Ermittlung des Mietwertes

taibo_taibo

Mitglied
24. Juli 2006
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Hallo Zusammen

Nachdem wir nun schon 2 Jahre in unserem neuen Haus wohnen, hat uns die Steuerverwaltung ein Formular gesendet das sich "Ermittlung des Mietwertes" nennt zugeschickt. Nun muss ich da die Zimmergrössen ect. angeben. Kann mir jemand sagen für was die Steuerverwaltung diese Berechnung braucht ? Und wie wird es eingesetzt ? Wird mir da was belastet oder evt. an den Steuern abgezogen ?

Ich danke Euch für Eure Hilfe.

Gruss Taibo_Taibo:)

 
Hallo Taibo_Taibo

Damit wird doch der Eigenmietwert berechnet, den Du in den Steuern angeben musst.

Ging das wirklich solange oder haben Sie Dich einfach vergessen ?

 
Der Eigenmietwert wird doch mit der Hypothekarschuld verrechnet, daher sollte er nicht zu hoch sein.

Bei uns wurde das im Zusammenhang mit der Gebäudeversicherung ermittelt. Vier Wochen, nachdem wir eingezogen waren, teilte uns die Steuerbehörde den Eigenmietwert mit. Allerdings - wie auch bei bisherigen Steuerbescheiden - hat sich das Draufschauen gelohnt. Aufgrund eines Fehlers haben die uns im ersten Anlauf glatt Fr. 2.400,- zuviel berechnet.

 
Nein, nein - schon im Jahr (sonst hätten die den Fehler wohl schon selbst bemerkt /emoticons/default_wink.png )

 
Bei uns wird dieser auch durch die Gebäudeversicherung ermittelt.
Das ist von Kanton zu Kanton verschieden!

Im Kt FR geht es z.B. nach den Massen aus den Bauplänen, die zu "Zimmereinheiten" aufaddiert werden (es ist ein separates Formular der kantonalen Steuerverwaltung). Der Wert der kant. Gebäudeversicherung ist absolut irrelevant.

In anderen Kantonen geht es eben anders. Föderalismus...../emoticons/default_biggrin.png

Martin

 
taibo_taibo:

Die Ermittlung des Mietwertes wird für die Berechnung des Eigenmietwerts gebraucht.

Versuche mal ein Beispiel:

EFH mit 5 Zi. / Wohnfläche ca. 120 m2 / mtl. Miete 2'000.-- + Nebenkosten

Mietwert: 12 x 2'000.-- = + 24'000 / Jahr

abzüglich Hypothekarzins: Bsp. 500'000.-- ? 3% = - 15'000.-- / Jahr

abzüglich Nebenkosten ca. - 3'000.-- / Jahr

Verbleibt somit ein steuerbarer Eigenmietwert von + 6'000.-- / Jahr

Diese 6'000.-- werden jedes Jahr zu Deinem übrigen Einkommen hinzugezählt.

Du kannst feststellen, dass der liebe Fiskus hier eine nette Einnahmequelle hat. Wärst Du Mieter dieses Hauses, hätte das keine steuerlichen Folgen.

Mein Tipp: Nur so viel Wohnfläche angeben wie überhaupt notwendig. Unbeheizte Räume wären ganz bestimmt nicht als Wohnraum zu deklarieren. Eines dürfte klar sein, was der Steuerbehörde einmal angegeben wurde, ist praktisch in Stein gemeisselt und fast nicht mehr zu ändern!

Solltest Du Mitglied beim Hausbesitzerverein sein, würde ich die um genauere Auskünfte noch anfragen.

Grüsse vom Casabauer

 
taibo_taibo:

Die Ermittlung des Mietwertes wird für die Berechnung des Eigenmietwerts gebraucht.

Versuche mal ein Beispiel:

EFH mit 5 Zi. / Wohnfläche ca. 120 m2 / mtl. Miete 2'000.-- + Nebenkosten

Mietwert: 12 x 2'000.-- = + 24'000 / Jahr

abzüglich Hypothekarzins: Bsp. 500'000.-- ? 3% = - 15'000.-- / Jahr

abzüglich Nebenkosten ca. - 3'000.-- / Jahr

Verbleibt somit ein steuerbarer Eigenmietwert von + 6'000.-- / Jahr

Diese 6'000.-- werden jedes Jahr zu Deinem übrigen Einkommen hinzugezählt.

Du kannst feststellen, dass der liebe Fiskus hier eine nette Einnahmequelle hat. Wärst Du Mieter dieses Hauses, hätte das keine steuerlichen Folgen.

Mein Tipp: Nur so viel Wohnfläche angeben wie überhaupt notwendig. Unbeheizte Räume wären ganz bestimmt nicht als Wohnraum zu deklarieren. Eines dürfte klar sein, was der Steuerbehörde einmal angegeben wurde, ist praktisch in Stein gemeisselt und fast nicht mehr zu ändern!

Solltest Du Mitglied beim Hausbesitzerverein sein, würde ich die um genauere Auskünfte noch anfragen.

Grüsse vom Casabauer
Wobei zu präzisieren ist, dass der ganze Eigenmietwert als "fiktives Einkommen" besteuert wird. Die Aussage oben gibt in dem Beispiel die Nettobelastung wieder (man könnte lange über Richtigkeit einer solchen Steuer diskutieren: Interessanterweise kann ja - teilweise mit gewissen Beschränkungen - jeder andere Schuldzins auch abgezogen werden).

Bei der Angabe von Räumen ist klar, dass man Zurückhaltung üben sollte. Die Formulare sind meist nicht ganz selbstsprechend. Die Kantone haben in der Regel eine Wegleitung zum Ausfüllen.

Martin

 

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