Ermittlung der "richtigen" Höhe der Wasserversicherung

Yotanke

Mitglied
28. Mai 2010
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Hallo liebes Forum

Meine Versicherung hat mir eine Offerte für die Wasserversicherung zugestellt. Als Höhe der max. versicherten Schadenssumme hat sie dabei den Kauf-/Erstellungspreis des Hauses eingetragen.

Das finde ich etwas gar viel. Gibt es irgendwelche "Regeln" die man anwenden kann, um die "korrekte" Höhe zu ermitteln? Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht, wie hoch sind Eure Policen? Bin Besitzer eines Minergie-Standard-Reihen-EFH mit 5.5 Zi auf 2 Stöcke (+ Keller) mit Flachdach.

Und weiss jemand, ob man im Kanton Zürich auch die Wasserversicherung beim Kanton abschliessen kann?

Ganz herzlichen Dank für Eure Feedbacks.

Grüsse

Michael

 
Hallo Michael,

die Zürcher Gebäudeversicherung bietet soweit ich weiss keine Wasserversicherung an.

Bei uns (AG) ist die Wasserversicherung (auf freiwilliger Basis), bei der Gebaüdeversicherung mitversichert (gleiche Schadensumme).

Die Prämie ist für beide Versicherungen gleich hoch.

 
Hallo liebes Forum

Meine Versicherung hat mir eine Offerte für die Wasserversicherung zugestellt. Als Höhe der max. versicherten Schadenssumme hat sie dabei den Kauf-/Erstellungspreis des Hauses eingetragen.

Das finde ich etwas gar viel. Gibt es irgendwelche "Regeln" die man anwenden kann, um die "korrekte" Höhe zu ermitteln? Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht, wie hoch sind Eure Policen? Bin Besitzer eines Minergie-Standard-Reihen-EFH mit 5.5 Zi auf 2 Stöcke (+ Keller) mit Flachdach.

Und weiss jemand, ob man im Kanton Zürich auch die Wasserversicherung beim Kanton abschliessen kann?

Ganz herzlichen Dank für Eure Feedbacks.

Grüsse

Michael
warum erscheint dir das hoch? ich denke, diese versicherung funktioniert genau so wie eine hausratversicherung. wert des hausrates = maximale versicherungssumme. wenn du diesen zu tief angesetzt hast, hast du womöglich eine unterversicherung. dann macht die versicherung einen dreisatz, indem sie folgendermassen rechnet: (schadensumme : effektiver gesamtwert x versicherter wert = dein reduzierter anspruch)

 
ich bin gerade beim einholen der angebote der wasserschadens verischerung.

im kanton zuürich kann man das ja nur über die privaten versicherer machen.

mir wurde bisher gesagt, dass der verkehrswert des hauses dafür angenommen wird. finde ich auch sinnvoll, damit es nicht zur unterdeckung kommt.

übrigens habe ich rausgefunden, dass manchen versicherungen einem rabatt gewähren, wenn man auch die hausratsversicherung bei ihnen abschliesst.

 

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