Erdaufschüttung über Leitungen

Meacasa

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Hoi zusammen

Wir sind bis jetzt fleissige und begeisterte Leser des Hausbauforums. Da wir nun wirklich anfangen wollen zu bauen, schlagen wir uns nun mit allerlei Dingen herum, von denen wir einfach keinen Schimmer haben. Wir sind also im Begriff, ein Stück Land zu kaufen. Gemäss Grundbucheintrag besteht ein "Durchleitungsrecht mit Beschränkungen für Wasser-und Abwasserleitungen". Was bedeutet dies nun genau? Da das Land leicht geneigt ist, muss etwa 1,5 m aufgeschüttet werden. Nun sind wir nicht sicher, ob dies überhaupt erlaubt ist, da die Leitungen etwa 4 Meter vom Grundstückrand entfernt verlaufen. Ist oder war jemand schon in einer ähnlichen Situaton ?

Liebe Grüsse

 
Die Überschüttung/Auffüllung dürfte kein Problem sein (ggf. bei der Gemeinde/Bauverwaltung nachfragen..).. aber überbauen wirst Du dies nicht dürfen!

Falls dort noch ein Schacht wäre.. so müsste man diesen halt auf die neue Höhe ergänzen.

 
Besten Dank für die prompte Antwort ! Unter dem Haus wären die Leitungen zum Glück nicht und einen Schacht hats auch nicht. Bei der Gemeinde wollten wir anfragen, die konnten aber im Moment keine Antwort geben, weil der Verantwortliche einen Monat in den Ferien ist . Zum Glück gibts das Forum ! /emoticons/default_smile.png

 
Bitteschön... aber das war nun nicht eine rechtsverbindliche Auskunft und Freigabe zur Überschüttung....

Ich habe mich natürlich auf die technische Seite bezogen... aus der heraus es sicher kein Problem darstellt... und weil dies so wäre, es dann auch vermutlich kein Problem auf Seiten der Gemeinde gäbe... in diesem Sinne halte ich es dann eben für problemlos machbar... Aber wie Du ja weisst, sind in der Schweiz ja ggf. die einzelnen Gemeinden unterschiedlicher Auffassung... Die verbindliche Nachfrage sollte daher nicht unterbleiben... es müsste doch zumindest eine Person der Gemeinde, Dir diese Antwort geben können! Gibt es da nicht eine Vertretung? Irgendein Brunnenmeister oder wie sich dieser in der Gemeinde nennt..

 
Bei einem Durchleitungsrecht kann man die Leitungen auf eigene Kosten an einen weniger störenden Platz verlegen lassen.

 
hallo maecasa

ich würde empfehlen, das durchleitungsrecht im detail zu studieren. auf dem gb-amt gibt es zu jeder "dienstbarkeit" einen detailvertrag. du schreibst ja von einem "durchleitungsrecht mit beschränkungen" es muss definiert sein, worin die beschränkungen liegen.

es gibt auch viele durchleitungsrecht, die so formuliert sind, dass die kosten einer allfälligen verlegung durch den " belasteten" vom "nutzniesser" zu tragen sind... das wäre in diesem fall auch im dienstbarkeitsvertrag geregelt. also, diesen umbedingt studiren.

es müsste da auch drinstehen, ob ihr da auch ein anschlssrecht habt. ist es ein durchleitungsrech z.G. der gemeinde? oder z.G. von privaten leuten?

 

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