Erfüllungszeitpunkt GU

f60

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15. Sep. 2008
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Hallo

Eine Frage an alle Baurechtexperten.

Unser GU will uns in den nächsten Tagen die Schlussrechnung zukommen lassen.

Es hat noch ein paar Punkte, die in Garantie erledigt werden müssen (mündl. Zustimmung Bauleiter).

Ich bin der Meinung, dass ich bei der Schlussrechnung einen Betrag zurückbehalten kann.

Der GU meint aber, die Rechnung sei zu bezahlen und dass sie die Punkte in Garantie erledigen werden, aber unter Umständen erst in 1 Jahr.

Ist das so korrekt?

Müssen wir die Schlussrechnung vollumfänglich bezahlen und einfach warten bis der GU die Arbeiten irgendwann erledigt?

Ich bin der Meinung nein.

Ferner frage ich mich, ob es nicht besser wäre vom GU etwas schriftliches zu Verlangen.

Gruss und Danke

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn er einverstanden ist dass die Mängel behoben werden gibt es doch eigentlich keinen Grund das erst in einem Jahr zu machen. Ich würd ihm ganz klar sagen - erst fertig machen dann Schlussabrechnung!

 
Das meinte ich eben auch so.

Er argumentiert aber, dass er die Instandstellung dem betroffnen Handwerker überlassen müsse.

Und wenn der dieses Jahr keine Zeit mehr habe, werde es halt Frühling.

Welches Recht gilt hier eigentlich.

Nach OR hätten wir ja das Recht einen Rückbehalt zu machen.

Gilt in diesem Fall irgendeine SIA-Norm?

Gruss

 
Auf jeden Fall vom GU schriftlich verlangen, dass die Garantiearbeiten erledigt werden! Auch mit genauer Auflistung, um welche Arbeiten es sich handelt und am besten mit Termin!

Grüsse vom Bäröschli

 
OK,

So werden wir das machen.

Wenn die Schlussabrechnung eintrifft -> Abzug.

Sobald die Arbeiten erledigt sind, oder wir eine schriftliche Zusicherung haben, wird der Rest bezahlt.

Ich denke, dass dies eine faire Lösung ist.

Gruss und Danke

 

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