Hallo
Eine Frage an alle Baurechtexperten.
Unser GU will uns in den nächsten Tagen die Schlussrechnung zukommen lassen.
Es hat noch ein paar Punkte, die in Garantie erledigt werden müssen (mündl. Zustimmung Bauleiter).
Ich bin der Meinung, dass ich bei der Schlussrechnung einen Betrag zurückbehalten kann.
Der GU meint aber, die Rechnung sei zu bezahlen und dass sie die Punkte in Garantie erledigen werden, aber unter Umständen erst in 1 Jahr.
Ist das so korrekt?
Müssen wir die Schlussrechnung vollumfänglich bezahlen und einfach warten bis der GU die Arbeiten irgendwann erledigt?
Ich bin der Meinung nein.
Ferner frage ich mich, ob es nicht besser wäre vom GU etwas schriftliches zu Verlangen.
Gruss und Danke
Eine Frage an alle Baurechtexperten.
Unser GU will uns in den nächsten Tagen die Schlussrechnung zukommen lassen.
Es hat noch ein paar Punkte, die in Garantie erledigt werden müssen (mündl. Zustimmung Bauleiter).
Ich bin der Meinung, dass ich bei der Schlussrechnung einen Betrag zurückbehalten kann.
Der GU meint aber, die Rechnung sei zu bezahlen und dass sie die Punkte in Garantie erledigen werden, aber unter Umständen erst in 1 Jahr.
Ist das so korrekt?
Müssen wir die Schlussrechnung vollumfänglich bezahlen und einfach warten bis der GU die Arbeiten irgendwann erledigt?
Ich bin der Meinung nein.
Ferner frage ich mich, ob es nicht besser wäre vom GU etwas schriftliches zu Verlangen.
Gruss und Danke
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