choller

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13. Juli 2014
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Hallo Forum,

nachdem ich bisher immer nur mitgelesen habe möchte ich mit diesem Beitrag unsere Erfahrung mit der Generalunternehmung Mächler AG aus Lachen teilen. Die Bauleitung hatte der Bauleiter Ruedi Frank, verkauft wurde unser Haus in Landquart von der Firma dp immobilien.

Wir entschlossen uns im Sommer 2013 zum Kauf eines Einfamilienhauses in Landquart, im sogenannten Quartier Casas Sonnmatt, Prättigauerstrasse.

Von Anfang an wurden wir von der Firma dp immobilien AG aus Siebnen sehr professionell betreut. Herr Diethelm machte auf uns einen äusserst professionellen, fachkundigen Eindruck, was sich auch im weiteren Verlauf bestätigen sollte.

Am Tag des Grundbucheintrages machten wir das erste Mal Bekanntschaft mit der Bauleitung, Ruedi Frank, Kilchberg.  

Nach Klärung diverser Punkte schien alles soweit kein Problem zu sein, wir verblieben damit, dass  wir als Käufer im nächsten Schritt erste Auswahlen treffen (Bodenbeläge, Küche, Bäder, Elektrik), um dann von der Bauleitung die Mehrkosten zu erfahren.

Die Auswahlen der Küche und der Bodenbeläge gestaltete sich bei Fachfirmen in unserer Gegend problemlos, wir wurden sehr kompetent beraten und freundlich bedient.

Der Elektriker, Firma Elektro Fäh aus Netstal, offerierte uns für unsere Zusatzwünsche horrende Preise (z. B. Türsprechanlage mit Video statt nur mit Ton >3'000 CHF Aufpreis...), wir strichen einen Grossteil dieser Positionen, dafür wurden uns andere Positionen verteuert. Trotz dieser negativen Erfahrung waren sehr kompetente Mitarbeiter tätig. Bestimmte Zusatzwünsche unsererseits (Hausautomatisierung mit einem bestimmten Anbieter) konnte die Firma Elektro Fäh jedoch nicht realisieren. Die vertraglich zugesicherten Halogenlampen (11 Stück, jeweils 50 Watt) wurden nicht gem. Kaufvertrag in 220 V sondern in 12 V erstellt. Soweit kein Problem, es wurden jedoch billige Trafos verbaut, welche keine LED-Lampen steuern können. Da ein Stromverbrauch von 550 Watt für eine Spotbeleuchtung doch enorm (und heutzutage nicht mehr zeitgemäss) ist und die Trafos der Umrüstung auf LED nicht stand hielten bestanden wir auf einen Rückbau gem. Kaufvertrag auf 220 V. Nach einiger Zeit erfolgte der Umbau.

Schwierig gestaltete sich die Auswahl der Badezimmerausstattung, die vom GU vorgegebene Firma (Richner Chur) konnte uns einfachste Badezimmerausstattung nicht liefern (z.B. Carreeglas für die Duschtrennscheibe), wir einigten uns mit dem Bauleiter darauf, dass wir einen Grossteil der Badezimmermöbel bei einem anderen Geschäft aussuchen und liessen uns in einer Besprechung die Kosten für die Montage vom Bauleiter bestätigen.

Später gab es über die Preisgestaltung der Montage Differenzen, welche letztendlich in einem Gespräch mit dem GU beigelegt werden konnte, wir mussten hierfür jedoch nach Lachen zum GU anreisen.

Die Gestaltung einiger Punkte im Haus verlief nicht gemäss Vertrag bzw. Plänen:

