Hallo zusammen
In unserer Familie verstarb kürzlich ein Familienmitglied. Das Haus fällt nun in die Erbmasse, es sind zwei Erben.
Irgendwo habe ich gelesen, dass man bei der Uebernahme durch einen der Erben einen sog. "Familienrabatt" gewähren kann. Ich habe eine Zahl im Kopf von 10 %, bin mir aber nicht mehr sicher.
Ich möchte Euch daher fragen, ob dieser "Rabatt" für die allfällige "latente Grunstückgewinnsteuer", die bei einem Verkauf anfallen würde, deshalb gewährt wird.
Vielen Dank für Eure Antworten.
In unserer Familie verstarb kürzlich ein Familienmitglied. Das Haus fällt nun in die Erbmasse, es sind zwei Erben.
Irgendwo habe ich gelesen, dass man bei der Uebernahme durch einen der Erben einen sog. "Familienrabatt" gewähren kann. Ich habe eine Zahl im Kopf von 10 %, bin mir aber nicht mehr sicher.
Ich möchte Euch daher fragen, ob dieser "Rabatt" für die allfällige "latente Grunstückgewinnsteuer", die bei einem Verkauf anfallen würde, deshalb gewährt wird.
Vielen Dank für Eure Antworten.