil, bzw. was mit dem Haus verbunden ist (Waschmaschine, Kochherd....) gehört zum Haus. Wie gesehen so übernommen bezieht sich auf das Haus an sich, jedoch kann der Käufer ohne anders lautende gegenseitige Vereinbarung davon ausgehen, dass sämtliche Möbel und Gerümpel entfernt werden.

Sollte ein Käufer Mobiliar übernehmen, müsste dies meiner Ansicht nach im Kaufvertrag geregelt sein, bzw. der Käufer müsste die Sachen auch wollen.

Betrachte es mal von deiner Seite, wenn du Käufer wärst: Würdest du gerne noch den "Müll" des Voreigentümers auf deine Kosten entsorgen wollen?

Gruss Griff

 
Hallo Griff,

in Deutschland sähe die Sache wieder ganz anders aus, dort gehört eine Waschmaschine nämlich nicht zum Haus (es sei denn, sie wird von mehreren Parteien genutzt) und die Küche oft auch nicht (kann aber nach Absprache auch drin gelassen werden). Dass hier in der Schweiz Waschmaschinen automatisch zu einem Haus dazu gehören, finde ich komisch und ich fände es wahrscheinlich auch nicht toll, die olle Waschmaschine vom Vorbesitzer übernehmen zu müssen bzw. für deren Entsorgung aufzukommen...

Ich denke, das mit dem Schrank und dem Tisch hättest Du, Schanett, vorher mit der neuen Eigentümerin besprechen müssen, ob sie die Sachen haben möchte oder nicht.

Geputzt wird das Haus beim Einzug ja sowieso nochmal und da fände ich besenrein ok.

Wie es rechtlich jedoch genau aussieht, weiss ich nicht.

Gruss, Barney

 
Salü Griff

Danke für Dein rasches Feedback. Mir ist schon klar, dass ich mir das im umgekehrten Fall auch wünschen würde. Dazu muss ich aber anfügen, dass ich der neuen Eigentümerin diverse Lampen und in einem Hobbyraum viele Wandgestelle dort gelassen habe. Diese Sachen will sie nicht entsorgen - die scheinen ihr zu gefallen. Aber den Schrank und die Tischplatte möchte sie nun nicht und für die Entsorgung soll ich jetzt bezahlen. Es geht mir einfach darum, wie die rechtliche Situation aussieht. Wie man dies dann "moralisch" bewertet, ist eine andere Sache.

Weisst Du denn ganz genau, dass vom Gesetz her das Haus entrümpelt sein muss und die Möbel weg sein müssen? Was ich dazu noch zu sagen habe, tut zwar nichts zur Sache, aber als ich das Haus angetreten habe, musste ich auch diverses Mobiliar und defekte Gartengeräte u.s.w. entsorgen. Mir wurde damals eben auch gesagt, wenn nicht explizit im Kaufvertrag geregelt, dann muss ich das "hinnehmen". Nur weiss ich bis heute nicht, ob das im Gesetz so verankert ist.

Nochmals Danke für Deine Antwort und Grüsse

Schannett

 
Hallo Barney

Auch Dir Danke für den Input. Das mit der Waschmaschine ist wirklich ein Denkanstoss. Aber die habe ich dort gelassen - das Gerät ist auch relativ neu gewesen.

Schrank und Tisch - klar hätte ich das vorher absprechen sollen, nun ist es aber zu spät dafür. Deshalb bin ich ja jetzt in dieser Zwicklage. Mehr dazu kannst du vielleicht noch meiner Antwort an Griff entnehmen.

Schönen Sonntag und Grüsse von Schannett

 
@ Barney: Es ist klar, dass in Deutschland andere Regeln herrschen. Da schannett in Wil SG wohnt, bin ich bewusst nicht darauf eingegangen. Wir sind heute schon so weit, dass im Kaufvertrag vermerkt wird, dass WM/TU zum Haus gehören, weil gerade Deutsche Käufer sich dessen selten bewusst sind. Ich gehe davon aus, dass eine demontierte WM/TU für den Verkäufer rechtliche Konsequenzen haben könnte.

@ schannett

Kurz zu den rechtlichen Grundlagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

ZGB 805 beschreibt im Grundpfandrecht "...Grundstück mit Einschluss aller Bestandteile und aller Zugehör"

ZGB 644 Abs 2 beschreibt Zugehör als "... die beweglichen Sachen, die nach der am Orte der Hauptsache dauernd für deren Bewirtschaftung, Benutzung oder Verwahrung bestimmt und durch Verbindung, Anpasssung oder auf andere Weise in dei Beziehung zur Hauptsache gebracht sind, in der sie ihr zu dienen haben."

ZGB 645 Ausschluss: "Zugehör sind niemals solche Sachen, die dem Besitzer der Hauptsache nur zum vorübergehenden Gebrauche oder zum Verbrauche dienen, oder die zu der Eigenart der Hauptsache in keiner Beziehung stehen,....."

