Erlaubter Dachüberstand Carport Kt. Solothurn

Raphael

Mitglied
05. Apr. 2008
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Hallo zusammen

wir werden im Kanton Solothurn (www.fehren.ch) einen Solarcarport bauen.

Nach langem hin und her haben wir einen ziemlich idealen Anbieter gefunden, der seinen Carport sogar auf unsere Bedürfnisse zurechtschneidert.

Unser grösstes Problem bzw. die grösste Unbekannte ist der einzuhaltende Grenzabstand.

Grundsätzlich haben wir eine Baulinie von 4 Metern.

Nun frage ich mich aber: Gilt das für den am weitesten vorstehenden Gebäudeteil?

Oder für das erste bodenberührende Element (hier also die Stahlstütze)?

Anbei eine Skizze der Seitenansicht.

x5.jpg

An der Vorderkante kommt evt. noch ein Fallrohr dazu (evt. wird dieses auch nach hinten zur Stütze geführt).

Ich wäre sehr froh, wenn ihr mir einen Tip geben könntet, welcher Abstand von welchem Punkt zu messen ist /emoticons/default_smile.png

Danke & viele Grüsse

Raphael

 
Hallo Raphael

In der Regel zählt bei üblichen Konstruktionen der Dachüberstand nicht hinzu....evtl. ist er gem. Zonenplan aber begrenzt..oder eben auch nicht.

Diese Variante entspricht allerdings nicht der üblichen Konstruktionen... daher könnte das Bauamt auch völlig anderer Auffassung sein.

Letztich musst Du das verbindlich mit dem Bauamt klären. Bei diesem Carport besteht das Dach ja fast nur aus "Dachüberständen"...

 
Lieber Pfälzer

herzlichen Dank für Deine wie immer kompetente Auskunft!

Ich wäre trotzdem froh etwas mehr Rechtssicherheit zu haben, um der Auskunft der Bauko nicht ohne Know-How ausgeliefert zu sein...

Kantonale Bauverordnung:

http://www.fehren.ch/bauverwaltung.html?file=tl_files/fehren/dokumente/pdf/artikel/Kantonale%20Bauverordnung.pdf

Anhänge zur kant. Bauverordnung:

http://www.fehren.ch/bauverwaltung.html?file=tl_files/fehren/dokumente/pdf/artikel/Anhaenge%20kantonale%20Bauverordnung.pdf

Planungs- und Baugesetz:

http://www.fehren.ch/bauverwaltung.html?file=tl_files/fehren/dokumente/pdf/artikel/Planungs-%20und%20Baugesetz.pdf

Viele Grüsse

Raphael

 
Hoi Raphael

Da eine Baulinie vorhanden ist, darf das Dach, wie andere hervorspringende Gebäudeteile wie z.B. Erker, Balkone, etc. die 4m der Baulinie um max.1.2m (sofern im Baureglement nichts anderes steht) unterschreiten. Die Antwort lauetet also eher "C" :-) statt 4m darf die Voderkante des Daches einen minimalen Abstand von 2.8m haben, völlig unabhängig der bodenberührenden Elemente (Stützenfuss). Der Standort des Stützenfusses ist bei der Ermittlung des "normalen" Grenzabstandes relevant, in Deinem Fall mit der Baulinie nicht.

 
Liebe Torte /emoticons/default_smile.png

Ich hoffe dass Du unrecht hast /emoticons/default_wink.png

Mittlerweile haben wir 2 in den letzten Jahren gebaute Carports in unserem Dorf gesehen die mit ihren Dach 2m an die Grundstücksgrenze reichen.

Stelle hier später Fotos vom Solothurn-GIS ein.

Liebe Grüsse

Raphael

 
ja, das hoffe ich auch, ich beharre nicht auf meiner Aussage :-) Nur: Vielleicht kommen bei den anderen Carports, bzw. deren Standorte andere Abstandsvorschriften zur Geltung, sprich keine "Baulinie" im eigentlichen Sinne (Baulinie und Parzellengrenze ist nicht das gleiche) dann können sie durchaus nur einen Abstand von 2m haben. ;-)

grüessli

 
...aber ich kann mich durchaus auch täuschen, habe nur meine Interpretation geschildert :-)

 
Mir wurde von der Gemeindeangestellten gesagt dass die Baulinie von 4m im ganzen Dorf gelte.

Hier wohnen wir:

Bildschirmfoto 2014-03-15 um 17.35.38.png

Das hier ist 40m weitere unsere Strasse runter (Wert des eingezeichneten Lineals sieht man rechts oben, 1.8m). Wurde letztes Jahr angebaut. Da steht sogar direkt an der Vorderkante des Dachs beidseitig eine Stütze.

Bildschirmfoto 2014-03-15 um 17.39.40.png

Hier ein Carport, Stütze ist weit zurückversetzt, aber das Dach kommt garantiert 2m an die Grenze (Messung ergab 1.4m, siehe rechts oben im Bild)

Bildschirmfoto 2014-03-15 um 17.43.17.png

Und hier direkt nebendran:

Bildschirmfoto 2014-03-15 um 17.45.37.png

Damit mich Mitleser richtig verstehen: Mir ist es völlig egal, wer wie Nahe an die Grenze baut, nach meiner Meinung sollte man dies (ausser evt. an Hauptstrassen aus Sicherheitsgründen) bis direkt an die Grenze dürfen.

Ich möchte mich nur vorinformieren, um ggf. die richtigen Argumente zu haben.

Ich glaube mit den oben gezeigten Beispielen aus unserer Gemeinde sollte unserem Vorhaben nichts mehr im Weg stehen?!

Danke & viele Grüsse

Raphael

 

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