Erdrutsch

rafael67

Mitglied
10. Sep. 2008
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Hallo

hab da eine Frage. Wir wohnen seit einem Monat in unserem Eigenheim. Das Haus befindet sich an einer Hanglage und da es die letzten Tage bei uns stark regnete, löste sich ein teil des hangs, ca 1m3. So wie ich die lage einschätze wird es nicht das letzte mal sein. Was kann man dagegen tun? gibt es eine Versicherung die den schaden behebt, oder muss ich den schaden selbst bezahlen? Der Hang gehört irgendeinem Bauern. Kann ich da vom Bauern verlangen den Hang irgendwie zu sichern?

Danke und Gruss

Raf

 
Hallo

Wie die rechtliche Lage genau ist, kann ich dir so aus dem Handgelenk nicht sagen.

Wer es bezahlt hängt von der Art der Versicherung des Besitzers ab.

Ist das Material auf deinem Gelände gelandet?

Hangsicherungsarten gibt es viele.

Die einfachste und kostengünstigste ist das bepflanzen des Hanges mit Bodendeckern, Sträuchern oder Bäumen damit wird der Boden durchwurzelt und dadurch fixiert .

Eine weitere Variante die vielfach angewendet wird sind Bretter die quer zum Hang verpfählt werden.

Vermutlich läuft dies jedoch der jetzigen Nutzung entgegen.

Gefährdet der Hangrutsch deine Liegenschaft?

Suche doch mit dem Besitzer des Grundstücks das Gespräch.

Turbo

 
Der Hang gehört irgendeinem Bauern. Kann ich da vom Bauern verlangen den Hang irgendwie zu sichern?

Danke und Gruss

Raf
Hallo Ralf,

willkommen im Forum.

Wenn der Hang durch Deine Baumaßnahme eingeschnitten wurde, wohl sicherlich nicht! Dann wäre es Deine Obliegenheit den Hang zu sichern.

Falls dies nicht der Fall war, beim Hausbau dieser Hang nicht angetastet wurde, auch nicht die Ursache für die jetzigen Veränderungen darstellen kann, dann ist es die Aufgabe des Eigentümers dafür zu sorgen, dass Dir kein Schaden entsteht.

 
Hallo Raf

Was besagte das geologische Gutachten zu Deiner Bauparzelle? Wurde überhaupt eines angefertigt...? Gerade bei einer Hanglage ist es oberstes Gebot, dass der Geologe zum Thema Baugrube und Handsicherung die nötigen Anweisungen im Gutachten abgibt.

Sollte keine geologisches Gutachten erstellt worden sein, so hat der Architekt oder GU schlicht und einfach - einmal mehr - grobfahrlässig gehandelt...!

Gruss

Bauexperte

 
Wenn das Erdreich von selbst kommt, d.h. weder durch eine Baumassnahme von unten destabilisiert wurde, noch durch eine Tätigkeit des Besitzers des Grundstückes in Bewegung gesetzt wurde (ZGB 685), dann handelt es sich um ein Naturereignis, d.h. um die Auswirkung höherer Gewalt, für das niemand haftbar ist.

Das Problem ist hier umfassend abgehandelt.

Pfälzer, Du hast, was selten genug vorkommt, für dieses Mal nicht recht!

Ihr müsst also den Schaden selbst tragen, und könnt nicht den Eigentümer oberhalb auffordern, auf seine Kosten den Hang zu sichern. Hingegen dürft Ihr das auf seinem Land tun, wenn es nur so geht (ZGB 701).

Man kann sich auch nicht auf Art. 700 ZGB berufen (hol die Erde wieder ab, es ist ja deine!)

Das Problem hätte bei der Wahl des Bauplatzes erkannt und behandelt werden sollen.

 
Hallo emil17.

damit könnte ich gut leben... Wenn es solche Gesetze in der Schweiz gibt, dann ist dem eben so.

Aber noch wissen wir ja nicht, was genau vorgefallen bzw. was die evtl. Ursache dafür war? Warten wir die Rückmeldung und ggf. ein Bild ab, ...... dann wissen wir es genau.

 

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