Hallo
Auf unserer zukünftigen Parzelle befindet sich eine Strassenbaulinie, welche 7m tief in die Parzelle reicht.
Strassenbaulinien dienen ja dem Kanton als Reserve, falls irgendwann mal die Strasse verbreitert oder ein Trottoir gebaut werden soll.
Deshalb darf in diesem Bereich nicht gebaut werden. Soweit habe ich das verstanden und macht auch Sinn, auch wenn wir diese Fläche eigentlich für viel Geld mitbezahlt haben.
Jetzt habe ich aber im Zonenreglement unserer Gemeinde den folgenden Satz gelesen:
Wo Strassenlinien festgelegt sind, dürfen Stützmauern, Einfriedigungen, Ab- grabungen und Aufschüttungen nicht vor dieser Linie errichtet werden.
Das würde ja bedeuten, dass wir innerhalb dieser 7m nicht mal einen Zaun oder ein Mäuerchen bauen dürfen? Eigentlich wollten wir aber unsere Einfahrt und die Parzellenabgrenzung mit einer Mauer/Hecke begrenzen.
Wenn ich das so interpretiere, müsste die Hecke 7m nach innen verlegt werden. Das sieht ja völlig dämlich aus. Zudem wäre dann die Fläche ausserhalb dieser 7m (Richtung Strasse) für uns komplett sinnlos und würden einfach brach liegen. Ich mach ja keinen Rasen oder sonst was gepflegtes AUSSERHALB meiner Hecke/Mauer.
Mir ist noch aufgefallen, dass im Reglement das Wort "Strassenlinie" verwendet wird, in der Legende des Online-Plans (Geoview) jedoch "Strassenbaulinie". Für mich sind das vermutlich die gleichen Wörter, aber evtl. gibts ja einen Unterschied.
Zudem habe ich gesehen, dass die Strassenbaulinie in diesem Quartier bei einigen (neueren Bauten) mitten durch Garagen gehen. Also scheint man doch darauf bauen zu dürfen (nur Nebenbauten? Provisorisch bis der Kanton Anspruch erheben würde?).
Da es sich in meinem Fall um eine Kantonsstrasse handelt, wäre ja vermutlich der Kanton dafür zuständig und nicht die Gemeinde.
Wir wird das sonst handgehabt oder ist dies von Kanton zu Kanton (bzw. Gemeinde) stark unterschiedlich?
Gruss, Cal
Auf unserer zukünftigen Parzelle befindet sich eine Strassenbaulinie, welche 7m tief in die Parzelle reicht.
Strassenbaulinien dienen ja dem Kanton als Reserve, falls irgendwann mal die Strasse verbreitert oder ein Trottoir gebaut werden soll.
Deshalb darf in diesem Bereich nicht gebaut werden. Soweit habe ich das verstanden und macht auch Sinn, auch wenn wir diese Fläche eigentlich für viel Geld mitbezahlt haben.
Jetzt habe ich aber im Zonenreglement unserer Gemeinde den folgenden Satz gelesen:
Wo Strassenlinien festgelegt sind, dürfen Stützmauern, Einfriedigungen, Ab- grabungen und Aufschüttungen nicht vor dieser Linie errichtet werden.
Das würde ja bedeuten, dass wir innerhalb dieser 7m nicht mal einen Zaun oder ein Mäuerchen bauen dürfen? Eigentlich wollten wir aber unsere Einfahrt und die Parzellenabgrenzung mit einer Mauer/Hecke begrenzen.
Wenn ich das so interpretiere, müsste die Hecke 7m nach innen verlegt werden. Das sieht ja völlig dämlich aus. Zudem wäre dann die Fläche ausserhalb dieser 7m (Richtung Strasse) für uns komplett sinnlos und würden einfach brach liegen. Ich mach ja keinen Rasen oder sonst was gepflegtes AUSSERHALB meiner Hecke/Mauer.
Mir ist noch aufgefallen, dass im Reglement das Wort "Strassenlinie" verwendet wird, in der Legende des Online-Plans (Geoview) jedoch "Strassenbaulinie". Für mich sind das vermutlich die gleichen Wörter, aber evtl. gibts ja einen Unterschied.
Zudem habe ich gesehen, dass die Strassenbaulinie in diesem Quartier bei einigen (neueren Bauten) mitten durch Garagen gehen. Also scheint man doch darauf bauen zu dürfen (nur Nebenbauten? Provisorisch bis der Kanton Anspruch erheben würde?).
Da es sich in meinem Fall um eine Kantonsstrasse handelt, wäre ja vermutlich der Kanton dafür zuständig und nicht die Gemeinde.
Wir wird das sonst handgehabt oder ist dies von Kanton zu Kanton (bzw. Gemeinde) stark unterschiedlich?
Gruss, Cal
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