Hallo zusammen.
Bin soeben Neumitglied geworden und grüsse Euch alle!
Auf langer Suche nach Antwort im Internet bin ich eben auf dieser Seite gelandet und dachte mir, vielleicht weiss ja hier jemand, wie das nun ganz genau geregelt ist. Vor einigen Monaten habe ich mein Haus verkaufen können. Ein renoviertes Bauernhaus mit viel viel Platz, wo sich Gerümpel und Co. ansammeln. Ich habe sehr viel Zeit und Kosten investiert, um möglichst alles zu Entsorgen und sauber zu hinterlassen. Einiges (wie z.B. ein Schrank und eine grosse Tischplatte mit Chromstahlfüssen) habe ich aber bewusst da gelassen, auch, weil ich dachte, die Nachfolger könnten dies gebrauchen. Gereinigt (nicht ganz so gründlich) hatte ich das Haus ca. 5 Monate vor der Übergabe (dazwischen stand es leer). Im Kaufvertrag ist bezüglich Reinigung und Entrümpeln nichts erwähnt und somit habe ich auch nichts mehr unternommen.
Langer Rede kurzer Sinn: die neue Eigentümerin möchte nun von mir noch Geld, um die restlichen Sachen zu entsorgen. Ich bin aber der Meinung, ein Haus/Wohnung etc. kauft man, wie gesehen. Ich hätte gar nichts machen müssen - d.h. nicht mal die Möbel etc. hätte ich mitnehmen müssen. Weiss jemand, wie das rechtlich genau geregelt ist? Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit der neuen Eigentümerin möchte ich wirklich keinen Streit, aber ich möchte ihr doch klar sagen können, wie die rechtliche Seite aussieht.
Jetzt schon lieben Dank für allfällige Antworten! Allen eine schöne und fröhliche Vorweihnachtszeit und liebe Grüsse von schannett /emoticons/default_ohmy.png
Bin soeben Neumitglied geworden und grüsse Euch alle!
Auf langer Suche nach Antwort im Internet bin ich eben auf dieser Seite gelandet und dachte mir, vielleicht weiss ja hier jemand, wie das nun ganz genau geregelt ist. Vor einigen Monaten habe ich mein Haus verkaufen können. Ein renoviertes Bauernhaus mit viel viel Platz, wo sich Gerümpel und Co. ansammeln. Ich habe sehr viel Zeit und Kosten investiert, um möglichst alles zu Entsorgen und sauber zu hinterlassen. Einiges (wie z.B. ein Schrank und eine grosse Tischplatte mit Chromstahlfüssen) habe ich aber bewusst da gelassen, auch, weil ich dachte, die Nachfolger könnten dies gebrauchen. Gereinigt (nicht ganz so gründlich) hatte ich das Haus ca. 5 Monate vor der Übergabe (dazwischen stand es leer). Im Kaufvertrag ist bezüglich Reinigung und Entrümpeln nichts erwähnt und somit habe ich auch nichts mehr unternommen.
Langer Rede kurzer Sinn: die neue Eigentümerin möchte nun von mir noch Geld, um die restlichen Sachen zu entsorgen. Ich bin aber der Meinung, ein Haus/Wohnung etc. kauft man, wie gesehen. Ich hätte gar nichts machen müssen - d.h. nicht mal die Möbel etc. hätte ich mitnehmen müssen. Weiss jemand, wie das rechtlich genau geregelt ist? Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit der neuen Eigentümerin möchte ich wirklich keinen Streit, aber ich möchte ihr doch klar sagen können, wie die rechtliche Seite aussieht.
Jetzt schon lieben Dank für allfällige Antworten! Allen eine schöne und fröhliche Vorweihnachtszeit und liebe Grüsse von schannett /emoticons/default_ohmy.png