entschädigung landentzug

wipsi

Mitglied
26. Sep. 2011
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Hallo

Kann mir irgendwer genaueres sagen, wie hoch die Entschädigung ist, bei Landenzug durch den Kanton/Gemeinde?

Bei uns wird die Kantonsstrasse welche ca 25 m an meinem Grundstück entlangverläuft saniert und mit einem Gehweg ausgestattet. Ich weiss noch nicht vieviele qm enteignet werden aber sicher ist, es wird.

Meine Frage nun..wie ist die Höhe der Entschädigung geregelt. Ist das Verhandlungssache oder gibt es da feste, gesetzlich vorgegebene Zahlen?

Kann ich als Grundbesitzer da überhaupt Forderungen stellen?

Danke im Voraus für Infos durch euch.

Gruss wipsi

 
"Landerwerb durch den Kanton" heisst das. Eine Enteignung kommt so gut wie nie zum Zuge, da musst du schon sehr dumm tun.

Der Kanton "erwirbt" also. Das heisst, es wird mit jedem einzelnen Grundeigentümer verhandelt und zu nahezu marktüblichen Preisen erworben. Oft gibt es nette Kompromisse bei Randabschlüssen, Stützmauern, Einfriedungen usw. Unter dem Strich geht dir nichts verloren, absolut betrachtet hast du natürlich weniger Land als vorher.

 
Na ja ..... da ich bei diesem Projekt ja nicht entscheiden kann ob ich will oder nicht...sondern es ein *muss* ist...geht es für mich schon Richtung Enteignung  ;-)

ich danke dir, postit, für deine Antwort und sehe das Ganze jetzt etwas positiver.

 
Lieber Wipsi

Es dürfte eine Entschädigung geben, welche mit dem zu bezahlenden Perimeterbeitrag verrechnet wird. So wird dies am Schluss ungefähr null auf null aufgehen. Aber Postit hat richtig erkannt, dass vielleicht noch das eine oder andere Entgegenkommen in baulicher Sicht ausgehandelt werden kann.

Gruss, Urs Tischhauser

 
Ja, Urs, du hast grundsätzlich recht. Aber bedenke bitte, dass längst nicht alle Kantone für Kantonsstrassen eine Beitragspflicht kennen! Es gibt noch Kantone, da bezahlen die Anstösser nichts an die Kantonsstrasse.

Nun müssten wir wissen, in welchem Kanton sich der genannte Fall ereignet.

 
Es handelt sich um den Kanton Aargau. Bei dem, soweit mir bekannt ist, die Beitragspflicht bei Kantonsstrassen entfällt.

Gruss wipsi

 
Es gibt den sogenannten Trottoirbeitrag. Da ja ein neues Trottoir entlang des Grundstücks erstellt wird, ist ein solcher gemäss einem uralten Gesetz fällig und entspricht wie Urs das geschrieben hat, meist in etwa dem Landpreis.

Wie das aber im Kanton Aargau effektiv gehandhabt wird weiss ich nicht. Ihr müsstet aber durch den Kanton auf jedenfall über die Planauflage mit einer Persönlichen Anzeige informiert werden.

Wenn ihr es genau wissen möchtet, fragt einfach beim zuständigen Amt es Kantons nach.

 

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