Hoi zusammen
Wir sind bis jetzt fleissige und begeisterte Leser des Hausbauforums. Da wir nun wirklich anfangen wollen zu bauen, schlagen wir uns nun mit allerlei Dingen herum, von denen wir einfach keinen Schimmer haben. Wir sind also im Begriff, ein Stück Land zu kaufen. Gemäss Grundbucheintrag besteht ein "Durchleitungsrecht mit Beschränkungen für Wasser-und Abwasserleitungen". Was bedeutet dies nun genau? Da das Land leicht geneigt ist, muss etwa 1,5 m aufgeschüttet werden. Nun sind wir nicht sicher, ob dies überhaupt erlaubt ist, da die Leitungen etwa 4 Meter vom Grundstückrand entfernt verlaufen. Ist oder war jemand schon in einer ähnlichen Situaton ?
Liebe Grüsse
Wir sind bis jetzt fleissige und begeisterte Leser des Hausbauforums. Da wir nun wirklich anfangen wollen zu bauen, schlagen wir uns nun mit allerlei Dingen herum, von denen wir einfach keinen Schimmer haben. Wir sind also im Begriff, ein Stück Land zu kaufen. Gemäss Grundbucheintrag besteht ein "Durchleitungsrecht mit Beschränkungen für Wasser-und Abwasserleitungen". Was bedeutet dies nun genau? Da das Land leicht geneigt ist, muss etwa 1,5 m aufgeschüttet werden. Nun sind wir nicht sicher, ob dies überhaupt erlaubt ist, da die Leitungen etwa 4 Meter vom Grundstückrand entfernt verlaufen. Ist oder war jemand schon in einer ähnlichen Situaton ?
Liebe Grüsse