Erfahrungen mit Strassenbaulinien?

Calrissian

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27. Apr. 2014
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Hallo

Auf unserer zukünftigen Parzelle befindet sich eine Strassenbaulinie, welche 7m tief in die Parzelle reicht.

Strassenbaulinien dienen ja dem Kanton als Reserve, falls irgendwann mal die Strasse verbreitert oder ein Trottoir gebaut werden soll.

Deshalb darf in diesem Bereich nicht gebaut werden. Soweit habe ich das verstanden und macht auch Sinn, auch wenn wir diese Fläche eigentlich für viel Geld mitbezahlt haben.

Jetzt habe ich aber im Zonenreglement unserer Gemeinde den folgenden Satz gelesen:

Wo Strassenlinien festgelegt sind, dürfen Stützmauern, Einfriedigungen, Ab- grabungen und Aufschüttungen nicht vor dieser Linie errichtet werden.

Das würde ja bedeuten, dass wir innerhalb dieser 7m nicht mal einen Zaun oder ein Mäuerchen bauen dürfen? Eigentlich wollten wir aber unsere Einfahrt und die Parzellenabgrenzung mit einer Mauer/Hecke begrenzen.

Wenn ich das so interpretiere, müsste die Hecke 7m nach innen verlegt werden. Das sieht ja völlig dämlich aus. Zudem wäre dann die Fläche ausserhalb dieser 7m (Richtung Strasse) für uns komplett sinnlos und würden einfach brach liegen. Ich mach ja keinen Rasen oder sonst was gepflegtes AUSSERHALB meiner Hecke/Mauer.

Mir ist noch aufgefallen, dass im Reglement das Wort "Strassenlinie" verwendet wird, in der Legende des Online-Plans (Geoview) jedoch "Strassenbaulinie". Für mich sind das vermutlich die gleichen Wörter, aber evtl. gibts ja einen Unterschied.

Zudem habe ich gesehen, dass die Strassenbaulinie in diesem Quartier bei einigen (neueren Bauten) mitten durch Garagen gehen. Also scheint man doch darauf bauen zu dürfen (nur Nebenbauten? Provisorisch bis der Kanton Anspruch erheben würde?).

Da es sich in meinem Fall um eine Kantonsstrasse handelt, wäre ja vermutlich der Kanton dafür zuständig und nicht die Gemeinde.

Wir wird das sonst handgehabt oder ist dies von Kanton zu Kanton (bzw. Gemeinde) stark unterschiedlich?

Gruss, Cal

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es ist je nach Absprache mit dem Kanton möglich, diese Fläche auch zu bebauen. Allerdings mit Grundbucheintrag und Rückbauverpflichtung auf Verlangen des Kantons.

Baumanager

 
Hab das folgende in einem Konzept aus dem 2006 gefunden:



[SIZE=11pt]Unklare Terminologie[/SIZE]
[SIZE=11pt]Die Begrifflichkeiten sind teilweise sehr vielfältig oder schwer verständlich. Der folgende Exkurs zu den Beispielen Strassenlinie und Strassenbaulinie soll dies verdeutlichen: [/SIZE]

[SIZE=11pt]Exkurs zu den Begrifflichkeiten. Das Beispiel Strassenlinie, Strassenbaulinie:[/SIZE][SIZE=6pt]14 [/SIZE]

[SIZE=11pt]Die Strassenlinie begrenzt nach §98 RBV das Gebiet der bestehenden oder projektierten öffentlichen Strassen, Wege, Plätzen und Parkierungsflächen. Die Definition deckt sich im Wesentlichen mit der in §27 des Baugesetzes von 1967. Gemeindestrassenlinien (neue / rechtsgültige) werden oft noch be- züglich ihrer Funktion (Sammelstrasse, Erschliessungsstrasse, Zufahrtsweg, Fussgängerweg) unter- schieden. Derselbe Sachverhalt wird teilweise über Flächenfestlegungen definiert (neue Strassenflä- chen, neue Trottoirflächen). [/SIZE]

[SIZE=11pt]Strassenbaulinien legen nach § 97 RBG den Mindestabstand einer Baute von bestehenden und ge- planten Strassen fest. [/SIZE]



Damit hat sich glaub meine Sorge etwas gelindert. Die Strassenlinie ist eher die reale oder mal geplante Strassenbegrenzung und nicht die von mir erwähnte Strassenbaulinie. Dass man nicht über die Strassenlinie eine Mauer/Hecke etc. bauen darf, ist ja logisch. Sie wäre ja dann schon auf der Strasse (zumindest Randbereich).

Warum dies also explizit so erwähnt wird, weiss ich nicht. Aber evtl. habe ich doch noch nicht alles verstanden.

Was noch offen ist, ob man im Bereich der Strassenbaulinie auch Nebenbauten erstellen kann.

Gruss, Cal

 
Lieber Cal

Es gibt Strassenbaulinien von Kanton und Gemeinden. In der Regel werden die Linien aber per RR-Beschluss festgelegt, d.h. der Kanton ist massgebend.

Wie Baumanager schreibt, sind gewisse Bauten möglich, sofern garantiert wird (Eintrag im GB), dass diese auf Kosten des Eigentümers zurückgebaut werden, falls die Strasse (irgendwann) gebaut wird.

Z.T. siehst Du auf den Onlinekarten, wann (RR-Beschluss) die Linie eingetragen wurden. Das kann gestern oder vor 50 Jahren sein. Entsprechend könnten auch neuere Garagen davor erstellt worden sein.

Mäuerchen, Hecken u. dgl. sind in der Regel kein Problem. Garagen wären im Kt. ZH vielerorts schon ein Problem zum bebauen.