  • am Aussensitzplatz war gem. Elektroplan ein Lichtanschluss eingezeichnet, dieser wurde erst nach Diskussionen mit dem Bauleiter auf Kosten von dp immobilien verbaut.
  • Die Stützmauer am vorderen Grundstücksrand wurde bei den Häusern, welche im Baufortschritt schon weiter waren als wir, 50 cm länger als im Plan eingezeichnet gebaut. Wir wollten dies nicht, da eine Auffahrt in den Garten mit Gartengeräten nicht mehr möglich war. Wir wiesen den Bauleiter darauf hin, er versprach sich darum zu kümmern. Eines Tages stand die Mauer - 50 cm zu lang. Wir bestanden auf einen Rückbau, welcher letztendlich durchgeführt wurde.
  • im Kaufvertrag ist der Einbau einer Stützmauer bei verschiedenen Terrainhöhen vermerkt. Diese Stützmauer war anfangs am südlichen Grundstücksrand nicht verbaut, der GU weigerte sich anfangs, diese zu erstellen. Nach langwierigen Diskussionen und Einschaltung eines Fachanwaltes für Baurecht wurde uns der Bau der Mauer mittlerweile vom GU zugesichert. Bis Mitte November soll diese erstellt werden.
Nachdem viele Mängel aus der Übergabe (Ende Februar) bis Anfang Mai nicht behoben wurden fragten wir bei der Bauleitung nach, wann denn die offenen Mängel behoben sind. Die Bauleitung kommentierte Teile der Mängel mit Terminen, welche nicht eingehalten wurden.

Erst nach zwei schriftlich versandten Mängelrügen und Aufschaltung einer Homepage wurden alle Mängel abschliessend behoben.

Viele Grüsse

Christoph

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lieber Christoph

Oha. Wir sind gespannt, wie lange es geht, bis Dein Eintrag verschwindet. Ich hoffe mal, dass Deine Argumente wasserdicht (bzw. paragraphendicht) sind.

Und wo findet man Deine Homepage?

Wir werden sehen. Danke für Deine Mitteilung, es ist immer spannend zu lesen, was alles falsch laufen kann. Und warum man immer alles schriftlich vereinbaren soll. Herzlichen Dank

Haba

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ciao Haba,

Merci für Dein Feedback!

Zum Glück ist alles dokumentiert, freie Meinungsäusserung ist ja erlaubt /emoticons/default_smile.png

Grüsse und eine schöne Woche!

Christoph

 
Ciao Haba,

jetzt habe ich Deine Frage zum Link nicht beantwortet, Sorry. Darf man hier Links posten?

Falls ja: http://landquartsonnmatt.jimdo.com/

Falls nein löscht es bestimmt ein Moderator... Der Inhalt der Homepage deckt sich mehr oder weniger mit diesem Bericht, ein paar Details habe ich auf der Homepage mittlerweile angepasst...

Grüsse

Christoph

 
Lieber Christoph

Nein, es hat mich mehr interessiert, dass Du da evtl. etwas mehr Mängel detaillierter aufgeschrieben hättest. Mängel sind immer spannend, wenn man das Bauen (wann auch immer...) noch vor sich hat.

Aber. Danke trotzdem.

Haba

 
Lieber choller

Da Swisshaus ein Sponsor dieser Seite ist, und der letzte Abschnitt - warum auch immer - ein Werbesport für Swisshaus ist, darf der Link sicher bleiben. 

Was ich aber wirklich grauenhaft finde, ist die "zusammengewürfelte" Architektur dieses Hauses. Da frag ich mich schon, wie man freiwillig so etwas kaufen kann.... Im Gegensatz zu den Mängeln ist dies nämlich nicht zu beheben. Sorry.

Mit freundlichem Gruss

Urs Tischhauser

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ciao Urs,

Danke fürs Feedback!

Der letzte Abschnitt mit dem Hinweis zu Swisshaus ist - genauso wie der Rest der Seite - ein Erfahrungswert, würde ich nochmal bauen/kaufen würde ich vermutlich Swisshaus wählen. Wir haben das damals nicht gemacht, weil der Vertreter, mit dem wir das Erstgespräch hatten nicht kompetent erschien. Unseren Bekannten hat das nicht abgeschreckt.

Bzgl. der zusammengewürfelten Architektur: Damit ist der Grundriss gemeint, nehme ich an? Die beiden Schlafzimmer auf der Südseite im 1. OG sind zu klein, ja. Da diese in unserem vorherigen Haus jedoch noch kleiner waren, hat uns das nicht weiter gestört - und für ein Kinderzimmer reicht es.

