Entschädigung für eingereichte Submission? Zulässig?

tequilla

Mitglied
10. Feb. 2008
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:68:Hallo zäme

Unser jetziger Vermieter (und Zimmermann) durfte für unseren Hausbau auch die Offerte einreichen für Arbeiten am geplanten Haus. Nun hat ein anderer Handwerker den Auftrag erhalten und unser Vermieter ist ganz aus dem Häuschen. Er hätte uns am liebsten die Kündigung für die gemietete Wohnung gegeben (denke nicht, dass er damit durchkommen würde, da wir ja per November ca. eh ausziehen würden - haben aber noch nicht gekündigt). Anyway, nun will er zu seinem verpassten Geld aus dem nicht erhaltenen Auftrag für Zimmermannarbeiten kommen. Wir haben doch tatsächlich von ihm eine Rechnung (mit 3 Nullen in der Zahl!!!) erhalten mit der Begründung: " Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Arbeitsabsage erlauben wir uns, unser Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen". Hier behauptet er, Detailskizzen, statische Berechnungen und Submissionsbeschriebe erstellt zu haben, obschon dies alles das Architekturbüro gemacht hat und er wohl nur noch Details oder Infos geliefert hat. Abmachung zwischen Arch.Büro und Handwerker für eine Entschädigung bei Nichterhaltung des Auftrages wurden keine getroffen. Dass dies z.B. bei Küchenbauern (jene, welche die grosse Vorarbeit haben) üblich ist, ist uns bewusst. Doch wie kommen wir zu unserem Recht? Es steht nirgends etwas schriftliches. Architekt rät uns, die Rg nicht zu bezahlen. Doch wie gehts dann weiter?

Ich bin schon vor dem Spatenstich genervt, das wird hoffentlich nur noch besser.

Ich danke schon jetzt für jegliche Hinweise, rechtliche Tipps etc....

Merci Merci

Hilfe:68:

 
Es ist auch nicht üblich, dass ein Unternehmen bei Nichterhalten des Auftrages dem Auftraggeber das Angebot in Rechnung stellt. Hier in Deinem Fall wird es sich wohl um einen Choleriker handeln, der jetzt aus Trotz täubelet und wilde Zahlen in der Gegend verschickt.

Haltet Euch an die Ratschläge Eures Architekten - wurde nichts bezüglich Bezahlung des Angebotes schriftlich und vorgängig vereinbart, habt Ihr auch nichts zu bezahlen.

/emoticons/default_smile.png bud

 
:68:Hallo zäme

Unser jetziger Vermieter (und Zimmermann) durfte für unseren Hausbau auch die Offerte einreichen für Arbeiten am geplanten Haus. Nun hat ein anderer Handwerker den Auftrag erhalten und unser Vermieter ist ganz aus dem Häuschen. Er hätte uns am liebsten die Kündigung für die gemietete Wohnung gegeben (denke nicht, dass er damit durchkommen würde, da wir ja per November ca. eh ausziehen würden - haben aber noch nicht gekündigt). Anyway, nun will er zu seinem verpassten Geld aus dem nicht erhaltenen Auftrag für Zimmermannarbeiten kommen. Wir haben doch tatsächlich von ihm eine Rechnung (mit 3 Nullen in der Zahl!!!) erhalten mit der Begründung: " Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Arbeitsabsage erlauben wir uns, unser Arbeitsaufwand in Rechnung zu stellen". Hier behauptet er, Detailskizzen, statische Berechnungen und Submissionsbeschriebe erstellt zu haben, obschon dies alles das Architekturbüro gemacht hat und er wohl nur noch Details oder Infos geliefert hat. Abmachung zwischen Arch.Büro und Handwerker für eine Entschädigung bei Nichterhaltung des Auftrages wurden keine getroffen. Dass dies z.B. bei Küchenbauern (jene, welche die grosse Vorarbeit haben) üblich ist, ist uns bewusst. Doch wie kommen wir zu unserem Recht? Es steht nirgends etwas schriftliches. Architekt rät uns, die Rg nicht zu bezahlen. Doch wie gehts dann weiter?

Ich bin schon vor dem Spatenstich genervt, das wird hoffentlich nur noch besser.

Ich danke schon jetzt für jegliche Hinweise, rechtliche Tipps etc....

Merci Merci

Hilfe:68:
Der ist lediglich verärgert. Zudem hat da eine nichts mit dem anderen zu tun.

Ja,ja,die "lieben Emotionen"

 
Hallo

Die Sachlage ist doch eigentlich klar - Ihr batet ihn um eine Offerte bzw. er bat Euch diese an. Nach Erhalt habt Ihr die Offerten geprüft und nun den Auftrag andersweitig vergeben.

Habt Ihr ihm dies auch klar kommuniziert ? Schriftlich ?

Ihr braucht keine Angst zu haben - er kann Euch zwar die Wohnung jederzeit auf die im Mietvertrag angegebenen Kündigungstermine künden solange er die Fristen einhält. Aber als Mieter seid Ihr am längeren Hebel solange Ihr die Miete immer bezahlt etc. Ihr könnt Fristerstreckung verlangen über die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten.

