Entschädigung für Kran auf Grundstück

pfit

Mitglied
28. Mai 2009
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Im Zuge eines Wasserbauprojektes will die Bauführung auf unserem Grundstück einen Kran aufstellen. Dieser soll ca. 8 Meter von unserem Haus entfernt zu stehen kommen. Ich denke wir haben Anspruch auf eine anangemessene Entschädigung. Bloss wieviel kann man dafür verlangen? Kann mir jemand mitteilen, mit welchen Ansätzen gerechnet werden kann?

Besten Dank für Eure Antworten, pfit

 
welche Unannehmlichkeiten oder gar Kosten entstehen dann Dir dadurch? Sowas würde vielleicht entschädigt werden, aber ein Geschäft daraus machen (zumindest für mich tönt Deine Frage etwas danach) kannst Du wohl nicht.

Such das Gespräch mit der Bauführung und sprich Dein Anliegen bzw. Deine Sorgen an, dann kann man sicherlich eine Lösung finden.

Ich sehe es halt etwas aus einer anderen Perspektive. Wir haben letztes Jahr auch noch gebaut und mussten einen Kran stellen. Der stand auch auf unserem Land. Aber zusätzlich mussten wir Strom haben vom Verteilerkasten, welchem auf dem Land unseres Nachbars stand - dieser weigerte sich, dass wir das Stromkabel über sein Land legten und mussten eine abenteuerliche und vor allem ziemlich teure andere Lösung suchen.

Kannst Du Dir vorstellen was passiert, falls er Mal einen Gefallen von uns verlangt?

 
Normalerweise werden Insatallationsplätze nur minim entschädigt (ca. fr. 100, je nach Umfang und Beeinträchtigung).

Bei der allfälligen Wiederinstandstellung ist es was anderes.

Gruss

Feminato

 

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