Viele Grüsse

Christoph

 
Lieber choller

Da Swisshaus ein Sponsor dieser Seite ist, und der letzte Abschnitt - warum auch immer - ein Werbesport für Swisshaus ist, darf der Link sicher bleiben. 
Der Link dürfte auch sonst bleiben - solange kein gewerbliches Interesse an einer Verlinkung besteht (Schleichwerbung), dürfen jederzeit Links gesetzt werden.

 
Hallo Forum,

jetzt gebe ich nochmals ein Update, damit sich alle potentiellen Interessenten eines Objektes der Generalunternehmung Mächler aus Lachen ein Bild verschaffen können: Nach Aufschaltung unserer Homepage und Einschaltung des Anwaltes hat sich die Generalunternehmung Mächler mittlerweile ja bereit erklärt, die erwähnte vertraglich zugesicherte Mauer zu erstellen. Im Gegenzug haben wir die Homepage wieder offline gestellt

Es gab jedoch noch weitere Probleme und mangelndes Fachwissens seitens der Bauleitung der Generalunternehmung:

- Entgegen dem Kaufvertrag wurde unsere Eingangstüre nicht feuerhemmend erstellt, der Bauleiter erklärt dies damit, dass es keine Feuerpolizeilichen Bestimmungen diesbezüglich gibt.

- An besagter Eingangstüre befindet sich ein Fenster, welches entgegen dem Kaufvertrag nicht als Kunststoffenster in 3-facher Isolierverglasung ausgeführt wurde.

- Da die Eingangstüre noch einen anderen Schaden hatte, erhielten wir eine neue Türe aus einem anderen Haus, welches noch nicht verkauft war. Der Käufer des anderen Hauses wird vermutlich seine helle Freude mit der Türe haben...

- Die Steinkörbe an der Vorderseite des Grundstücks biegen sich durch, an anderen Häusern neigen sich diese schon bis zu 7 cm nach vorne. Gem. Bauleiter gibt es für diese sogenannten "Gabionen" keine Bestimmungen, das ist jedoch nicht korrekt, es gibt Bestimmungen (BauPG, Gesetzliches und technisches Regelwerk im Bauproduktebereich in Europa und in der Schweiz welches auf das DIBt verweist => sollte sich wer dafür interessieren, schickt mir bitte ein PM, ich weiss jetzt Bescheid und helfe Euch gerne /emoticons/default_smile.png

- In der gesamten Siedlung (19 Häuser, davon 9 bewohnt) gab es im ersten Jahr vier Wasserschäden, leider jetzt auch bei uns. Das Wasser rinnt an der Fuge zwischen Wanne und Fliesen in das Mauerwerk. Die Schuld für unseren Schaden wollte uns der Sanitärinstallateur (Fa. Dietrich, Landquart) geben, weil wir eine Acrylwanne verbauen haben lassen (!). Acrylwannen seien wohl generell undicht und werden daher in der Schweiz kaum verkauft. Morgen kommt der Gutachter.

- Der Strassenbauer hat beim Erstellen des Belags auf der Strasse vor unserem Garagenvorplatz einen Schaden an unserem Garagenvorplatz erstellt. Diesen Schaden wollte der Bauleiter auch abstreiten und hat uns darauf hingewiesen, wir könnten ja eine Anzeige wegen Sachbeschädigung aufgeben. Letztendlich konnten wir das Problem mit dem Strassenbauer selbst lösen.

Sollten noch weitere Probleme auftreten, so werde ich diese hier posten um Euch auf dem aktuellen Stand zu halten und andere Bauherren vorzuwarnen.

Wir bleiben dabei, wir würden bei der Generalunternehmung Mächler aus Lachen und/oder Bauleitung Frank aus Kilchberg nichts mehr in Aufrag geben und keinesfalls ein Haus dort kaufen.

Wünsche allerseits einen schönen Abend!

Grüsse

Christoph

 
Nun "choller", verkaufst du dein Haus nach so kurzer Zeit schon wieder und gibst 8,4% mehr Grundstückfläche an als in der Broschüre steht! Kann ja sein, dass du noch Grundstück dazukaufen konntest, was ich mir in einer Überbauung mit 19 Häusern schlicht und einfach nicht vorstellen kann. Aber es ist ja alles möglich.