 
Hallo zäme

Merci für die guten Zusprüche. Choleriker stimmt wohl, schade jedenfalls. Wir sehen das eigentlich auch so und eure Aussagen bestätigen mir dies auch. Ist einfach ärgerlich, sich nebst all dem "Hausbau-Aufwand" noch mit solchen Sachen rum zu plagen. Zudem leben wir in einem Dorf, wo man sich halt dauernd sieht und begegnet.

Danke danke. Hoffe, die Sache wir ruhen.

Schönes We allen

tequilla

 
Hall tequilla

Gerade auf dem Dorf ist man nicht unbedingt so frei Aufträge noch Belieben zu vergeben. Es herrscht eine Rangordnung und der Auftrag "muss" an den Handwerksbetrieb gegeben werden der "an der Reihe" ist. Ansonsten macht man sich in der Gemeinschaft unbeliebt.

 
@booker

Örtliche Unternehmer sind sicher bei Möglichkeit bevorzugt zu behandeln, sofern Preis, Qualität und Kommunikation stimmen, aber die Ausdrücke "muss", "an der Reihe", "Rangordnung" und "unbeliebt" gehören eindeutig nicht in den Jargon der ökonomisch orientierten Bauherren.

Allein schon deshalb nicht, weil es eben einige Unternehmer gibt, die Deine "Perspektive" teilen und so eine solche Situation ausnützen wollen - und klappt es nicht, dann wird gewütet. Einem solchen Unternehmer würde ich den Auftrag nicht mal dann geben, wenn er mit mir im selben Haus ansässig wäre, denn das, was dieser Unternehmer anwendet, ist Druck, den ein Bauherr nie und nimmer zu akzeptieren hat.

/emoticons/default_smile.png bud

 
Danke budweiser:)

Die bevorzugte Behandlung hatten wir ja auch im Sinn. Preis stimmte auch. Was Qualität anbelangt: das kann ich nicht beurteilen. Kommunikation? Würde sagen "abstrakt".

Zuerst war ich der Meinung, dass die Wahl durch meine besseren Hälfte (auf Empfehlung des Architekten), diesem Handwerker den Auftrag nicht zu geben (grad wegen der "Nachbarschaft") nicht gut überlegt worden war. Doch jetzt, nach dieser Trotzreaktion, bin auch ich überzeugt, dass es eine doch nicht all zu schlechte Entscheidung war. Den jetzigen Handwerker kenne ich seit meiner Kindheit.

Trotzdem ein während der Bauzeit überflüssiges "Burdeli", was man unnötigerweise rumschleppen muss.

tequilla

 
Salü Tequilla,

lasst Euch durch diesen Vorfall weder negativ beeinflussen noch den Spass am Bauen vermiesen.

Wie ich schon ein paar mal geschrieben habe, ist der Bauherr im Verlauf des Projektablaufs einem zusätzlichen und immensen Druck ausgesetzt, er bewegt sich ja in "fremden Gewässern", und wir Hochbauer haben ja schließlich dafür zu sorgen, dass für den Bauherrn / die Bauherrin das Bauvorhaben nicht zu einem Trauma wird.

Ein Unternehmer, der Bauherren unter Druck setzt und sich somit als unseriös erweist, hat den Bauplatz gar nicht zu betreten.

Falls er weitere Kapriolen veranlassen wird, wisst Ihr ja, wo Ihr Euch hinwenden könnt.

Tschüssli, bud /emoticons/default_smile.png

 
Sälü bud

Danke für deine aufmunternden Worte. Stärkt das Gewissen.

Haben uns abgelenkt und wieder einen weiteren Schritt erledigt, denn wir haben uns heute mit den Bodenplatten beschäftigt. Definitive Wahl getroffen, inkl. Badezimmer. Etwas mehr zum "abhööggle" und :63:ich freue mich nun wieder mehr auf den Baubeginn und die Entstehung unserer eigenen 4 Wände.

Merci gäu

Ciao

 
/emoticons/default_cool.png

Nun ist es soweit. Unser Vermieter hat es doch fertig gebracht und gegen den Willen der Liegenschaftverwaltung Kündigung eingereicht. Wir müssten also Ende August raus... obschon unser Haus - ganz eng gerechnet - erst ab Mitte/Ende November fertig sein wird.

Ohne Angabe eines Grundes. "äs isch äso, fertig!" würde Massimo Rocchi jetzt sagen. Diese Handlung bestärkt mich im Entscheid, ihm die Arbeiten für unser Haus nicht gegeben zu haben. Wenn der Vermieter so mit den Leuten umgeht, wie sieht's denn aus, wenn es auf der Baustelle Probleme oder Zwischenfälle geben würde?

Jedenfalls wird er keine Chance haben, uns auf Ende August raus zu haben. War noch nie so froh, dass der Herbst naht. Endlich umziehen /emoticons/default_additional/72.gif und in den eigenen 4 Wänden wohnen.

Sonnige Grüsse, don't worry, be happy:115:

tequilla

 

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