Im Zuge eines Wasserbauprojektes will die Bauführung auf unserem Grundstück einen Kran aufstellen. Dieser soll ca. 8 Meter von unserem Haus entfernt zu stehen kommen. Ich denke wir haben Anspruch auf eine anangemessene Entschädigung. Bloss wieviel kann man dafür verlangen? Kann mir jemand mitteilen, mit welchen Ansätzen gerechnet werden kann?
Besten Dank für Eure Antworten, pfit
Besten Dank für Eure Antworten, pfit