 
Wo steht denn dass er sein Haus verkaufen will?

Bist du die neue Forumspolizei /emoticons/default_smile.png

 
Oh, clever. Aber irgendwie ist er dir nicht gerade wohlgesinnt. Bist du ihm auf den Schlips getreten?

 
Nun ich bin ja nicht von der "Internetpolizei", aber das hat sich inzwischen ja erledigt. Mein Freund und Ich suchen gerade in der Gegend ein Haus. Mein Freund wohnt in einer Nachbarsgemeinde und da liest und hört man halt viel. Wir sehen uns einfach etwas um auf dem Internet und informieren uns, was es da alles zu kaufen gibt, bzw. was für Probleme es gaben kann.

Da werden doch nun auch 2 Parkplätze neben dem Carport im Beschrieb versprochen, bei der Durchfahrt haben wir uns das einmal angesehen, aber da hat doch im Maximum nur 1 Auto nehmen dem Carport platz (wenn überhaupt). Nun fragen sich natürlich die möglichen Käufer, wenn der Beschrieb auf dem Internet angesehen wird, die Probleme die hier in diesem Forum für dieses Objekt besprochen wurden und die Tatsache, dass das Haus nun verkauft wird, wo liegen denn da noch weitere "Würmer" vergraben? Hier wird ja etwas angeboten, das vielleicht noch viel mehr Probleme hat, es wird etwas versprochen, das gar nicht vorhanden ist.

In diesem Forum wird so vieles über Unternehmen geschrieben und geurteilt, vielleicht sollte auch etwas über Verkäufer geschrieben werden!

Einen schönes Wochenende wünscht

Schneeflocke

 
Es hat streng genommen unter dem Carport 2 Plätze, 1 Aussenparkplatz neben dem Carport und 1 an der Strasse ausserhalb der Besucherparkplätze. Aber das weiss man halt nur wenn man die Dienstbarkeiten auch kennt. Von 2 Plätzen neben dem Carport steht nirgends etwas. Aber vielleicht fällt Ihnen ja noch etwas auf, das verwirren könnte?

Die angesprochenen Probleme wurden ja ausgiebig diskutiert und sind mittlerweile auch behoben, was entsprechend nachgewiesen werden kann. 

 
Habe diesen Beitrag erst heute gesehen und finde das Geschilderte nicht wirklich dramatisch für Bauen mit GU. Ob ein anderer GU das besser hingekriegt hätte, steht sowieso in den Sternen. Mich würde eher interessieren, wieso das Objekt bereits schon wieder verkauft werden soll.

 
Nun, sehen wir doch einmal weitere Probleme an, die hier zu diesem Objekt auf dieser Webseite umschrieben sind:

http://www.haus-forum.ch/forums/topic/18818-hauseingangstüre-undicht-euere-erfahrungen/#comment-295273

Und zu den Aussenparkplätzen doch noch folgendes:

Ein Quartierplan legt ja immer die Besucherparkplätz fest. Ausserhalb dieser eingezeichneten und auch eingetragenen Parkplätze gibt es an der Strasse kein Platz. Meist würde dies die Ausfahrt der eigenen Fahrzeuge oder die der Nachbarn verhindern oder gar fast verunmöglichen. Zudem kann das ja auch noch weitere Behinderungen verursachen. Oft wird eine solche Strasse der Privateigentümer dann auch mit den entsprechenden Amtsverbote belegt.

 
Das führt doch zu nichts. Wenn jemand nach nicht mal 2 Jahren wieder verkauft, wird jeder Käufer stutzig und kann dementsprechend nachfragen. Wer das nicht tut, ist wirklich selber schuld. Wird ein Mangel dann verschwierigen, gibt es immerhin eine rechtliche Habe gegen der Käufer. Und ganz ehrlich: Wird nach 2 Jahren wieder verkauft, würde ich mir eine schriftliche Bestätigung über allfällige Mangel geben lassen.

 

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