Erfahrungen mit Garantieleistungen von D-GU?

Traumhäuschen

Mitglied
10. Jan. 2009
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Hallo Zusammen

Wir haben Unterlagen von versch. GU angefordert unter anderem von Fertighaus WEISS und Schwörer...

Mich würde interessieren, wie es mit den Garantieleistungen aussieht. War es ein Problem, dass die Firmen aus Deutschland waren (rechtliches, andere Gesetzte etc.) oder ging das ohne Problem?

Und wenn ich schon dabei bin.. /emoticons/default_biggrin.png... was ist mit den Arbeitsverträgen von den jeweiligen Handwerkern? Habe gehört dass das nicht immer klappt... musstet ihr da intervenieren oder haben das die jeweiligen Bauleiter der Firmen in die Hand genommen?

Vielen Dank

 
Hallo miteinander

Also obwohl wir nicht mit einer solchen ausländischen Unternehmung gebaut haben, kennen wir einige Problematiken. Ihr solltet darauf achten, nach welchem Recht die Vertragsunterlagen ausgestaltet sind (Werkvertrag, allgemeine Geschäftsbedingungen etc.) und achtet insbesondere auf in sich abweichende Formulierungen. Zudem relevant ist, wo sich der Gerichtsstand der Unternehmung befindet, sprich wo müsstet Ihr im Streitfall prozessieren. Wichtig ist zudem, dass die in der Schweiz gängigen Normen und Richtlinien und Gesetzesgrundlagen berücksichtigt sind (insbesondere SIA, OR).

So, mal schauen was sonst noch für Rückmeldungen kommen...

Gruss, Yogi

Ps. Die Rechtschreibfehler stammen daher, dass 20% meiner Finger Daumen sind

 
insbesondere SIA,

So, mal schauen was sonst noch für Rückmeldungen kommen...

Gruss, Yogi
Lieber Yogi,

Du hast recht, Du hast keine Erfahrung mit deutschen Firmen und Normen.

Die deutschen DIN-Normen, falls diese vereinbart werden, sind in vielen Passagen bedeutend genauer, aktueller und umfassender. Wenn man es so nennen möchte "Verbraucherfreundlicher". Es gibt bedeutend mehr Vorgaben hinsichtlich der Ausführung und Detailgestaltung als dies die SIA vorgibt.

Da ich aktuell ein Bauvorhaben in der Scheiz begleite, konnte ich dies nun auch praktisch festhalten bzw. vergleichen.

Eine davon ist beispielsweise die Gewährleistung für offene, sichbare Mängel, welche in der Schweiz auf 2 Jahre beschränkt ist, in Deutschland gem. VOB jedoch 4 Jahre beträgt. Also um 100% länger!

Zudem geben die meisten Anbieter/Ausführenden sogar freiwillig 5 Jahre!

Also weit, weit der SIA voraus.

 
Hallo zusammen

Gute Anmerkung von Pfälzer!

Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass es bei einem Streitfall nicht einfach ist jemanden zu finden, der einem juristisch unterstütz, wenn die Deutschen Normen gelten und eventuell sogar der Gerichtsstand Deuschtland ist.

Beste Grüsse

 
Hallo Zusammen

Wir haben Unterlagen von versch. GU angefordert unter anderem von Fertighaus WEISS und Schwörer...

Mich würde interessieren, wie es mit den Garantieleistungen aussieht. War es ein Problem, dass die Firmen aus Deutschland waren (rechtliches, andere Gesetzte etc.) oder ging das ohne Problem?

Und wenn ich schon dabei bin.. /emoticons/default_biggrin.png... was ist mit den Arbeitsverträgen von den jeweiligen Handwerkern? Habe gehört dass das nicht immer klappt... musstet ihr da intervenieren oder haben das die jeweiligen Bauleiter der Firmen in die Hand genommen?

Vielen Dank
Wenn ihr mit einer GU Arbeitet egal ob D oder CH

und diese Konkurs geht, bezahlt ihr die Handwerker per Handwerker Pfandrecht und somit alles Doppelt. Kommt immer auf den Vortschritt des Werks drauf an.

 
einer GU Arbeitet egal ob D oder CH

per Handwerker Pfandrecht und somit alles Doppelt.
Nicht ganz!

Denn die deutschen Bauherren haben dieses Problem nicht. Diese Regelung ist bei uns völlig unbekannt und trifft somit keinen unserer Bauherren.

Die Ausnahme wäre wohl für die Schweizer nur diese, wenn der deutsche GU für den weiteren Ausbau Handwerker aus der Schweiz nehmen würde. Dann läufst Du wohl Gefahr, dass Dich dieses Unglück ereilt. Zumindest, oder nur, für den betreffenden Teil des Hausbaues.

