:68:Hallo zäme
Unser jetziger Vermieter (und Zimmermann) durfte für unseren Hausbau auch die Offerte einreichen für Arbeiten am geplanten Haus. Nun hat ein anderer Handwerker den Auftrag erhalten und unser Vermieter ist ganz aus dem Häuschen. Er hätte uns am liebsten die Kündigung für die gemietete Wohnung gegeben (denke nicht, dass er damit durchkommen würde, da wir ja per November ca. eh ausziehen würden - haben aber noch nicht gekündigt). Anyway, nun will er zu seinem verpassten Geld aus dem nicht erhaltenen Auftrag für Zimmermannarbeiten kommen. Wir haben doch tatsächlich von ihm eine Rechnung (mit 3 Nullen in der Zahl!!!) erhalten mit der Begründung: " Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Arbeitsabsage erlauben wir uns, unser Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen". Hier behauptet er, Detailskizzen, statische Berechnungen und Submissionsbeschriebe erstellt zu haben, obschon dies alles das Architekturbüro gemacht hat und er wohl nur noch Details oder Infos geliefert hat. Abmachung zwischen Arch.Büro und Handwerker für eine Entschädigung bei Nichterhaltung des Auftrages wurden keine getroffen. Dass dies z.B. bei Küchenbauern (jene, welche die grosse Vorarbeit haben) üblich ist, ist uns bewusst. Doch wie kommen wir zu unserem Recht? Es steht nirgends etwas schriftliches. Architekt rät uns, die Rg nicht zu bezahlen. Doch wie gehts dann weiter?
Ich bin schon vor dem Spatenstich genervt, das wird hoffentlich nur noch besser.
Ich danke schon jetzt für jegliche Hinweise, rechtliche Tipps etc....
Merci Merci
Hilfe:68:
Unser jetziger Vermieter (und Zimmermann) durfte für unseren Hausbau auch die Offerte einreichen für Arbeiten am geplanten Haus. Nun hat ein anderer Handwerker den Auftrag erhalten und unser Vermieter ist ganz aus dem Häuschen. Er hätte uns am liebsten die Kündigung für die gemietete Wohnung gegeben (denke nicht, dass er damit durchkommen würde, da wir ja per November ca. eh ausziehen würden - haben aber noch nicht gekündigt). Anyway, nun will er zu seinem verpassten Geld aus dem nicht erhaltenen Auftrag für Zimmermannarbeiten kommen. Wir haben doch tatsächlich von ihm eine Rechnung (mit 3 Nullen in der Zahl!!!) erhalten mit der Begründung: " Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Arbeitsabsage erlauben wir uns, unser Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen". Hier behauptet er, Detailskizzen, statische Berechnungen und Submissionsbeschriebe erstellt zu haben, obschon dies alles das Architekturbüro gemacht hat und er wohl nur noch Details oder Infos geliefert hat. Abmachung zwischen Arch.Büro und Handwerker für eine Entschädigung bei Nichterhaltung des Auftrages wurden keine getroffen. Dass dies z.B. bei Küchenbauern (jene, welche die grosse Vorarbeit haben) üblich ist, ist uns bewusst. Doch wie kommen wir zu unserem Recht? Es steht nirgends etwas schriftliches. Architekt rät uns, die Rg nicht zu bezahlen. Doch wie gehts dann weiter?
Ich bin schon vor dem Spatenstich genervt, das wird hoffentlich nur noch besser.
Ich danke schon jetzt für jegliche Hinweise, rechtliche Tipps etc....
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