Wenn die Linie 7m im Grundstück durchgeht ist das ein Hinweis darauf, dass entweder ein Autobahnzubringer (Richtungsgetrennt), eine separate Bus/Tram-Spur angedacht ist. Oder ... dass bereits daran gedacht wurde, dass die Sichtlinie ab Parkplatz auch noch Platz haben muss.

Viel Erfolg

Haba

 
Lieber Cal

Grundsätzlich kannst Du alles im Bereich von Baulinien bauen, wenn diese Bauten nicht "lebensnotwendig" für Dein Haus sind. Wenn Du zum Beispiel eine Garage in den Baulinienabstand stellt, musst Du einen Verlegungsnachweis erbringen. Das heisst, wenn also nun der Abbruch - zu Deinen Lasten - erfolgen muss, musst Du Deine von Gesetzes her notwendigen Abstellplätze auch andernorts auf Deiner Parzelle realisieren können.

Ein Mäuerchen oder eine Hecke ist also überhaupt kein Problem. Falls diese rückgebaut werden müssen, wirst Du aber dafür keine Entschädigung von denjenigen erhalten, welche den Strassenausbau veranlassen.

Jetzt ist es an Dir abzuschätzen, wie realistisch ein künftiger Ausbau der Strasse sein könnte. Falls auf Deiner Seite ein Trottoir besteht und auf der anderen Seite nicht, dürfte es eh den Nachbarn gegenüber treffen. Immer nach dem bewährten Spruch: "Lieber St. Florian, zünd das Haus des Nachbarn an!"  /emoticons/default_smile.png

Also kein Grund zu jammern. Und letztendlich kannst Du ja dank diesem Streifen das Haus grösser bauen, da Du ja die Baumasse oder die Ausnützung auf von diesem 7m Streifen konsumieren darfst.

Lieber Gruss, Urs

 
Hallo Urs

Du scheinst ein Talent zu haben, etwas negatives als positives zu verkaufen. /emoticons/default_biggrin.png

Klar kann ich das Haus "grösser" bauen, aber ich bekomme ja diese knapp 140m2 nicht geschenkt. Im Gegenteil, sie gehören ganz normal zur Parzelle und mussten somit auch zum normalen Baulandpreis bezahlt werden. (OK, da ich das frühzeitig bemerkt hatte, konnte ich dies in die Preisverhandlungen einbringen. Trotzdem zahle ich viel Geld für etwas, was eigentlich gutes Bauland wäre, aber nur eingeschränkt genutzt werden kann.)

Da unser Wunschhaus (selbst mit Garage) auch noch hinter diesen 7m Platz hätte, ist es jetzt kein Deal-Killer, aber da unsere Parzelle von der Strassenseite aus zuerst recht flach ist und dann immer steiler wird, wäre jeder Meter, wo das Haus näher zur Strasse steht, bautechnisch günstiger.

Deshalb war mein Plan, das Hauptgebäude ausserhalb der 7m-Grenze zu platzieren und die Garage knapp davor. Denn die könnte ich im Notfall abreissen lassen und irgendwie einen sonstigen Stellplatz finden. Das Risiko würde ich wohl eingehen.

Wir haben mit dem Landbesitzer darüber gesprochen. Die Chancen sind auf Jahre hinaus sehr gering, dass der Kanton diesen Bereich benötigt.

Es handelt sich um ein langgezogenes Dorf in einem Tal, in dem parallel noch die Autobahn durchgeht. Diese Dorfstrasse ist zwar in einem jämmerlichen Zustand (keine Trottoirs, Buckelpiste und so schmal, dass zwei Busse sich nicht kreuzen können), aber sie beruhigt auch den Verkehr. Schnell fahren ist unmöglich.

Seit 15 Jahren wird immer wieder über eine Strassensanierung geredet, aber niemand will es wirklich bzw. man ist mit der Situation irgendwie zufrieden.

Und da diese Dorfstrasse sich durch das ganze Dorf schlängelt, wo es noch viele alte Bauernhäuser direkt an der Strasse gibt, müsste fast das halbe Dorf abgerissen werden, damit Platz für eine breitere Strasse geschafft werden kann.

Klar, man weiss nie, was in 10-20 Jahren ist, aber bis auf weiteres sehe ich keine Gefahr.

Mir gehts nur mal darum, ob es überhaupt bewilligt wird, dass man in diesem Bereich z.B. eine Garage baut und eben ein Mäuerchen.

Ob ichs dann wirklich nutzen werde, wird sich noch zeigen. Das müssen wir noch nicht heute oder morgen entscheiden.

Gruss, Cal

 
Lieber Cal

Endlich jemand der erkennt, dass ich überhaupt ein Talent habe! /emoticons/default_smile.png :) /emoticons/default_smile.png

Denke einfach daran, dass Du vor der Garage noch genügend Platz benötigst, damit Du ein Auto abstellen kannst. Je nach Kanton sind das 5-6m. Also, demzufolge müsste die Garage dann parallel zur Strasse hingestellt werden. Aber ich nehme an, dass dies kein Problem sein dürfte....

Ansonsten bringst Du einmal Pläne mit, wenn Du Deine "Fast"-Schwägerin besuchst. Dann kannst Du ja bei mir im Oberdorf reinschauen.

Gruss, Urs

 
Ciao

Bei Einmündungen von kantonalen Strassen wird noch speziell auf Sichtweiten geachtet und dass Grundstück darf nur vorwärts verlassen werden. Will heissen:

  • Keine hohen Mauern/Hecken (max. 80 cm) im Bereich (links/rechts) der Ein-/Ausfahrt
  • Wendemöglichkeit im Grundstück für PW
  • Falls Ausfahrt im Kurveninnenbereich sind zu dem die Sichtweiten auf der Hauptstrasse zu berücksichtigen ...
So ist es auf jeden Fall im Kt. Zürich

Gruss

feminato

 

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