Aber nochmals, ein solches Recht gibt es in Deutschland NICHT! Zum Wohle der Bauherren, ggf. wären aber auch hier manche Handwerker froh, es gäbe solch ein Gesetz! Alles hat eben zwei Seiten.

@bauratgeber

Wir sollten grundsätzlich positiv denken und einmal davon ausgehen, dass nichtst passiert, weshalb man klagen müsste.

Wenn denn doch, dann geht man einfach über die Grenze, dort gibt es genügend Fachanwälte welche sich der Sache gerne annehmen werden.

Vermutlich sind sie auch noch günstiger als der Kollege aus der Schweiz. /emoticons/default_biggrin.png

Unsere beiden Anwälte hier im Forum mögen mir verzeihen /emoticons/default_wink.png

 
Hallo Traumhäuschen

Schwörer tritt in der Schweiz nicht als GU auf !

Sie liefern den Keller und das Haus, der Rest wird von Baumeistern in der CH erstellt. Die Bauleitung kannst du selbst machen oder einem Architekten in Auftrag geben. Den Architekten in der CH kannst du dir ebenfalls frei wählen. Wobei es ratsam ist, einen zu nehmen den Schwörer empfiehlt /emoticons/default_wink.png

Die Bodenplatte wird ebenfalls von einem CH Bauingenieur berechnet und erstellt. Damit hat Schwörer nix zu tun.

Beim Innenausbau kannst du frei wählen. Entweder lässt du den auch von Schwörer machen oder du lässt dir ein Ausbauhaus liefern und vergibst den Ausbau an CH Firmen oder machst ihn selbst. Alles kein Problem.

Gruss moudi

PS: Wir bauen mit Schwörer /emoticons/default_smile.png

 
Hallo Pfälzer

Ich bin immer noch Deiner Meinung und lass mich präzisieren, Deutsches Bauen mit Deutschen Verträgen kann prima klappen in der Schweiz.

Nur weichen die Baunormen und Bauverträge von den bei uns "üblichen" ab und nicht jeder hat einen "Pfälzer" zur Seite, der sich "auf beiden Seiten" der Grenze auskennt /emoticons/default_wink.png.

Da ich mit Mandaten betraut bin, genau solche (länderspezifische) Missverständnisse wieder aufzulösen, bin ich etwas vorsichtiger, aber nicht negativ eingestellt.

Schlussendlich gilt was für alle Bauverträge gilt: Genau ansehen und von einem Baufachmann prüfen lassen.

Beste Grüsse

 
Hallo Pfälzer

und nicht jeder hat einen "Pfälzer" zur Seite, der sich "auf beiden Seiten" der Grenze auskennt /emoticons/default_wink.png.

Schlussendlich gilt was für alle Bauverträge gilt: Genau ansehen und von einem Baufachmann prüfen lassen.

Beste Grüsse
Hallo Bauratgeber,

nun hier müsste man im Ernstfall wohl festhalten, es lag aber in seinem Ermessen /emoticons/default_wink.png

Deinem Schlußsatz stimme ich gerne zu. Wobei es schon grundsätzlich kein Schaden wäre, nicht immer alles vorgelegte als unabdingbare Selbstverständlichkeit zu akzeptieren. Wer sich nicht auskennt, nicht dagegenhalten kann oder möchte, sollte sich in Anbetracht der hier gängigen Bausummen dann die entspr. Hilfe holen. Da lassen sich die einen oder anderen Ausgaben längst wieder einsparen.

Ich möchte hier auch keine Partei ergreifen, pro und contra, Ch oder D, aber meine Erfahrung zeigt, dass unsere Gesetzgebung, evtl. auch aus gutem Grund, was ja meist durch entspr. Anlässe erfolgte, hier dier SIA doch um einiges, und zwar im Sinne für den Bauherren, voraus ist.

Aber nicht alle GU´s machen Verträge auf Grundlage der VOB, die wirklich alles bis ins kleinste Detail regelt, sondern, evtl. auch aus diesem Grunde, lieber welche nach BGB.

Für den Hersteller eine Holzständerkonstruktion mag es ggf. noch andere Ansätze geben, aber die allermeisten Bauvorhaben bei uns werden nach VOB abgewickelt. Und diese ist bautechnisch in keinem Fall nachteiliger als die SIA.

Was bei uns schon seit Jahren Pflicht ist, ist hier vielen GU´s überhaupt noch nicht bekannt bzw. es bekümmert sie nicht im geringsten, auch wenn sie nach SIA ggf. gehalten sind, sich daran zu orientieren.

Kostet halt Geld und Bemühungen, der Schweizer Normalbauherr weiß dies eh nicht, also weiter wie in den letzen Jahren..

 

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