Nicht unter Zugehör geht m.W. somit sämtliches Mobiliar wie du es beschreibst.

Ansonsten solltest du allenfalls dich beim Grundbuch oder beim HEV erkundigen, die können es sicher noch besser und ausführlicher erklären.

Gruss Griff

 
Wow - vielen herzlichen Dank für diese Artikel! Nun weiss ich mal, wo ich ansetzen muss. Der Tipp mit dem HEV ist ebenfalls sehr hilfreich.

Danke Danke!

Liebe Grüsse und guten Zeiten schannett

 
Der Fall ist wirklich klar: Du musst das Zeugs räumen oder dafür bezahlen..... Da lassen darfst du das, was du mit den Käufern abgemacht hast (ich nehme an schriftlich). Ansonsten ist besenreine Übergabe nötig.

 
Lieber Schannett,

Mich erstaunt immer wieder, um welche Kleinigkeiten man sich den Kopf zerbrechen kann. Und ich meine damit nicht nur Dich, sondern auch den Käufer, der sich über einen Tisch und einen Schrank aufregt!

Also, die rechtliche Lage wurde ja schon erklärt. Ich persönlich würde folgendes Vorschlagen:

1. Entweder ist die Forderung fürs Entsorgen gering (max. CHF 200.-), dann würd ich einfach zahlen. Immerhin hast Du ja ein ganzes Haus verkauft, und ansonsten keine Probleme mit dem Käufer gehabt? Dann würde ich mich glücklich schätzen, dass das ganze Geschäft mit sowenig "Nebenaufwand" abgewickelt wurde und den Betrag zahlen.

2. Falls die Forderung aus Deiner Sicht zu hoch ist, und mit den echten Entsorgungskosten nichts zu tun hat, verstehe ich Deinen Aerger damit. Dann würde ich dem Käufer anbieten, dass Du die Sachen abholst und Dich um die Entsorgung kümmerst. Schreib ihm einfach, dass Du dazu einen Lieferwagen mieten müsstest. Damit sich die Fahrt für Dich lohne, und gleichzeitig alles erledigt werden könne, würdest Du in derselben Fahrt auch die Gestelle und Lampen noch abholen! Eventuell ist nachher Ruhe!

Gruss

Urs

 
Der Fall ist wirklich klar: Du musst das Zeugs räumen oder dafür bezahlen..... Da lassen darfst du das, was du mit den Käufern abgemacht hast (ich nehme an schriftlich). Ansonsten ist besenreine Übergabe nötig.
Oh ja punkto Hausräumen kann ich auch mitreden. Der Ex hat sich aus dem Staub gemacht und ich musste dann seinen Kram entsorgen. Tonnen von Ordnern und Papiere, Kleider, Möbel sogar den Kompost. Für das erhielt ich weder Dank, noch Rückerstattung der Entsorgungsgebühren, als er Haus verkauft hat!

 
In meinem Haus war nach dem Kauf auch noch ein Rasenmäher, ein Stewi, Schaufeln und weiteres Gartenwerkzeug.

Auch waren in der einen Wohnung noch fast alle Lampen und Vorhänge vorhanden.

Da du davon ausgehst dass die Sachen noch brauchbar sind, also in gutem Zustand, frag doch einfach mal die Brockenstube ob sie das Zeugs gratis abholen.

Wo es keine Kosten gibt, gibt es auch nichts zu bezahlen.

 
Hallo Riven

Das war übrigens vor drei Jahren. Damals musste ich das Haus verlassen. Ich muss dich entäuschen, die Brockenstube nimmt nicht anstaltslos alles. Die alten Büro Bundesmöbel habe ich selbst zur Verbrennung gebracht, damit die Kosten gering bleiben. Seine Ordner aus Plastik konnte ich nirgens gratis entsorgen. Auch heikle Papiere wie Bankdaten und Lohnabrechnungen musste ich einen Müllsack tun.Okay, hätte mir auch egal sein können, was mit seinen Daten passiert! Also glaube mir, ich hatte unvermeidbare Kosten. Was normal ist in der Schweiz.

Mein Ex ist mit einem Koffer ausgezogen, aber ich musste Keller, Garage,Estrich, Veloraum entrümpeln und entsorgen.

 
Ja, hast recht. Hab gar nicht auf's Datum der OP geachtet /emoticons/default_smile.png

Dass die nicht jeden Ramsch / Abfall nehmen ist auch klar. Nur was "wiederverkäuflich" ist. (Zitat on brocki.ch)

Bei uns im Quartier stehen auch öfters mal Möbel am Strassenrand mit dem Zettel: "Gratis zum Mitnehmen". Die sind auch alle ganz schnell weg.

 

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